# Zolltarifnummer 6810.19.00.00.0: Ziegel, Fliesen, Mauersteine und dergleichen, andere

> Die Zolltarifnummer 6810.19.00.00.0 steht für Ziegel, Fliesen, Mauersteine und dergleichen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/68101900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6810.19.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  - 6810 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt
    - 6810.19 andere
      - 6810.19.00.00.0 Ziegel, Fliesen, Mauersteine und dergleichen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI47964/24-1** (DE): Angaben: Spiegel Quarz Kompositstein; Fliese aus Kunststein; zur Verwendung als langlebiger Wand - oder Bodenbelag im z.B. Wohnbereich, sanitären Bereich; quadratische, an der Oberseite (Dekorseite) polierte Platte (Abmessungen (L x B x H): ca. 30 x 30 x 0,8 cm) aus einem weißem, harten, steinartigen Material durchsetzt mit kleinen glitzernden bzw. grauen Bruchstücken. Befund: Ziegel, Fliesen, Mauersteine und dergleichen aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt.
- **DEBTI35289/21-1** (DE): Angaben: Spiegel Quarz Kompositstein; Fliese aus Kunststein; zur Verwendung als langlebiger Wand - oder Bodenbelag im z.B. Wohnbereich, sanitären Bereich. Warenbeschaffenheit: Quadratische, an der Oberseite (Dekorseite) polierte Platte (Abmessungen (L x B x H): ca. 30 x 30 x 0,8 cm) aus einem weißem, harten, steinartigen Material durchsetzt mit kleinen glitzernden bzw. grauen Bruchstücken. Befund: Ziegel, Fliesen, Mauersteine und dergleichen aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt.
- **DEBTI5082/19-1** (DE): Angaben: Concreate Wall Panel; Wandfliese. Warenbeschaffenheit: Graue, rechteckige Fliese mit Nut und Feder; Abmessungen: 30,5 x 29,5 x 1,4 cm; bestehend aus 3 Schichten: Unterseite mit Fasern; hellgraue, heterogene Schicht; dunkelgraue, homogene Schicht. Befund: Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt.
- **DE14272/15-1** (DE): Angaben: Fliese Spiegel Quarz Kompositstein. Bei dem Artikel handelt es sich um eine Fliese zur Verwendung im sanitären Bereich. Bei dem Material handelt es sich um Kunststein, in dem vereinzelt spiegelnde Bruchstücke enthalten sind. Warenbeschaffenheit: quadratische, an der Oberseite (Dekorseite) polierte Platte mit den Abmessungen (L x B x H): 30 x 30 x 0,9 cm aus einem weißem, harten, steinartigen Material, das kleine, glasartige sowie kleine, spiegelnde Bruchstücke enthält. Befund: Ware aus Kunststein Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3b) der Kunststein im Hinblick auf den Umfang und die Menge als charakterbestimmend angesehen wird.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6810

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15. April 2004 (ABl. EG Nr. L 173/9) (RV L 729/2004): 1. Eiförmige Endstücke, bestehend aus einer Mischung von 75 % gemahlenem Naturstein und 25 % Polyester, mit einem Metallring an einem Ende, der das Einsetzen einer Gardinenstange ermöglicht. Zu Dekorationszwecken sind in 18 % der Oberfläche runde Stücke aus Büffelknochen eingelegt. Unterposition 6810 9900 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6810 und 6810 9900. Das Erzeugnis besteht aus verschiedenen Materialien, von denen der gemahlene Naturstein den überwiegenden Anteil ausmacht. Das Erzeugnis ist von der Position 9601 ausgenommen, da das dekorative Material Büffelknochen der Ware nicht den wesentlichen Charakter verleiht. …

### Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6810.19.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6810.19.00.00.0 umfasst Ziegel, Fliesen, Mauersteine und dergleichen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6810.19.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6810.19.00.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6810.19.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 681019. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6810.19.00.00.0?

6810.19.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6810.19.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6810.19.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6810 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt > 681019 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6810.19.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6810.19.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI47964/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6810.19.00.00.0?

Warennummer 6810.19.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/68101900000 verlinken.
