# Zolltarifnummer 6601.99.20.00: Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, mit Bezug aus Geweben aus…

> Die Zolltarifnummer 6601.99.20.00 steht für Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6601992000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6601.99.20.00
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 66 REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON
  - 6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)
    - 6601.99 andere, andere
      - 6601.99.20 mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen
        - 6601.99.20.00 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI48730/25-1** (DE): Regenschirm, sog. Stockschirm, Foto siehe Anlage, - mit einem Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen, - mit einem Gestell aus unedlem Metall und Streben aus sog. Fiberglas (laut Antrag); mit einem Stoßschutz an den Streben aus unedlem Metall, - mit einem ergonomisch geformten Griff aus Kunststoff, - mit Öffnungsautomatik, - mit einer Länge von ca. 92 cm und einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 110 cm, - zum wirksamen Schutz gegen Regen. "Regenschirm, ohne Teleskopauszug, mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen"
- **DEBTI5137/24-1** (DE): Schirm, sog. Walimex pro Mini-Durchlichtschirm, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit einem Bezug aus weißen Geweben aus Spinnstoffen, - mit einem Gestell aus unedlem Metall; ohne Griff, - mit einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 91 cm, - zur Befestigung am Reflektorhalter eines Blitzlichtgeräts vorgesehen, - dient als Haupt- oder Aufhelllicht in der Fotografie, - keine Einreihung als Zubehör von Blitzlichtgeräten der Position 9006, da sich aufgrund der neutralen Gestaltung eine ausschließliche oder hauptsächliche Verwendung an Blitzlichtgeräten nicht erkennen lässt, - Einreihung in die Position 6601, da die Ware einem Regen-/Sonnenschirm am ähnlichsten ist. "Regenschirm und Sonnenschirm, anderer als in den Unterpositionen 6601 1000 und 6601 9100 genannte, mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen"
- **DEBTI49488/23-1** (DE): Schirm, sog. Walimex Durchlichtschirm weiß, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einem Bezug aus weißen Geweben aus Spinnstoffen, - - mit einem Gestell aus unedlem Metall; ohne Griff, - - mit einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 180 cm, - - zur Befestigung am Reflektorhalter eines Blitzlichtgeräts vorgesehen, - - dient als Haupt- oder Aufhelllicht in der Fotografie, - keine Einreihung als Zubehör von Blitzlichtgeräten der Position 9006, da sich aufgrund der neutralen Gestaltung eine ausschließliche oder hauptsächliche Verwendung an Blitzlichtgeräten nicht erkennen lässt, - Einreihung in die Position 6601, da die Ware einem Regen-/Sonnenschirm am ähnlichsten ist, - in einer einfachen Tasche aus Geweben aus Spinnstoffen verpackt. "Regenschirme und Sonnenschirme, andere als in den Unterpositionen 6601 1000 und 6601 9100 genannte, mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen"
- **DEBTI49489/23-1** (DE): Schirm, sog. Walimex pro Durchlichtschirm weiß, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einem Bezug aus weißen Geweben aus Spinnstoffen, - - mit einem Gestell aus unedlem Metall; ohne Griff, - - mit einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 140 cm, - - zur Befestigung am Reflektorhalter eines Blitzlichtgeräts vorgesehen, - - dient als Haupt- oder Aufhelllicht in der Fotografie, - keine Einreihung als Zubehör von Blitzlichtgeräten der Position 9006, da sich aufgrund der neutralen Gestaltung eine ausschließliche oder hauptsächliche Verwendung an Blitzlichtgeräten nicht erkennen lässt, - Einreihung in die Position 6601, da die Ware einem Regen-/Sonnenschirm am ähnlichsten ist. "Regenschirme und Sonnenschirme, andere als in den Unterpositionen 6601 1000 und 6601 9100 genannte, mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen"
- **FRBTIFR-BTI-2023-03152** (FR): Élément de protection pour cycliste, composé d'une partie majoritaire en matière textile (polyester) et d'un pare-brise à l'avant déperlant constitué d’un film souple en PVC transparent, pour assurer la protection contre les intempéries. L'article se fixe d'une part sur les épaules du cycliste et d'autre part à la potence du vélo à l'aide de structures tubulaires en fibres de verre. Il est accompagné d'une housse de rangement.
