# Zolltarifnummer 6601.91.00.00.0: Schirme mit Teleskopauszug, andere, Schirme mit Teleskopauszug

> Die Zolltarifnummer 6601.91.00.00.0 steht für Schirme mit Teleskopauszug, andere, Schirme mit Teleskopauszug. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/66019100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6601.91.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 66 REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON
  - 6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)
    - 6601.91 Schirme mit Teleskopauszug
      - 6601.91.00.00.0 Schirme mit Teleskopauszug, andere, Schirme mit Teleskopauszug

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI18899/25-1** (DE): Regenschirm, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - einem Regenschirm: - - - mit einem Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen, - - - mit einem Gestell aus unedlem Metall und Schienen aus Kunststoff, - - - mit einem Teleskopauszug, - - - mit einem Griff aus Kunststoff, - - - mit einer am Griff angebrachten Trageschlaufe, - - - mit einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 30 cm, - - - mit einer übergezogenen Schutzhülle aus Spinnstoff, - - einem elektrischen Beleuchtungskörper: - - - in Form einer schwenkbaren LED-Leuchte, die in das untere Ende des Griffs eingebaut ist, - - - batteriebetrieben; mit einem im Griff integrierten Batteriefach mit einem Ein-/Ausschalter, - - gemeinsam mit einem Verkaufsetikett und einer Gebrauchsanweisung in einem klarsichtigen Beutel aus Kunststoff verpackt, - der Regenschirm bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Regenschirm, mit Teleskopauszug"
- **DEBTI60652/24-1** (DE): Regenschirm, sog. Taschenschirm mit Öffnungs- und Schließautomatik, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einem Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen, - - mit einem Gestell aus unedlen Metallen und Kunststoff, - - mit einem Griff aus Kunststoff, - - mit einem Teleskopauszug, - - mit einer Trageschlaufe, - - mit einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 102 cm, - - zum wirksamen Schutz gegen Regen, - - mit einer übergezogenen Schutzhülle aus Spinnstoffen, - - verpackt in einer sog. Geschenkverpackung. "Regenschirm, mit Teleskopauszug"
- **DEBTI26212/23-1** (DE): Regenschirm, Foto siehe Anlage, - mit einem Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen; mit einer angenähten Klettschlaufe zur Fixierung des Regenschirms im zugeklappten Zustand, - mit einem Gestell aus unedlen Metallen und Kunststoff, - mit einem Teleskopauszug, - mit einem Griff aus Kunststoff, - mit einer am Griff befestigten Trageschlaufe, - mit einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 95 cm, - zum wirksamen Schutz gegen Regen, - mit einer übergezogenen Schutzhülle aus Spinnstoffen. "Regenschirm, mit Teleskopauszug"
- **DEBTI20993/22-1** (DE): Regenschirm, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - einem Regenschirm: - - - mit einem Teleskopauszug mit Doppelautomatik (auf/zu), - - - mit einem Bezug aus Spinnstoffgeweben, - - - mit einem Gestell aus unedlem Metall, - - - mit Schienen aus Kunststoff, - - - mit einem Griff aus Kunststoff, - - - mit einer am Griff angebrachten Trageschlaufe, - - - zum wirksamen Schutz gegen den Regen, - - einem elektrischen Beleuchtungskörper: - - - mit einer am Griffende eingebauten, schwenkbaren LED-Leuchte mit Batteriefach, - - - mit einem Ein-/Ausschalter am Griff, - - mit einer übergezogenen Schutzhülle aus Spinnstoff, - - verpackt in einem klarsichtigen Polybeutel mit einem Verkaufsetikett und einer Gebrauchsanweisung aus Papier, - der Regenschirm bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Regenschirm, mit Teleskopauszug"
- **DEBTI44534/21-1** (DE): Regenschirm, sog. Taschenschirm, Foto siehe Anlage, - mit einem automatischen Teleskopauszug, - mit einem Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen, - mit einem Gestell aus unedlen Metallen und Kunststoff, - mit einem Griff aus Kunststoff, - mit einer Trageschlaufe, - mit einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 102 cm, - zum wirksamen Schutz gegen Regen, - mit einer übergezogenen Schutzhülle aus Spinnstoffen. "Regenschirm, mit Teleskopauszug"
