# Zolltarifnummer 6815.91.00.00.0: Magnesit, andere, Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von…

> Die Zolltarifnummer 6815.91.00.00.0 steht für Magnesit, andere, Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder Chromit enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/68159100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6815.91.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  - 6815 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 6815.91 Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder Chromit enthaltend
      - 6815.91.00.00.0 Magnesit, andere, Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder Chromit enthaltend

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C010, 1C210

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6815

Zu Unterposition 6815 91: 1. Magnesium-Kohlenstoff-Steine, bestehend aus gesintertem Magnesiumoxid, Kohlenstoff (im allgemeinen natürlicher Graphit), Antioxidantien (im allgemeinen elementares Aluminium, Silicium oder Magnesium) und einem Harz. In Form gebracht, werden diese Steine bis zu einer Temperatur von 500 ºC erhitzt. Während der Temperaturerhöhung wird das Harz gehärtet und anschließend carbonisiert verbunden mit einem Verlust flüchtiger Bestandteile. Anwendung der AV 1 und 6

### Pos. 6815

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1723 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/7) (RV L 15/1723) 1. Ein Erzeugnis mit einer stöchiometrischen Zusammensetzung, bestehend aus Magnesiumaluminat (Magnesiumaluminiumoxid) mit der kristallinen Struktur von Spinell, ein chemisch einheitliches Erzeugnis in Form von unregelmäßigen Körnern, Brocken oder Pulver. Das Erzeugnis hat einen Magnesiumgehalt, berechnet als Magnesiumoxid, von etwa 28 GHT und einen Aluminiumgehalt, berechnet als Aluminiumoxid, von etwa 72 GHT. Das Erzeugnis wird bei der Herstellung von in der Stahlindustrie verwendeten feuerfesten Ziegeln und Fliesen verwendet. Das Erzeugnis wird durch eine chemische Reaktion zwischen Magnesiumoxid und Aluminiumoxid durch Verschmelzen in einem Drehrohrofen gewonnen. …

### Pos. 6815

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 2018 - VII R 19/17 Leitsatz: 1. Sofern der Zolltarif nichts anderes bestimmt, gehören auf der Ware fest angebrachte Etiketten oder ähnliche Kennzeichen, die für die Funktion, den Gebrauch, die Wirkung oder das Wesen der Ware selbst keine Bedeutung haben, nicht zu deren für die zollrechtliche Tarifierung entscheidenden objektiven Merkmalen und Eigenschaften. 2. Stellt der Zolltarif darauf ab, dass eine Ware "erkennbar" ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Zweck oder als Teil oder Zubehör für bestimmte andere Waren vorgesehen ist, muss die Erkennbarkeit im Augenblick der Zollabfertigung gegeben sein. 3. …

### Pos. 6815

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Luftfilter Bei den Luftfiltern handelt es sich um Einsätze zum Einbau in Luftreiniger, die aus Vliesstoff (Spinnstoff) bestehen und die Ausbreitung von Bakterien, viralen Organismen in der Luft verhindern, sowie Schimmel, Staub und Allergene entfernen. Zusätzlich ist noch Aktivkohle enthalten um schädliche Gase, flüchtige organische Verbindungen und verschiedene Gerüche aus der Luft zu entfernen. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6815.91.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6815.91.00.00.0 umfasst Magnesit, andere, Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder Chromit enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6815.91.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6815.91.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6815.91.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 681591. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6815.91.00.00.0?

6815.91.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6815.91.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6815.91.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6815 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 681591 Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder Chromit enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6815.91.00.00.0?

Zu 6815.91.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 6815.91.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6815.91.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C010, 1C210. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6815.91.00.00.0?

Warennummer 6815.91.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/68159100000 verlinken.
