# Zolltarifnummer 6804.21.00.90: Mühlsteine, andere

> Die Zolltarifnummer 6804.21.00.90 steht für Mühlsteine, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6804210090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6804.21.00.90
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  - 6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
    - 6804.21 aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
      - 6804.21.00 andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
        - 6804.21.00.90 Mühlsteine, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI21597/26-1** (DE): Angaben: Diamanttrennscheibe für Keramikfliesen mit Flansch; Diamanten in Metallbindung auf Stahl-Träger; Größe: 115 x 3 , 4 mm; runde ungezahnte Scheibe mit Schleifrand; Breite des Schleifbereichs: 10 mm; Dicke der Diamantbeschichtung: 1 , 5 mm. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schleifen, aus agglomerierten synthetischen Diamanten.
- **DEBTI15286/26-1** (DE): Angaben: Diamant-Schleifscheibe; Ersatztrennscheibe für Fliesenschneider. (Lichtbild siehe Anlage) Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen Diamanten.
- **DEBTI14882/26-1** (DE): Angaben: Diamant-Schleifscheibe; Ersatzteil für Sägeblatt-Schärfgerät. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen Diamanten.
- **DEBTI15174/26-1** (DE): Angaben: Diamantbohrkronen, siehe Foto, mit aufgesetzten Diamantsegmenten; Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 67 mm; für Beton, Stein und Granit; ohne die Segmente ist ein Schneid- oder Trennvorgang nicht möglich; im Originalkarton verpackt. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.
- **DEBTI5807/26-1** (DE): Angaben: Schleifscheiben unterschiedlicher Abmessungen (variabler Durchmesser zwischen 50 bis 400 mm), aus agglomerierten synthetischen Diamanten. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schleifen, aus agglomerierten synthetischen Diamanten.
- **DEBTI44416/25-1** (DE): Angaben: Diamantbohrkronen mit aufgesetzten Diamantsegmenten (Abbildung siehe Anlage); Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 52 mm; für Beton, Stein und Granit; ohne die Segmente ist ein Schneid- oder Trennvorgang nicht möglich; im Originalkarton verpackt. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.
- **DEBTI44421/25-1** (DE): Angaben: Diamantbohrkronen mit aufgesetzten Diamantsegmenten; Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 152 mm; für Beton, Stein und Granit; ohne die Segmente ist ein Schneid- oder Trennvorgang nicht möglich; im Originalkarton verpackt. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.
- **DEBTI44420/25-1** (DE): Angaben: Diamantbohrkronen mit aufgesetzten Diamantsegmenten; Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 132 mm; für Beton, Stein und Granit; ohne die Segmente ist ein Schneid- oder Trennvorgang nicht möglich; im Originalkarton verpackt. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6804

Zu Unterpositionen 6804 2100 bis 6804 2300: Siehe die Erläuterungen zu Position 6804 des HS, erster Absatz Ziffern 2 und 3. Zu Unterposition 6804 2100: Hierher gehören Waren aus natürlichen oder synthetischen Diamanten, die durch beliebige Verfahren agglomeriert wurden. Das Agglomerieren kann insbesondere mit Hilfe mineralischer härtender Stoffe (z. B. Zement) oder elastischer Stoffe (z. B. Kautschuk, Kunststoffe) oder durch keramisches Brennen erfolgen.

### Pos. 6804

Zu Position 6804 gehören solche Werkzeuge nicht nur, wenn sie überwiegend aus Schleifmitteln bestehen, sondern auch, wenn sie nur aus einem sehr kleinen Schleifkopf auf einem Metallschaft oder aus einer Mitte oder einem Kern aus starrem Material (Metall, Holz, Kunststoff, Kork, usw.), auf denen kompakte Schichten aus agglomeriertem Schleifmittel dauerhaft gebunden sind (z. B. Trennscheiben aus Metall usw., die mit Rändern oder einer Reihe von Umfangseinsätzen aus Schleifmaterial versehen sind). Zu dieser Position gehören auch Schleifelemente für Honsteine, unabhängig davon, ob sie in den für ihre Befestigung im Honkörper erforderlichen Trägern montiert sind oder nicht.

### Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6804.21.00.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6804.21.00.90?

Die Zolltarifnummer 6804.21.00.90 umfasst Mühlsteine, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6804.21.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 6804.21.00.90 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6804.21.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680421. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6804.21.00.90?

6804.21.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6804.21.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

6804.21.00.90 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen > 680421 aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten > 68042100 andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6804.21.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6804.21.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI21597/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6804.21.00.90?

TARIC-Code 6804.21.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6804210090 verlinken.
