# Zolltarifnummer 6603.90.90.00: Teile, andere

> Die Zolltarifnummer 6603.90.90.00 steht für Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6603909000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6603.90.90.00
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 66 REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON
  - 6603 Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602
    - 6603.90 andere
      - 6603.90.90 andere
        - 6603.90.90.00 Teile, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI18815/26-1** (DE): Schirmständer, sog. Tischklammer für Sonnenschirme, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form einer schraubzwingenartigen Befestigungsvorrichtung mit Stellschraube, - - auf einer Seite mit einer quadratischen Aussparung in der sich eine schellenartige Vorrichtung zur Aufnahme eines Sonnenschirms befindet, die mittels Stellschraube auf den entsprechenden Durchmesser des zu befestigenden Schirms angepasst werden kann, - - vollständig aus Stahl gefertigt, - - zur Befestigung an Tischen vorgesehen, - - zur Aufnahme von Sonnenschirmen bestimmt. "Zubehör für Waren der Position 6601 (Sonnenschirme), anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"
- **DEBTI18817/26-1** (DE): Schirmständer, sog. Rasendorn-Schirmständer, Foto siehe Anlage, - in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - einem ca. 30 , 5 cm großen ringförmigen Bodenteil aus Stahl, das innen mit kreuzförmig angeschweißten Streben versehen ist, - - - mit angearbeiteten Schraubenmuttern zur Befestigung des Standrohres und der Rasendornen, - - mit einem Standrohr aus Stahl mit zwei Feststellschrauben und einer Reduzierhülse aus Kunststoff zur Aufnahme eines Sonnenschirms, - - drei spießförmigen Rasendornen aus Stahl, - - - am oberen Ende mit einem Gewinde versehen, - - - zur Befestigung des Schirmständers im Boden vorgesehen, - - zur Aufnahme von Sonnenschirmen bestimmt. "Zubehör für Waren der Position 6601 (Sonnenschirme), anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"
- **DEBTI18811/26-1** (DE): Unvollständiger Schirmständer, sog. Kreuzschirmständer, Foto siehe Anlage, - in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - vier, kreuzförmig angeordneten, in der Länge verstellbaren Auslegern aus Stahl, - - einem Aufnahmerohr aus Stahl mit einem Adapter aus Kunststoff, - - zur Aufnahme von Sonnenschirmen bestimmt, - zur Vervollständigung des Schirmständers sind bis zu vier Betonplatten erforderlich, die in das Standkreuz einzulegen sind; die Ware weist die wesentlichen Merkmale eines vollständigen Sonnenschirmständers auf und ist daher wie dieser einzureihen. "Zubehör für Waren der Position 6601 (Sonnenschirme), anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"
- **DEBTI18807/26-1** (DE): Schirmständer, sog. Balkonhalter für Sonnenschirme, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form einer ca. 26 , 5 cm langen, U-förmigen Schiene mit zehn Rastnasen und einer an einem Ende im rechten Winkel angeschweißten Platte mit einer quadratischen Aussparung, - - - auf der Schiene befindet sich eine auf den Rastnasen verstellbare schraubzwingenartige Befestigungsvorrichtung mit Stellschraube, - - - in der Aussparung der angeschweißten Platte mit einer schellenartigen Vorrichtung zur Aufnahme eines Sonnenschirms, die mittels der Stellschraube auf den entsprechenden Durchmesser des zu befestigenden Schirms angepasst werden kann, - - vollständig aus Stahl gefertigt, - - zur Befestigung an Balkongeländern vorgesehen, - - zur Aufnahme von Sonnenschirmen bestimmt. "Zubehör für Waren der Position 6601 (Sonnenschirme), anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"
- **DEBTI16593/26-1** (DE): Schirmständer für einen Sonnenschirm, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer kreisförmigen Bodenplatte aus Kunststoff (HDPE), - - mit einem Standrohr mit einer sog. Sicherungsmutter (Feststellschraube), - - an der Unterseite mit einem Transportgriff versehen, - - mit den Abmessungen: ca. 57 cm (Durchmesser) x 14 , 5 cm (Höhe), - - die Bodenplatte ist mit Wasser, Sand oder Kies befüllbar, - - zur Befestigung von Sonnenschirmen vorgesehen. "Zubehör für Waren der Position 6601 (Sonnenschirme),anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"
- **DEBTI10936/26-1** (DE): Schirmständer für einen Sonnenschirm, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer annähernd halbkreisförmigen Bodenplatte aus Polyethylen und Zement; mit floralen Ornamenten verziert, - - mit einem Standrohr mit einer Feststellschraube und Reduzierringen zur Aufnahme eines Sonnenschirms, - - mit den Abmessungen: 50 cm (Länge) x 31 cm (Breite) x 31 cm (Höhe), - - zur Befestigung von Sonnenschirmen mit einer Breite von bis zu 2 , 70 m. "Zubehör für Waren der Position 6601 (Sonnenschirme), anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"
- **DEBTI40685/25-1** (DE): Unvollständiger Sonnenschirmständer, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit vier kreuzförmig angeordneten Auslegern, - mit einem Aufnahmerohr für den Sonnenschirm, - aus verzinktem Stahl, - zur Vervollständigung des Schirmständers sind bis zu acht Betonplatten erforderlich, die in das Standkreuz einzulegen sind; die Ware weist die wesentlichen Merkmale eines vollständigen Sonnenschirmständers auf und ist daher wie dieser einzureihen. "Zubehör für Waren der Position 6601 (Sonnenschirme), anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"
- **FRBTIFR-BTI-2025-01945** (FR): Socle pour parasol déporté se présentant sous la forme d’un pied de lestage sur roues, constitué d’acier. Le produit dispose de freins. Il est présenté à l’état démonté en un colis. La notice de montage est incluse. Dimensions : 90 x 90 x 19,5 cm.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6603

Zu Unterposition 6603 90 90: Neben den im letzten Absatz der Erläuterungen zu Unterposition 6603 20 00 genannten Zusammensetzungen gehören hierher insbesondere Schirmschienen und -gabeln, nicht zusammengesetzt, sowie die in den Erläuterungen zu Position 6603 des HS, zweiter Absatz Ziffer 3 bis 5 genannten Waren.

### Pos. 6603

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2019/1404 der Kommission vom 6. September 2019 (ABl. EU Nr. L 236, Seite 14) (RV L 19/1404) Ein Paar Stockspitzen aus Kunststoff und Metall (Stahl mit Spitze aus Wolfram), speziell konzipiert für die Klickbefestigung an Nordic- Walking-Stöcken. Siehe Abbildung Unterposition 9506 91 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9506, 9506 91 und 9506 91 90. Nordic-Walking-Stöcke können nicht als Gehstöcke und ähnliche Waren gemäß Position 6602 angesehen werden. …

### Kapitel 66

1. Zu Kapitel 66 gehören nicht: a) Messstöcke und dergleichen (Position 9017) (RV E6601A00); b) Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen (Kapitel 93) (RV E6601B00); c) Waren des Kapitels 95 (z. B. Regen- und Sonnenschirme, die den Charakter von Spielzeug haben) (RV E6601C00). 2. Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind (RV E6602000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6603.90.90.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6603.90.90.00?

Die Zolltarifnummer 6603.90.90.00 umfasst Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6603.90.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 6603.90.90.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6603.90.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 660390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6603.90.90.00?

6603.90.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6603.90.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

6603.90.90.00 steht in dieser Hierarchie: 66 REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON > 6603 Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602 > 660390 andere > 66039090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6603.90.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6603.90.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18815/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6603.90.90.00?

TARIC-Code 6603.90.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6603909000 verlinken.