- **DEBTI20819/19-1** (DE): Regenschirm, sog. Luxus-Regenschirm "RainLedPro" (Art. 591-00.001), Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Regenschirm (charakterbestimmend) und einem elektrischen Beleuchtungskörper, - Regenschirm: - - mit einem Teleskopauszug mit Doppelautomatik (auf/zu), - - mit einem Bezug aus Spinnstoffgeweben, - - mit einem Gestell aus unedlem Metall, - - mit Schienen aus Kunststoff, - - mit einem Griffstück aus Kunststoff, - - mit einer am Griffstück angebrachten Trageschlaufe, - - mit einem Durchmesser (geöffnet) von ca. 98 cm, - elektrischer Beleuchtungskörper: - - mit einer am Griffende eingebauten, schwenkbaren LED-Leuchte mit Batteriefach, - - mit einem An-/Aus-Schalter an der Griffseite, - zum wirksamen Schutz gegen den Regen, - mit einer übergezogenen Schutzhülle aus Spinnstoff, - verpackt in einem klarsichtigen Polybeutel mit einem Verkaufsetikett und einer Gebrauchanweisung aus Papier. "Regenschirm, mit Teleskopauszug"
- **DE3326/16-1** (DE): Regenschirm, Foto siehe Anlage, - mit einem Teleskopauszug, - mit einem Bezug aus Spinnstoffgeweben, - mit einem Gestell aus unedlem Metall, - mit Schienen aus glasfaserverstärktem Kunststoff, - mit einem Griffstück aus Kunststoff, - mit einer am Griffstück angebrachten Trageschlaufe, - mit einer am Griffende eingebauten, schwenkbaren LED-Leuchte mit Batteriefach, - - als Dauerlicht und Blinklicht schaltbar, - zum wirksamen Schutz gegen den Regen, - mit einer übergezogenen Schutzhülle. "Regenschirm, mit Teleskopauszug"
- **DE2892/16-1** (DE): Regenschirm, Foto siehe Anlage, - mit einem Teleskopauszug, - mit einem Bezug aus Spinnstoffgeweben, - mit einem Gestell aus unedlem Metall, - mit Schienen aus glasfaserverstärktem Kunststoff, - mit einem Griffstück aus Kunststoff, - mit einer am Griffstück angebrachten Trageschlaufe, - mit einem im Griff eingebauten Elektromotor mit Akku zum Öffnen und Schließen des Schirms, - im Griff mit zwei integrierten Bedientasten und einer Batteriekontrollleuchte, - zum wirksamen Schutz gegen den Regen, - mit einer übergezogenen Schutzhülle, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit einem Ladegerät mit Netzstecker. "Regenschirm, mit Teleskopauszug"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Kapitel 66

1. Zu Kapitel 66 gehören nicht: a) Messstöcke und dergleichen (Position 9017) (RV E6601A00); b) Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen (Kapitel 93) (RV E6601B00); c) Waren des Kapitels 95 (z. B. Regen- und Sonnenschirme, die den Charakter von Spielzeug haben) (RV E6601C00). 2. Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind (RV E6602000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6601.91.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6601.91.00.00.0 umfasst Schirme mit Teleskopauszug, andere, Schirme mit Teleskopauszug. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6601.91.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6601.91.00.00.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6601.91.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 660191. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6601.91.00.00.0?

6601.91.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6601.91.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6601.91.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 66 REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON > 6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren) > 660191 Schirme mit Teleskopauszug. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6601.91.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6601.91.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI18899/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6601.91.00.00.0?

Warennummer 6601.91.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/66019100000 verlinken.
