# Zolltarifnummer 6702.90.00.00: Künstliche Blumen, aus anderen Stoffen

> Die Zolltarifnummer 6702.90.00.00 steht für Künstliche Blumen, aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6702900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6702.90.00.00
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
  - 6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten
    - 6702.90 aus anderen Stoffen
      - 6702.90.00.00 Künstliche Blumen, aus anderen Stoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2026-03266** (FR): Set composé de deux fleurs artificielles décoratives en papier, montées sur une structure en fil. Une fleur est blanche avec un cœur violet et l'autre est violette avec un cœur blanc. Chaque fleur mesure environ 50 cm de diamètre. Ces fleurs sont destinées à la décoration de lieux intérieurs lors d'événements (anniversaires, mariages, réceptions ou autres célébrations) ou comme éléments de décoration générale.
- **DEBTI18553/26-1** (DE): Ware aus künstlichem Blattwerk, Foto siehe Anlage, - in Form eines Fantasiezweiges, - aus Nachbildungen von Nadelbaumzweigen (künstliches Blattwerk): - - aus zwei verdrehten Metalldrähten, an denen die "Nadeln" durch spiralartiges Verdrehen eingearbeitet sind, - - - die "Nadeln" werden von grünen, unterschiedlich langen Fäden aus Spinnstoff (Monofile der Position 5404) gebildet; mit einem weiß glitzernden Überzug versehen (Frost), - - die verschiedenen Zweige werden am unteren Ende durch Umwickeln mit augenscheinlich Papier zusammengehalten, - - in einem dem Binden ähnlichen Verfahren in Blumenbindetechnik hergestellt, - mit fünf natürlichen Zapfen (Pflanzenteile): - - mit einem weiß glitzernden Überzug versehen (Frost), - - mit Draht an den Zweigen befestigt, - mit einer Länge von ca. 50cm, - das künstliche Blattwerk und die natürlichen Zapfen sind im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Zierwirkung) annähernd gleichbedeutend; im Hinblick auf den Umfang bestimmt das künstliche Blattwerk den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Festartikel in die Position 9505 aufgrund der natürlichen, winterlichen Gestaltung und des damit fehlenden weihnachtlichen Bezugs. "Ware aus künstlichem Blattwerk, aus anderen Stoffen als Kunststoff"
- **DEBTI18552/26-1** (DE): Künstliche Blume, sog. Weihnachtsstern, Foto siehe Anlage, - Nachbildung eines Weihnachtssterns, - mit Laub- und Blütenblättern aus Zuschnitten aus Spinnstoffen, - mit einem Stängel, Blattstielen, Blattadern und Staubblättern aus Kunststoff, - die Blattadern sind mit den Laub- und Blütenblättern verklebt; die anderen Elemente sind durch Zusammenstecken miteinander verbunden, - durch Kleben und Zusammenstecken in Blumenbindetechnik hergestellt, - mit einer Länge von ca. 34 cm, - die Laub- und Blütenblätter aus Spinnstoff bestimmen aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der Ware künstlichen Blume. "Künstliche Blume, aus anderen Stoffen als Kunststoff"
- **FRBTIFR-BTI-2025-08967** (FR): Article de décoration, se présentant sous la forme d'une fleur artificielle, représentant une tulipe avec pétales et feuilles en matière textile (feutrine), assemblées sur une tige et un socle en bois (pin). L'article se décline en 2 coloris (rose et jaune). Dimension : 12 x 4.7 x 30.5 cm. Poids : 65 grammes.
- **FRBTIFR-BTI-2025-08970** (FR): Article de décoration, se présentant sous la forme d'une fleur artificielle, avec pistil et pétales en matière textile (polyester), assemblés sur une tige et un socle en bois. Dimension :14 x 5 x 28.5 cm. Poids : 66 grammes.
- **FRBTIFR-BTI-2025-07741** (FR): Article de décoration, se présentant sous la forme d'une guirlande à LED décorative en fil de cuivre agrémentée de feuillage en tissu avec tige en plastique. L’article existe en 3 feuillages différents : feuilles d’eucalyptus, feuilles de lierre et feuilles vertes. L’article est alimenté par piles (non incluses). Dimension :19x17.6x17.5cm. Poids : 77grammes.
- **FRBTIFR-BTI-2025-07706** (FR): Objet d'ornementation, de type champignon, confectionné à partir d'un chapeau en matière textile tissée et d'un pied en bois, le tout assemblé par collage. Hauteur : 9.5cm.
- **DEBTI15545/26-1** (DE): Ware aus künstlichen Früchten, sog. Deko-Pilz, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - drei künstlichen Früchten jeweils in Form eines Pilzes, - - - mit einem Hut und einem Stiel aus Holz (Ahorn), - - - durch Zusammenstecken und Kleben von Hut und Stiel in Blumenbindetechnik hergestellt, - - einem Sockel aus einem Stück Rinde aus Holz, - - - die drei Pilze sind auf den Sockel geklebt, - - mit den Abmessungen: ca. 10 cm (Höhe) × 6 cm (Breite) × 5 cm (Länge), - die künstlichen Früchte (Pilze) bestimmen im Hinblick auf den Umfang und dem äußeren Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Ware aus künstlichen Früchten, aus anderen Stoffen als Kunststoff"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6702

