# Zolltarifnummer 6809.19.00: Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, andere

> Die Zolltarifnummer 6809.19.00 steht für Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/68091900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6809.19.00
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  - 6809 Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips
    - 6809.19 andere
      - 6809.19.00 Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI20717/23-1** (DE): Angaben: Rohplatten auf der Grundlage von Gips mit Zellulosefasern verstärkt, gewickelt und gepresst; hauptsächlich vorgesehen für die Veredelung zu Doppel- und Hohlraumbodenplatten in der Stärke von 28-40 mm; Ober- und Unterseite geprimert ohne weitere Applikationen oder Verzierungen; Kanten gesägt oder gefräst; weder mit Papier noch mit Pappe überzogen. Befund: Platten aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, nicht verziert.
- **FRBTIFR-BTI-2022-05075** (FR): Panneau de doublage placoplâtre composé : d’un parement en tôle d’acier galvanisé muni d'une finition laque polyester avec film de protection transparent, et d’une âme en placoplâtre (épaisseur 13 mm). L’article se décline en 2 modèles : le type 1 avec 1 retour de tôle sur la hauteur pour la fixation sur le mur et le type 2 avec 1 retour de tôle 1 sur la hauteur pour la fixation sur le mur et 1 autre sur la largeur pour permettre une remontée de sol. Le panneau est composé en terme de poids à 60 % en palcoplâtre et à 40 % en acier. Ce panneau est destiné à la rénovation de cloisons ou de plafonds de salle propre dans l’industrie en apportant un complément thermique et acoustique.
- **DEBTI30712/20-1** (DE): Angaben: Doppelboden/ Doppelbodenplatten in der Regel mit Stahlstützen und Zubehör (in zerlegtem Zustand); Komponenten: 1. Doppelbodenplatte (Calciumsulfatplatte/ Gipsfaser in diversen Abmessungen und Konfigurationen und/oder Oberbelag, 2. Kantenband (wahlweise), 3. Stützenkleber, 4. Stahlstütze, ggf. Stahlprofil, 5. diverse Kleinteile/ Montagematerial (z.B. Schalldämmplättchen, Gewindeversiegelung, Wandanschlussband, etc.); Verwendung: als Doppelboden (nach Montage). Befund: Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3b) die Platten aus Calciumsulfat im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend angesehen werden.
- **DE16363/17-1** (DE): Angaben: Trockenbodensystem/Trockenhohlboden aus Calciumsulfatplatten in der Regel mit Stahlstützen und Zubehör (in zerlegtem Zustand) - Komponenten: 1. Platten (aus Calciumsulfat/Gipsfaser/mit verzahnten Kanten /Format: 600 mm x 600 mm, Dicke: 24 - 44 mm /i. d. Regel mit einer unterseitigen Kaschierung aus Stahlblech bzw. einem Feuchtigkeitsschutz und/oder einem Oberbelag an der Plattenoberseite); 2. Dichtungsband (optional), 3. Stützenkleber, 4. Hohlbodenstütze; 5. Montageklebstoff, 6. Sockelleiste (optional), Verwendung: als Trockenhohlboden (nach Montage) - Verpackung: gemeinsame Verpackung von Platten und Unterkonstruktion. Befund: Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3b) die Platten aus Calciumsulfat im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.
- **DE16361/17-1** (DE): Angaben: Doppelboden/Doppelbodenplatten in der Regel mit Stahlstützen und Zubehör (in zerlegtem Zustand) - Komponenten: 1. Doppelbodenplatte (faserverstärkte Calciumsulfatplatten/Format: 600 mm x 600 mm, Dicke: 35 - 45 mm / i. d. Regel mit einer unterseitigen Kaschierung aus Stahlblech bzw. einem Feuchtigkeitsschutz und/oder einem Oberbelag an der Plattenoberseite); 2. Kantenband (wahlweise), 3. Stützenkleber, 4. Stütze (stufenlos höhenverstellbar aus verzinktem, gelbchromatisiertem Stahl); 5. Federclip, 6. Verstärkungsprofil, 7. Fixierteil (aus leitfähigem Kunststoff, zur besseren Plattenlagerung) - Verwendung: als Doppelboden (nach Montage) - Verpackung: gemeinsame Verpackung von Doppelbodenplatten und Unterkonstruktion. Befund: Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3b) die Platten aus Calciumsulfat im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen werden.
- **DE17187/09-1** (DE): Angaben: Warenbezeichnung: Echtholzfurnier - Dimensionen: maximale Größe: 1250 x 3300 mm - Sonstige Angaben: siehe vertrauliche Daten. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rechteckige, schwere, harte, cremefarbene Platte, beidseitig mit einem dünnen, braunen Holzbelag versehen (Oberseite: glänzend / Unterseite: matt); Abmessungen: 30,0 cm x 20,9 cm x 1,9 cm; Belagdicke: ca. 0,5 mm. Die Angaben der Antragstellerin zur Zusammensetzung der Platten werden als zutreffend unterstellt. Befund: Als charakterbestimmender Bestandteil der Platten hinsichtlich des Umfanges, des Gewichtes und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Brandschutz) werden die Gips-Trägerplatten angesehen (Allgemeine Vorschrift 3 b). Danach handelt es sich bei den Platten um Waren aus einer Mischung auf der Grundlage von Gips, der Position 6809 des EZT.
- **DE18446/09-1** (DE): Angaben: Warenart: Doppelbodenplatten mit umlaufendem Kantenumleimer aus Kunststoff - Abmessungen: 600 x 600 x 12 - 44 mm - Zusammensetzung: Kalziumsulfat (Gipsfaser) / organische Zellulosefasern und mineralische Bindemittel - Herstellung: siehe vertrauliche Daten - Bearbeitung: schräg gefräste Kanten / Oberflächen geschliffen - Einsatz: als aussteifendes Element, Brandschutz- oder Schallschutzplatte sowie veredelt als Trägerplatte für Bodenkonstruktionen - Veredelung: Stahlblech (zur Bewehrung) / Aluminiumfolie / unterschiedliche Belagsarten / Löcher bzw. Ausschnitte (z.B. für Schallabsorption) - Sonstiges: optional mit einer unterseitigen Kaschierung aus Stahlblech bzw. einem Feuchtigkeitsschutz und/oder an der Plattenoberseite mit einem Oberbelag / an Bruchkanten sind die eingebundenen Fasern deutlich erkennbar. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit der vorgelegten Warenmuster: 1.) Rohplatte Lindner GFT (NORTEC G Rezeptur): quadratische, hellbeige, harte, feste Platte (Abmessungen: 10,1 x 10,1 x 1,9 cm) mit rauher Vorder- und Rückseite (Fasern sind sichtbar), schräg gefrästen Kanten und abgeschliffenen Seitenflächen. 2.) Doppelbodenplatte Lindner GFT (NORTEC G Rezeptur) ohne Belag, Stahlblech rückseitig: quadratische, hellbeige, harte, feste Platte (Abmessungen: 10,1 x 10,1 x 2,4 cm) mit glatter, abgeschliffer Vorderseite, 2 glatten, abgeschliffenen Seitenflächen, rückseitigem, silberfarbenem Stahlblech, grau-braunem Kunststoffbelag auf 2 Seitenflächen sowie teilweise schräg gefrästen Kanten. 3.) Doppelbodenplatte Lindner AG (NORTEC Standard Rezeptur) mit Nadelfilzbelag, Stahlblech rückseitig: quadratische, harte, feste Platte (Abmessungen: 10,1 x 10,1 x 4,2 cm) mit grau-schwarzem Nadelfilz-Belag (Dicke: ca. 4 mm) auf der Vorderseite, 3 hellbeigen, glatten, abgeschliffenen Seitenflächen, rückseitigem, silberfarbenem Stahlblech, grau-braunem Kunststoffbelag auf einer Seitenfläche sowie teilweise schräg gefrästen Kanten. 4.) Doppelbodenplatte Lindner AG (NORTEC Standard Rezeptur) mit PVC Belag, Stahlblech rückseitig: quadratische, harte, feste Platte (Abmessungen: 10,1 x 10,1 x 3,3 cm) mit grauem, gemustertem Kunststoff-Belag (Dicke: ca. 2,5 mm) auf der Vorderseite, 3 hellbeigen, glatten, abgeschliffenen Seitenflächen, rückseitigem, silberfarbenem Stahlblech, grau-braunem Kunststoffbelag auf einer Seitenfläche sowie teilweise schräg gefrästen Kanten. Die Angaben der Antragstellerin zur Zusammensetzung der Platten werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Platten um Waren aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, der Position 6809 des EZT. Hinweis: Diese verbindliche Zolltarifauskunft gilt nicht für Platten mit Fliesen- oder Steinbelag sowie nicht für Platten, nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt.
- **DEF/6057/08-1** (DE): Angaben: Warenart: Trockenbodensystem/Trockenhohlboden aus Calciumsulphatplatten in der Regel mit Stahlstützen und Zubehör (in zerlegtem Zustand) - Komponenten: 1. Platten (aus Calciumsulphat/Gipsfaser / mit verzahnten Kanten / Format: 600 mm x 600 mm; Dicke: 24 - 44 mm / i.d. Regel mit einer unterseitigen Kaschierung aus Stahlblech bzw. einem Feuchtigkeitsschutz und/oder einem Oberbelag an der Plattenoberseite); 2. Dichtungsband (optional); 3. Stützenkleber; 4. Hohlbodenstütze; 5. Montageklebstoff; 6. Sockelleiste (optional) - Verwendung: als Trockenhohlboden (nach Montage) - Verpackung: gemeinsame Verpackung von Platten und Unterkonstruktion. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend betrachtet. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Produkt-System um eine Ware aus Gips, noch nicht zusammengesetzt, der Position 6809 des EZT (als charakterbestimmend werden die Platten angesehen (Allgemeine Vorschriften 2 a) u. 2 b) sowie 3 b)).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6809

