# Zolltarifnummer 6805.30: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen

> Die Zolltarifnummer 6805.30 steht für Natürliche oder künstliche Schleifmittel, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/680530
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6805.30
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  - 6805 Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt
    - 6805.30 Natürliche oder künstliche Schleifmittel, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE25244/15-1** (DE): Angaben: Diamantschleifbänder, auf einer Unterlage aus Aramidgewebe (Spezialgewebe mit Kupferschicht), für die Bearbeitung von sprödharten Werkstoffen, Glas, Keramik, Wolframcarbid, Chromoxid sowie Naturstein. Warenbeschaffenheit (vier rechteckige Muster): - gelbes Gewebe, mit grüner Oberseite, auf der sich in regelmäßigen Abständen kleine, silber-metallische, rauhe Sechsecke befinden - gelbes Gewebe, mit blauerOberseite, auf der sich in regelmäßigen Abständen kleine, silber-metallische, rauhe Sechsecke befinden - gelbes Gewebe, mit silber-metallischer, rauher Oberseite - gelbes Gewebe, mit grüner Oberseite, auf der sich in regelmäßigen Abständen kleine, silber-metallische, rauhe Sechsecke befinden, auf der Unterseite ein klettierter Träger Befund: natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen
- **DE24971/14-1** (DE): Angaben: Mischung 50 % Schleifborste A240L 0,75 mm gewellt grau und 50 % PBT (Polybutylenterephthalat) 0,5 mm glatt blau; Zusammensetzung der Schleifborste: Polyamid zusammen mit Aluminiumoxid (Schleifmittel) geschmolzen und extrudiert. Warenbeschaffenheit: Mischung aus blauen, glatten Kunststoff-Monofilen und grauen, gewellten, augenscheinlich mit Schleifkörnern versehenen Kunststoff-Monofilen. Befund: natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen Zusammengesetze Ware, bei der im Sinne der AV 3b) die Schleifborsten mit Aluminiumoxid im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen werden.
- **DE11589/17-1** (DE): Angaben: Polypas Polishing Pad FX5L - zur Politur von Linsen. Warenbeschaffenheit: Rundes, hellgelbes, selbstklebendes Flacherzeugnis aus einem zelligen Kunststoff mit Schleifmittel in Pulverform. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen, auch zugeschnitten oder anders zusammengefügt.
- **SETIL 2012-8909** (SE): Nagelfil Enligt uppgift består nagelfilen av slippapper med olika grovlek på de båda sidorna, ena sidan är svart och den andra är vit. Mellan slippapperna är det EVA-plast. Slipmedlet i slippappret är kiselkarbid. Nagelfilen är ca 180 mm lång, ca 20 mm bred och tjockleken är ca 4 mm. Nagelfilen levereras för försäljning i detaljhandeln i en genomskinlig plastförpackning.
- **SETIL 2012-8908** (SE): Nagelfil Enligt uppgift består nagelfilen av slippapper med olika grovlek på de båda sidorna, ena sidan är grå och den andra är vit. Mellan slippapperna är det hoppressat träspill. Slipmedlet i slippappret är kiselkarbid. Nagelfilen är ca 116 mm lång, ca 12 mm bred i ena änden och ca 9 mm i den andra änden. Tjockleken är ca 2 mm. Nagelfilen levereras för försäljning i detaljhandeln i en genomskinlig plastförpackning innehållande 6 nagelfilar.
- **DE10421/09-1** (DE): Angaben: Bezeichnung: Diamantschleifbänder, auf einer Unterlage aus Aramidgewebe - Abmessungen: Längen: 75 - 12000 mm / Breiten: 15 - 700 mm - Zusammensetzung/Aufbau/Sonstiges: siehe vertrauliche Daten - Verwendung: für sehr harte Werkstoffe / Bearbeitung von sprödharten Werkstoffen, Glas, Keramik, Wolframcarbid, Chromoxid sowie Naturstein. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (Teilprobe): rechteckiges, einseitig zackenförmig ausgeschnittenes, im gegenüberliegenden Randbereich gelochtes Bandstück (Abmessungen ca.: 11,1 cm x 6,6 cm x 0,9 mm) mit gelblicher, imprägnierter Gewebe-Unterseite und überwiegend rauher, grüner, mit kleinen, silbrigen Sechsecken überzogenener, im gelochten, streifenförmigen Randbereich (Breite: ca. 1,5 cm) kupferfarbener Oberseite. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Schleifbändern um Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen (Kupferschicht mit Gewebe-Unterlage), der Position 6805 des EZT.
- **DEF/6880/08-1** (DE): Angaben: Warenbezeichnung/Artikel: ARO Topfreiniger 20er / 95 x 70 x 43 - MGB No. 037699 - Zusammensetzung: siehe vertrauliche Daten. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ein quaderförmiges Behältnis aus überwiegend farbloser Kunststofffolie mit u.a. dem Aufdruck "aro Topf-Reiniger - Scheuervlies zur Schmutzentfernung - Schwammfläche zum Nachwischen - 84% Polyurethane, 16% Scheuer-Vlies - 20 Stk. - GOLDHAND, 40235 Düsseldorf" enthielt: 20 quaderförmige, 2-lagige Schwämme [Abmessungen (LxBxD): ca. 9,5 cm x 6,9 cm x 4,2 cm] mit 2 griffförmig eingekerbten Seitenflächen und mit blauer, gelber, roter oder grüner, poröser, weicher Schwamm-Lage (Dicke: ca. 3,7 cm) und grüner, rauher, vliesartiger Scheuer-Lage (Dicke: ca. 0,5 cm). Die Angaben der Antragstellerin zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Befund: Als charakterbestimmende Bestandteile der Topfreiniger werden die vliesartigen Scheuerlagen angesehen (Allgemeine Vorschrift 3 b). Zolltariflich handelt es sich demnach bei den Erzeugnissen um ein Set von Waren aus Schleifmitteln, in Pulverform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, der Position 6805 des EZT.
- **DEF/6877/08-1** (DE): Angaben: Warenbezeichnung/Artikel: MQ / Metro Quality Topf-Reiniger Jumbo 10er / 150x70x45 - MGB No. 638885 - Zusammensetzung: siehe vertrauliche Daten. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ein quaderförmiges Behältnis aus farbloser Kunststofffolie mit innenliegendem Etikett mit u.a. dem Aufdruck "Quality METRO Topf-Reiniger Jumbo - Mit starkem Scheuervlies - 84% Polyurethan 16% Scheuer-Vlies - Scheuervlies zur Schmutzentfernung - Schwammfläche zum Nachwischen - 10 Stück je 150x70x45 mm - à la carte GmbH, 40235 Düsseldorf" enthielt: 10 quaderförmige, 2-lagige Schwämme [Abmessungen (LxBxD): ca. 15,0 cm x 7,0 cm x 4,5 cm] mit 2 griffförmig eingekerbten Seitenflächen, gelber, poröser, weicher Schwamm-Lage (Dicke: ca. 3,9 cm) und grüner, rauher, vliesartiger Scheuer-Lage (Dicke: ca. 0,6 cm). Die Angaben der Antragstellerin zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Befund: Als charakterbestimmende Bestandteile der Topfreiniger werden die vliesartigen Scheuerlagen angesehen (Allgemeine Vorschrift 3 b). Zolltariflich handelt es sich demnach bei den Erzeugnissen um ein Set von Waren aus Schleifmitteln, in Pulverform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, der Position 6805 des EZT.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6805