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 3 zu Kapitel 67. Als ähnliche Verfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 67 gelten insbesondere das Miteinander-Verbinden durch Selbstkleben nach Erhitzen des Grundstoffs oder auch das Verbinden mit Gleitvorrichtungen, die durch Reibung am Stängel haften.

### Pos. 6702

Zu Unterposition 6702 90: 1. Etwa 15 cm hohes Bukett, das im Wesentlichen aus verschiedenen Arten von künstlichen Blumen aus Spinnstoffen besteht und geringe Mengen von auf Draht montierten Pflanzen enthält. Das Ganze wird durch steifes, spitzenähnliches Schmuckpapier zusammengehalten und mit einer Samtschleife verziert. Siehe auch Avis 0604 90/1 2. Kleiner Kranz mit einem Durchmesser von etwa 6 cm, der aus künstlichen Spinnstoffblumen, einem spiralförmig gewickelten Draht, Kunststoffperlen und (als einzigem pflanzlichem Stoff) Gewürznelken besteht. Jedes Teil ist einzeln auf einem Draht befestigt, die Drahtenden sind zu einer kreisförmigen Verstärkung zusammengedreht. Siehe auch Avis 0604 90/1

### Pos. 6702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1155/2010 der Kommission vom 1. Dezember 2010 (ABl. EU Nr. L 324/42) (RV L 1155/10): Zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem künstlichen Kirschzweig und einem elektrischen Beleuchtungskörper mit einem elektrischen Transformator. Die Bestandteile sind so miteinander verbunden, dass sie ein praktisch untrennbares Ganzes bilden. Der künstliche Zweig ahmt das Naturerzeugnis (einen blühenden Kirschzweig) nach und ist aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt (Packpapier zur Nachbildung der Zweige, Draht und Klebeband, um sie aufrecht- und zusammenzuhalten, weißes Textilgewebe zur Nachbildung der Blütenblätter sowie kleine Kunststoffteile als Blütenhalterung). Die Bestandteile sind verbunden, verklebt und zusammengesteckt. …

### Pos. 6702

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24. Juli 2014, Az.:RS 4 K 155/13 Aus den Gründen: … Leitsatz Die Nachbildung eines Nadelbaums mit einer Höhe von ca. 13,5 cm und einem Durchmesser von max. 5 cm kann nicht als Zubehör für eine elektrische Eisenbahn in die Unterposition 9503 00 30 und nicht als anderes Spielzeug bzw. maßstabsgetreu verkleinertes Modell in die Unterposition 9503 00 95 eingereiht werden. Tatbestand: Die streitgegenständliche Ware ist wie folgt beschaffen: Nachbildung eines Nadelbaums, sog. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6702.90.00.00.0 aus anderen Stoffen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6702.90.00.00?

Die Zolltarifnummer 6702.90.00.00 umfasst Künstliche Blumen, aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6702.90.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6702.90.00.00 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6702.90.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 670290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6702.90.00.00?

6702.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6702.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6702.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN > 6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten > 670290 aus anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6702.90.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6702.90.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-03266. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6702.90.00.00?

TARIC-Code 6702.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6702900000 verlinken.
