# Zolltarifnummer 6406.10.90.90: Schuhoberteile und Teile davon, andere

> Die Zolltarifnummer 6406.10.90.90 steht für Schuhoberteile und Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6406109090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6406.10.90.90
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  - 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
    - 6406.10 Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen
      - 6406.10.90 aus anderen Stoffen
        - 6406.10.90.90 Schuhoberteile und Teile davon, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **ITBTI2025-0751** (IT): Tomaia di colore nero, aperta, priva della suola esterna. La tomaia non è fissata alla suola primaria o ad altre parti inferiori. È presente un sottopiede in “tessuto non tessuto”, cucito alla fodera, funzionale solamente per le fasi di produzione successive a cui la tomaia è destinata e lasciando quest’ultima, in ogni caso, aperta nella parte inferiore. È costituita per la maggior parte (circa 54% del campione fornito) in cuoio naturale.
- **ITBTIIT922104-2024-BTI0670** (IT): Tomaia di lunghezza circa 30cm, di colore bianco e avorio, con chiusura a lacci, che presenta un piccolo pezzo di tessuto non tessuto bianco sotto il tallone, unito alla tomaia mediante cucitura. La tomaia è foderata internamente con materiale tessile e plastico
- **FRBTIFR-BTI-2024-03854** (FR): Partie de chaussure de type dessus de chaussure (tige), majoritairement en matières textiles (polyester et élasthanne), avec fermeture à velcro. Elle comporte à l'intérieure une doublure en polyester cousue à la tige. L’article, non fait main, est destiné à être assemblé à une semelle pour former une chaussure. L’article existe en deux modèles dont le second se ferme au moyen de lacets.
- **FRBTIFR-BTI-2023-05144** (FR): Partie de chaussure, consistant en une doublure de botte de chasse en matières textiles (95 % Polyester – 5 % Elasthanne), destinée à être enfilée sur une forme, qui sera ensuite placée dans un moule dans lequel on va injecter la matière afin d'obtenir l'extérieur de la botte. Dimensions : 52,5 × 10 cm. Poids : 25 g.
- **ITBTIIT922104-2021-BTI0593** (IT): PARTE DI CALZATURA COSTITUITA DA UNA TOMAIA IN TESSUTO ATTACCATA AD UNA FODERA IN TESSUTO, CUCITA, A SUA VOLTA, AD UN SOTTOPIEDE IN TESSUTO NON TESSUTO DI FIBRE SINTETICHE. IL SEMILAVORATO E' PRODOTTO IN DIVERSE MISURE (TAGLIE DALLA 34 ALLA 42) E COLORI ED E' DESTINATO ALLA REALIZZAZIONE DI CALZATURE DA DONNA.
- **DEBTI27093/20-1** (DE): Schuhoberteil (lt. Antrag: Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage) - aus Spinnstoff, - kein Verstärkungsteil, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schuhteil (Schuhoberteil) aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI39728/19-1** (DE): Schuhoberteil (Foto siehe Anlage) - aus Spinnstoff (abgepasst gewirkt), - kein Verstärkungsteil, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schuhteil (Schuhoberteil) aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet"
- **FR-RTC-2015-008095-02** (FR): ARTICLES CONDITIONNES DANS UNE BOITE CONTENANT : - CHAUSSURE POUR FEMME, DE TYPE SANDALE, AVEC UN ENTRE-DOIGTS, AVEC UN DESSUS AMOVIBLE CONSTITUE D’UNE BANDE DE MATIERE PLASTIQUE RETENUE A LA SEMELLE PAR DES BOUTONS PRESSION, AVEC UNE PATTE ET UNE BOUCLE DECORATIVE SUR LE COTE, AVEC UNE SEMELLE EXTERIEURE EN CAOUTCHOUC OU MATIERE PLASTIQUE ; - PARTIES DE CHAUSSURE, DU GENRE DESSUS DE CHAUSSURE (TIGE), EN MATIERE PLASTIQUE, COMPOSE D’UNE PATTE SE FIXANT SUR UN ENTRE-DOIGTS ET SUR LES COTES DE LA SEMELLE PAR DES BOUTONS PRESSION. PRESENTES EN LOT DE DEUX PAIRES DE COULEURS DIFFERENTES. CE RTC REPREND LES PARTIES DE CHAUSSURE, LA CHAUSSURE FAIT L’OBJET D’UN CLASSEMENT SEPARE.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6406

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren Zu dieser Position gehören: A) Die verschiedenen Schuhteile aus beliebigen Stoffen, ausgenommen Asbest. Die Schuhteile können je nach Art der Schuhe, für die sie bestimmt sind, verschieden sein. Von diesen sind zu nennen: 1) Vorderblätter (einschließlich zugeschnittene Lederstücke zur Herstellung von Schuhen, etwa die Form eines Vorderblattes aufweisend), Hinterkappen, Vorderkappen, Seitenteile, Schäfte, Futter und Spannriegel (z. B. für Holzschuhe), die alle Teile des Oberteils sind. 2) Innere Hinter- und Vorderkappen, d. s. …

### Pos. 6406

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 696/2012 der Kommission vom 25. Juli 2012 (ABl. EU Nr. L 203/30) (RV L 696/12) Einlegesohlen, bestehend aus einer flexiblen gegabelten Federspange aus Stahl und einer austauschbaren Pelotte aus verschiedenen Materialien. Die Einlegesohlen werden anhand des Fußabdrucks und des Körpergewichts des Kunden hergestellt. Die Einlegesohlen sollen eine Entlastung der Füße und des ganzen Körpers bewirken. Das Dreipunkt-Stützsystem der Einlegesohle soll Bänder, Sehnen und Muskulatur stützen, bewegen und stärken. Es federt Gehstöße ab, verteilt das Körpergewicht gleichmäßig über den gesamten Fuß und kann die negativen Folgen einer bestehenden Senkfüßigkeit kompensieren. Die Pelotte massiert den Fuß. Siehe Abbildung. …

### Pos. 6406

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

### Pos. 6406

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Unfertige noch nicht zusammengesetzte Teile von Schuhen. Drei Teile eines Schuhes werden gleichzeitig eingeführt. (Siehe Fotos) Nach der Einfuhr wird das Oberteil durch Einführung weiterer Materialien versteift. Schuhoberteil und Innensohle werden verbunden. Danach erfolgt eine Verbindung mit weiteren Teilen des Schuhs (Bearbeitungsschritte werden im Folgenden erläutert). Nach der Einfuhr werden folgende zwei Bearbeitungsschritte vorgenommen: a) Versteifungen des Oberteils durch „Einführung weiterer Materialen in das Oberteil“ b) Formung der Versteifungen Nun schließen sich weitere Montageschritte an: a) Vorbereitung der Verklebung von Schuhteilen durch Aufbringen einer Imprägnierung vor der Applikation des Klebstoffs, Verwendung von Klebstoffen (wie EVA Kleber, Gummiklebstoff) b) Befestigung einer Brandsohle an dem „Unterbau“ (es entsteht eine …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6406.10.90.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6406.10.90.90?

Die Zolltarifnummer 6406.10.90.90 umfasst Schuhoberteile und Teile davon, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6406.10.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 6406.10.90.90 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6406.10.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6406.10.90.90?

6406.10.90.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6406.10.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

6406.10.90.90 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon > 640610 Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen > 64061090 aus anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6406.10.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6406.10.90.90 erfasst, zum Beispiel ITBTI2025-0751. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6406.10.90.90?

TARIC-Code 6406.10.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6406109090 verlinken.
