# Zolltarifnummer 6802.93.90: Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere

> Die Zolltarifnummer 6802.93.90 steht für Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/68029390
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6802.93.90
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  - 6802 Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
    - 6802.93 andere, Granit
      - 6802.93.90 Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI31665/26-1** (DE): Angaben: Polierter Granitmörser und Granitstößel in Kombination mit Korksockel und Korkdeckel (aus Presskork); als gewöhnlicher Küchenmörser und Gewürzmörser. Warenbeschaffenheit: Teilweise polierter, grauer Granitmörser und Granitstößel, mit einem Eigengewicht von weniger als 10 kg, mit passgenauem Korksockel und Korkdeckel. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, Granit, poliert, verziert oder anders bearbeitet, mit einem Eigengewicht von weniger als 10 kg. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) die Waren aus Granit im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend angesehen werden.
- **DEBTI32545/25-1** (DE): Angaben: Polierter Granitmörser mit Holzsockel, Granitstößel und Rezeptbuch (Abmessungen: 18 x 18 cm, 84 Seiten). Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, Granit, mit einem Eigengewicht von weniger als 10 kg. Warenzusammenstellung aus Buch, Mörser und Pistill, bei der im Sinne der AV 3 b) die Waren aus Granit im Hinblick auf den Wert als charakterbestimmend angesehen werden. Zusammengesetzte Ware (Mörser), bei der im Sinne der AV 3 b) der Anteil aus Granit im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.
- **DEBTI23222/25-1** (DE): Angaben: Polierter Granitmörser und Granitstößel in Kombination mit Korksockel und Korkdeckel (aus Presskork); als gewöhnlicher Küchenmörser und Gewürzmörser. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, Granit, mit einem Eigengewicht von weniger als 10 kg. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) die Waren aus Granit im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend angesehen werden.
- **DEBTI52111/23-1** (DE): Angaben: Pflastersteine (Naturstein) aus dunkelgrauem Granit; Format: 9/9/8 cm; Stückgewicht ca. 1,8 kg. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, Granit.
- **DEBTI9080/22-1** (DE): Angaben: Mörser und Stößel aus Granit auf einem Holzbrett (Akazienholz); gemeinsam in einer Geschenkverpackung verpackt. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, Granit, mit einem Eigengewicht von weniger als 10 kg. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) die Waren aus Granit im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und die Menge bzw. den Umfang als charakterbestimmend angesehen werden.
- **DEBTI20526/19-1** (DE): Angaben: VCR Bodenplatten; Granit; Bodenplatten poliert/gebürstet; diverse Größen; Natursteine wie sie üblicherweise zum Pflastern oder Einfassen von Straßen, Bürgersteigen und anderen dem Verkehr dienenden Bodenflächen gebraucht werden; Verwendungsbereich: Fußgängerbereiche und Verkehrsflächen, Außenflächen und ähnliche Bereiche, die unter Außenbedingungen verwendet werden und Verwitterungsfaktoren wie z.B. Temperaturänderungen, Regen, Eis, Wind usw. unterliegen. Befund: bearbeitete Werksteine und Waren daraus
- **FRBTIFR-BTI-2020-05690** (FR): Évier à encastrer, en pierre granit majoritaire (80 % granit, 20 % résine acrylique), pouvant comporter selon les modèles : un égouttoir, une ou deux cuves et des accessoires.
- **DE12065/17-1** (DE): Angaben: Bemalte Steine, Gewicht und Größe unterscheiden sich. Aus Granit, gewaschen, bemalt und mit Klarlack versiegelt. Warenbeschaffenheit: Glatter, grauer, flacher Stein mit granittypischer Musterung. Mit dem Schriftzug "Ganz viel Glück" und Fliegenpilzen verziert. Befund: bearbeitete Werksteine und Waren daraus

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6802

Zu Unterposition 6802 9390: Hierher gehören z. B. Granit mit Bildhauerarbeit, d. h. Waren mit verzierenden Motiven in Hoch- oder Tiefrelief, wie z. B. Blätter, Eierstäbe, Girlanden, Fantasiegebilde, die in einer kunstvolleren Art ausgeführt sind als die in den vorhergehenden Unterpositionen erwähnten einfachen Ornamente. Statuen, Hochreliefs und Tiefreliefs (andere als Originale der Bildhauerkunst) gehören ebenfalls hierher.

### Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6802.93.90.10 handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit
- 6802.93.90.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6802.93.90?

Die Zolltarifnummer 6802.93.90 umfasst Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6802.93.90?

Der Drittlandszollsatz für 6802.93.90 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6802.93.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680293. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6802.93.90?

6802.93.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6802.93.90 im Zolltarif eingeordnet?

6802.93.90 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6802 Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt > 680293 andere, Granit. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6802.93.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6802.93.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI31665/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6802.93.90?

KN-Code 6802.93.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/68029390 verlinken.