Zu Unterpositionen 6809 1100 und 6809 1900: Bei den Waren dieser Unterpositionen handelt es sich um flaches Material beliebiger Form, das in der Hauptsache zum Herstellen von Zwischenwänden und Decken verwendet wird. Waren, die nur gelocht oder auf einer oder beiden Flächen mit einer dünnen Schicht Papier oder anderen Stoffen überzogen sind, gelten nicht als verziert. Sie können auch eine einfache Farb- oder Lackschicht haben. Die Verzierung, die z. B. aus verschiedenen Motiven, Hoch- oder Tiefrelief, aus Verzierungen in der Masse oder aus Oberflächenverzierungen bestehen kann, hat zur Folge, dass die Platten, Tafeln usw. der Unterposition 6809 9000 zuzuweisen sind. …

### Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6809.19.00.00.0 Platten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnliche Waren, nicht verziert, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6809.19.00?

Die Zolltarifnummer 6809.19.00 umfasst Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6809.19.00?

Der Drittlandszollsatz für 6809.19.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6809.19.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680919. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6809.19.00?

6809.19.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6809.19.00 im Zolltarif eingeordnet?

6809.19.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6809 Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips > 680919 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6809.19.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6809.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI20717/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6809.19.00?

KN-Code 6809.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/68091900 verlinken.
