# Zolltarifnummer 6702.10: Künstliche Blumen, aus Kunststoff

> Die Zolltarifnummer 6702.10 steht für Künstliche Blumen, aus Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/670210
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6702.10
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
  - 6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten
    - 6702.10 Künstliche Blumen, aus Kunststoff

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **CZ38-0166-2016** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o dekorační umělou akvarijní rostlinu. Dekorační rostlina pro akvária je vyrobena z plastu a zasazena do podstavce vyrobeného z polyresinu. Velikost cca: 50 cm.
- **DE13960/13-1** (DE): Künstliches Blattwerk, sog. künstlicher Tannenzweig, Foto siehe Anlage, - in Form von künstlichem Blattwerk, welches einen Tannenzweig nachahmt; mit einer Länge von ca. 50 cm, - bestehend aus einzelnen Zweigen aus einem mit Kunststoff ummantelten Metalldraht an dem im Spritzgussverfahren Nadeln aus Kunststoff angebracht wurden, - die einzelnen Zweige wurden in Blumenbindetechnik (Zusammenstecken und Kleben) zu einem größeren Zweig bzw. Ast miteinander verbunden, - aufgrund der neutralen Gestaltung, der ganzjährigen Verwendbarkeit sowie des fehlenden weihnachtlichen Bezugs kein Weihnachtsfestartikel der Position 9505. "Künstliches Blattwerk, aus Kunststoff"
- **DE13958/13-1** (DE): Ware aus künstlichem Blattwerk, sog. künstliche Tannenkränze (Adventskränze), Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Ring aus Styropor, in den Zweige eingesteckt und festgeklebt sind, - mit einem Durchmesser von ca. 50 cm, - bei den Zweigen handelt es sich um künstliches Blattwerk, welche Tannenzweige nachahmt; mit einer Länge von jeweils ca. 15 cm, - - die einzelnen Zweige bestehen aus einem mit Kunststoff ummantelten Metalldraht (= Stängel) an dem im Spritzgussverfahren Nadeln aus Kunststoff angebracht wurden, - - die einzelne Elemente eines Zweiges (Stängel / Stiel und Nadeln) wurden in Blumenbindetechnik (einem dem Binden, Kleben oder Ineinanderstecken ähnliches Verfahren) miteinander verbunden, - nach dem Umfang und dem äußeren Erscheinungsbild verleihen die Zweige aus Kunststoff der Ware den wesentlichen Charakter, - aufgrund der neutralen Gestaltung, der ganzjährigen Verwendbarkeit sowie des fehlenden weihnachtlichen Bezugs kein Weihnachtsfestartikel der Position 9505. "Ware aus künstlichem Blattwerk, aus Kunststoff"
- **DE13956/13-1** (DE): Künstliches Blattwerk, sog. künstliche Weihnachtsgirlande, Foto siehe Anlage, - in Form von künstlichem Blattwerk, welches Tannenzweige nachahmt; mit einer Länge von ca. 2,70 m, - bestehend aus Metalldrähten, an denen Tannennadeln durch Binden in Blumenbindetechnik befestigt sind, - die Tannennadeln werden durch seitlich fransenartig eingeschnittene Kunststoffstreifen mit einer Streifenbreite von mehr als 5 mm gebildet, - aufgrund der neutralen Gestaltung, der ganzjährigen Verwendbarkeit sowie des fehlenden weihnachtlichen Bezugs kein Weihnachtsfestartikel der Position 9505. "Künstliches Blattwerk, aus Kunststoff"
- **DE3132/10-1** (DE): Ware aus künstlichem Blattwerk, sog. Bergkiefernzweig, siehe Foto, bestehend aus - einer ca. 50 cm großen Nachbildung eines künstlichen Kiefernzweiges aus Kunststoff, - - an den Nadelspitzen mit weißer Beflockung, Schnee darstellend, - - Hauptzweige mit Draht verstärkt, - zwei in den Zweig eingeklebten, natürlichen Zapfen, weiß beflockt (lt. Antragsangaben), - durch Zusammenfügen und Kleben der einzelnen Teile in Blumenbindetechnik hergestellt, - kein Festartikel der Position 9505, da der eindeutige Bezug zum Weihnachtsfest fehlt, - im Hinblick auf den Umfang und das optische Erscheinungsbild (Zierwirkung) bestimmt das künstliche Blattwerk aus Kunststoff den Charakter der Ware. "Ware aus künstlichem Blattwerk aus Kunststoff"
- **DEF/11795/DE-2** (DE): Gesteck (lt. Antrag: "künstliche Pflanzen im Keramikgefäß"; siehe Foto) - Gesamthöhe: ca. 39 cm, - aus einem einfachen, zylinderförmigen Gefäß aus keramischen Stoffen, Höhe: ca. 12,5 cm, ohne Bodenloch, - auf der Oberseite befüllt mit: -- einer stilisierten Nachbildung einer Strelitzie aus Kunststoff; durch Ineinanderstecken und Kleben in Blumenbindetechnik hergestellt), -- fünf gefärbten Bambusstücken und -- künstlichem Blattwerk, - insbesondere in Bezug auf das optisches Erscheinungsbild (Zierwirkung) bestimmt die künstliche Blume den Charakter der Ware
- **DE11795/09-2** (DE): Gesteck (lt. Antrag: "künstliche Pflanzen im Keramikgefäß"; siehe Foto) - Gesamthöhe: ca. 39 cm, - aus einem einfachen, zylinderförmigen Gefäß aus keramischen Stoffen, Höhe: ca. 12,5 cm, ohne Bodenloch, - auf der Oberseite befüllt mit: -- einer stilisierten Nachbildung einer Strelitzie aus Kunststoff; durch Ineinanderstecken und Kleben in Blumenbindetechnik hergestellt), -- fünf gefärbten Bambusstücken und -- künstlichem Blattwerk, - insbesondere in Bezug auf das optisches Erscheinungsbild (Zierwirkung) bestimmt die künstliche Blume den Charakter der Ware
- **DE11795/09-1** (DE): Gesteck (lt. Antrag: "Fertiggesteck"; siehe Foto) - Gesamthöhe: ca. 34 cm, - aus einem einfachen Gefäß aus keramischen Stoffen, Höhe: ca. 7,3 cm, mit quadratischer Grundfläche, ohne Bodenloch, - auf der Oberseite befüllt mit: -- einer stilisierten Nachbildung einer Strelitzie (Stengel und Blüten aus Kunststoff; Blatt aus Spinnstoff; durch Ineinanderstecken und Kleben in Blumenbindetechnik hergestellt), -- einem ca. 6 cm sichtbaren Stück aus Bambus und -- weißen Kieselsteinen, - insbesondere in Bezug auf das optisches Erscheinungsbild (Zierwirkung) bestimmt die künstliche Blume den Charakter der Ware; bei dieser wiederum ist der Kunststoff charakterberstimmend

