# Zolltarifnummer 6815.12.00.00.0: Kohlenstofffasern; Waren aus Kohlenstofffasern, für nicht elektrische Zwecke; andere…

> Die Zolltarifnummer 6815.12.00.00.0 steht für Kohlenstofffasern; Waren aus Kohlenstofffasern, für nicht elektrische Zwecke; andere Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, für nicht elektrische Zwecke, Flächenerzeugnisse aus Kohlenstofffasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/68151200000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6815.12.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  - 6815 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 6815.12 Flächenerzeugnisse aus Kohlenstofffasern
      - 6815.12.00.00.0 Kohlenstofffasern; Waren aus Kohlenstofffasern, für nicht elektrische Zwecke; andere Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, für nicht elektrische Zwecke, Flächenerzeugnisse aus Kohlenstofffasern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A002, 1A202, 1C010, 1C210, 9A010a, 9A010b, 9A010c, 9A110

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI50297/21-1** (DE): Angaben: Kohlepapier (Gas Diffusion Layer); unbeschichtetes Rohmaterial aus reinen Kohlefasern ohne Katalysatorschicht; Zusammensetzung: Kohlenstoff/Kohlenstoff-Verbundwerkstoff aus Carbonfasern, bei hohen Temperaturen behandelt; Verwendung: in Brennstoffzellen als Diffusionsmembran, die die Reaktionsgase zum Katalysator führt. Befund: Flächenerzeugnisse aus Kohlenstofffasern

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6815

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in anderen Teilen der Nomenklatur erfasst sind; infolgedessen sind Waren, die keramische Erzeugnisse im Sinne des Kapitels 69 sind, ausgenommen. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Waren aus natürlichem oder künstlichem Graphit (auch von unklarer Reinheit), für andere als elektrische oder elektrotechnische Zwecke, z. B. Filter; Scheiben; Lagerschalen; Rohre und Hüllen; bearbeitete ziegelsteinförmige Blöcke und Platten. Formen zur Herstellung von kleinen Gussstücken mit feinem Relief (z. B. Münzen, Medaillen, Bleisoldaten für Sammlungen). 2) Kohlenstofffasern und Waren aus Kohlenstofffasern. Kohlenstofffasern werden durch Karbonisierung von organischen Polymeren in Filamentform gewonnen. …

### Pos. 6815

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1723 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/7) (RV L 15/1723) 1. Ein Erzeugnis mit einer stöchiometrischen Zusammensetzung, bestehend aus Magnesiumaluminat (Magnesiumaluminiumoxid) mit der kristallinen Struktur von Spinell, ein chemisch einheitliches Erzeugnis in Form von unregelmäßigen Körnern, Brocken oder Pulver. Das Erzeugnis hat einen Magnesiumgehalt, berechnet als Magnesiumoxid, von etwa 28 GHT und einen Aluminiumgehalt, berechnet als Aluminiumoxid, von etwa 72 GHT. Das Erzeugnis wird bei der Herstellung von in der Stahlindustrie verwendeten feuerfesten Ziegeln und Fliesen verwendet. Das Erzeugnis wird durch eine chemische Reaktion zwischen Magnesiumoxid und Aluminiumoxid durch Verschmelzen in einem Drehrohrofen gewonnen. …

### Pos. 6815

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 2018 - VII R 19/17 Leitsatz: 1. Sofern der Zolltarif nichts anderes bestimmt, gehören auf der Ware fest angebrachte Etiketten oder ähnliche Kennzeichen, die für die Funktion, den Gebrauch, die Wirkung oder das Wesen der Ware selbst keine Bedeutung haben, nicht zu deren für die zollrechtliche Tarifierung entscheidenden objektiven Merkmalen und Eigenschaften. 2. Stellt der Zolltarif darauf ab, dass eine Ware "erkennbar" ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Zweck oder als Teil oder Zubehör für bestimmte andere Waren vorgesehen ist, muss die Erkennbarkeit im Augenblick der Zollabfertigung gegeben sein. 3. …

### Pos. 6815

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Luftfilter Bei den Luftfiltern handelt es sich um Einsätze zum Einbau in Luftreiniger, die aus Vliesstoff (Spinnstoff) bestehen und die Ausbreitung von Bakterien, viralen Organismen in der Luft verhindern, sowie Schimmel, Staub und Allergene entfernen. Zusätzlich ist noch Aktivkohle enthalten um schädliche Gase, flüchtige organische Verbindungen und verschiedene Gerüche aus der Luft zu entfernen. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6815.12.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6815.12.00.00.0 umfasst Kohlenstofffasern; Waren aus Kohlenstofffasern, für nicht elektrische Zwecke; andere Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, für nicht elektrische Zwecke, Flächenerzeugnisse aus Kohlenstofffasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6815.12.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6815.12.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6815.12.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 681512. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6815.12.00.00.0?

6815.12.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6815.12.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6815.12.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6815 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 681512 Flächenerzeugnisse aus Kohlenstofffasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6815.12.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6815.12.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50297/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 6815.12.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6815.12.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A002, 1A202, 1C010, 1C210, 9A010a, 9A010b, 9A010c, 9A110. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6815.12.00.00.0?

Warennummer 6815.12.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/68151200000 verlinken.