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören Spinnstoffe, Papier, Pappe, Vulkanfiber, Leder oder andere Stoffe, in Rollen oder in beliebige Form zugeschnitten (Blätter, Bänder, Streifen, Scheiben, Segmente usw.) und Garne und Schnüre aus Spinnstoffen, die mit natürlichen oder künstlichen, zerkleinerten oder pulverisierten, manchmal auch künstlich gefärbten Schleifstoffen, wie Schmirgel, Korund, Siliziumkarbid (Carborundum), Granat, Bimsstein, Feuerstein, Quarz, Sand, Glas oder dergleichen überzogen sind, im allgemeinen durch Kleben mit Kunstharzen. Hierher gehören auch ähnliche Waren aus Vliesfolie, Schleifmittel enthaltend, die in der Masse gleichmäßig verteilt und durch ein Bindemittel auf den Spinnfasern fixiert sind. Die so hergestellten Bänder, Scheiben, Segmente usw. …

### Pos. 6805

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: Nagelpflegeset, bestehend aus einer Einweg-Nagelfeile mit Papierunterlage und einem Holzstäbchen zur Nagelpflege. Die Waren dienen Hotelgästen zur Nagelbehandlung. Die Nagelfeile ist einzeln in einer durchsichtigen dünnen Folie verpackt. Beide Waren sind zusammen in einem Kunststoffbeutel verpackt, der nicht wiederverwendet werden kann. Einreihung/Begründung: Die oben beschriebene Ware wird als „Zusammenstellungen und Instrumente für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)“ in die Position 8214 eingereiht. Eine Einreihung in die Position 6805 ist ausgeschlossen. …

### Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6805.30.00.00.0 auf einer Unterlage aus anderen Stoffen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6805.30?

Die Zolltarifnummer 6805.30 umfasst Natürliche oder künstliche Schleifmittel, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6805.30?

Der Drittlandszollsatz für 6805.30 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6805.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680530. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6805.30?

6805.30 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6805.30 im Zolltarif eingeordnet?

6805.30 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6805 Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6805.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6805.30 erfasst, zum Beispiel DE25244/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6805.30?

HS-Unterposition 6805.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/680530 verlinken.