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6702

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 3 zu Kapitel 67. Als ähnliche Verfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 67 gelten insbesondere das Miteinander-Verbinden durch Selbstkleben nach Erhitzen des Grundstoffs oder auch das Verbinden mit Gleitvorrichtungen, die durch Reibung am Stängel haften.

### Pos. 6702

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte, d. h. Waren, die Naturerzeugnisse nachahmen und durch Zusammensetzen verschiedener Elemente (durch Binden, Kleben, Zusammenstecken oder ähnliche Verfahren) hergestellt sind. Zu dieser Position gehören auch Fantasiegegenstände, die nach Art der künstlichen Blumen, des künstlichen Blattwerks und der künstlichen Früchte zusammengesetzt sind und diesen mehr oder weniger ähneln (stilisierte Blumen, stilisiertes Blattwerk und stilisierte Früchte). 2) Elemente und Teile von künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten, z. B. Stempel, Staubgefäße, Fruchtknoten, Blütenblätter, Blütenkelche, Blätter, Stiele. …

### Pos. 6702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1155/2010 der Kommission vom 1. Dezember 2010 (ABl. EU Nr. L 324/42) (RV L 1155/10): Zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem künstlichen Kirschzweig und einem elektrischen Beleuchtungskörper mit einem elektrischen Transformator. Die Bestandteile sind so miteinander verbunden, dass sie ein praktisch untrennbares Ganzes bilden. Der künstliche Zweig ahmt das Naturerzeugnis (einen blühenden Kirschzweig) nach und ist aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt (Packpapier zur Nachbildung der Zweige, Draht und Klebeband, um sie aufrecht- und zusammenzuhalten, weißes Textilgewebe zur Nachbildung der Blütenblätter sowie kleine Kunststoffteile als Blütenhalterung). Die Bestandteile sind verbunden, verklebt und zusammengesteckt. …

### Pos. 6702

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24. Juli 2014, Az.:RS 4 K 155/13 Aus den Gründen: … Leitsatz Die Nachbildung eines Nadelbaums mit einer Höhe von ca. 13,5 cm und einem Durchmesser von max. 5 cm kann nicht als Zubehör für eine elektrische Eisenbahn in die Unterposition 9503 00 30 und nicht als anderes Spielzeug bzw. maßstabsgetreu verkleinertes Modell in die Unterposition 9503 00 95 eingereiht werden. Tatbestand: Die streitgegenständliche Ware ist wie folgt beschaffen: Nachbildung eines Nadelbaums, sog. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6702.10.00.00.0 aus Kunststoff

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6702.10?

Die Zolltarifnummer 6702.10 umfasst Künstliche Blumen, aus Kunststoff. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6702.10?

Der Drittlandszollsatz für 6702.10 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6702.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 670210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6702.10?

6702.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6702.10 im Zolltarif eingeordnet?

6702.10 steht in dieser Hierarchie: 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN > 6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6702.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6702.10 erfasst, zum Beispiel CZ38-0166-2016. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6702.10?

HS-Unterposition 6702.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/670210 verlinken.