- **FRBTIFR-BTI-2020-02127** (FR): Élément de protection pour cycliste se composant d'une partie majoritaire en matière textile (polyester) et d'un pare-brise à l'avant en fibre de verre déperlante qui permet la protection contre les intempéries. L'article se fixe d'une part sur les épaules du cycliste et d'autre part à la potence du vélo à l'aide de structures tubulaires en métal. Il est accompagné d'une housse de rangement.
- **DEBTI51714/19-1** (DE): Sonnenschirm, sog. Schirm zur Befestigung auf dem Kopf, Foto siehe Anlage, - zum Schutz gegen die Sonne, - Schirm mit einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 60 cm, - mit einem Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen, dessen Segmente aus Zuschnitten in den Farben hellgrün und dunkelgrün bestehen, - mit einem Gestell und Schienen aus unedlen Metallen, - anstelle eines Schirmstocks mit einer Befestigungsvorrichtung zum Anbringen am Kopf, bestehend aus sechs am Gestell befestigten Streben aus Kunststoff an deren unteren Enden ein rund zusammengenähtes, elastisches Band aus Spinnstoffen befestigt ist, - u. a. zum Tragen auf dem Kopf bei Sportveranstaltungen, - keine Kopfbedeckung im Sinne der Position 6505, da die Ware nicht direkt den Kopf bedeckt und damit nicht der Kopfform angepasst ist, - aufgrund der Gesamtbeschaffenheit und der wirksamen Sonnenschutzfunktion liegt keine Ware des Kapitels 95 vor, - verpackt in einem klarsichtigen Polybeutel. "Sonnenschirm, kein Gartenschirm, ohne Teleskopauszug, mit einem Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen"
- **DEBTI6245/19-1** (DE): Regenschirm, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware aus einem Regenschirm und einem elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus: - - einem Schirm zum Schutz gegen Regen, - - - mit einer Länge von ca. 91 cm, - - - mit einem Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen, - - - mit einer Spannweite von ca. 103 cm im aufgespannten Zustand, - - - mit einem Gestell aus flexiblen Fiberglasschienen aus Kunststoff, - - - mit einem Griff aus Kunststoff, - - - - am Griff mit einem Knopf zum automatischen Öffnen des Regenschirms, - - einem elektrischen Beleuchtungskörper, - - - in Form einer LED-Beleuchtung, die in den transparenten Stock des Schirms integriert ist; mit einem in den Griff eingebauten Lithium-Ionen-Akku mit Micro-USB-Ladeanschluss mit einem eingesteckten Ladekabel und einem Ein- und Ausschalter (durch mehrfache Betätigung erfolgt ein statischer Farbwechsel der LED-Beleuchtung), - nach dem Umfang und insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmt der Regenschirm den Charakter der zusammengesetzten Ware, - zum wirksamen Schutz gegen Regen mit zusätzlicher Option der Beleuchtung, - verpackt in einem klarsichtigen Schlauch aus Kunststofffolien. "Regenschirm, ohne Teleskopauszug, mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Kapitel 66

1. Zu Kapitel 66 gehören nicht: a) Messstöcke und dergleichen (Position 9017) (RV E6601A00); b) Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen (Kapitel 93) (RV E6601B00); c) Waren des Kapitels 95 (z. B. Regen- und Sonnenschirme, die den Charakter von Spielzeug haben) (RV E6601C00). 2. Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind (RV E6602000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6601.99.20.00.0 mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6601.99.20.00?

Die Zolltarifnummer 6601.99.20.00 umfasst Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6601.99.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 6601.99.20.00 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6601.99.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 660199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6601.99.20.00?

6601.99.20.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6601.99.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

6601.99.20.00 steht in dieser Hierarchie: 66 REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON > 6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren) > 660199 andere, andere > 66019920 mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6601.99.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6601.99.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI48730/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6601.99.20.00?

TARIC-Code 6601.99.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6601992000 verlinken.
