# Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0: Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, mit einem Gehalt an Grafit oder…

> Die Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0 steht für Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/69031000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6903.10.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 69 KERAMISCHE WAREN
  - 6903 I. WAREN AUS KIESELSÄUREHALTIGEN FOSSILEN MEHLEN ODER ÄHNLICHEN KIESELSÄUREHALTIGEN ERDEN UND FEUERFESTE WAREN, Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden
    - 6903.10 mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT
      - 6903.10.00.00.0 Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 0B001g, 0B001i, 1A006b, 1C102, 2A225a, 2A225

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI26178/19-1** (DE): Andere feuerfeste keramische Ware, sog. Siliciumcarbid beschichtete Scheibenträger (ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt aufgrund der Antragsangaben): - runde Haltevorrichtung aus mit Siliciumcarbid beschichtetem Graphit, -- mit einem Gehalt an Graphit von mehr als 50 GHT, - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - Feuerfestigkeit größer als 1500 °C (Hitzebeständigkeit), Arbeitstemperatur unter 1500 °C, - zur Aufnahme von Halbleiterscheiben (sog. Wafer), durch Einlegen in die vorgesehenen 21 Mulden, auf die während des Fertigungsprozesses in speziellen Öfen kristalline Schichten aufgewachst werden, - keine Einreihung in die Position 8486, da Teile aus keramischen Stoffen gemäß der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 84 von diesem Kapitel ausgenommen sind. "Andere feuerfeste keramische Ware, mit einem Gehalt an Grafit von mehr als 50 GHT"
- **DE6980/16-1** (DE): Andere feuerfeste keramische Ware, sog. Siliciumcarbid beschichtete Scheibenträger (ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt aufgrund der Antragsangaben), - runde Haltevorrichtung aus mit Siliciumcarbid beschichtetem Graphit, - - mit einem Gehalt an Graphit von mehr als 50 GHT, - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - Feuerfestigkeit größer als 1500°C (Hitzebeständigkeit), Arbeitstemperatur unter 1500°C, - zur Aufnahme von Halbleiterscheiben (Wafer), durch Einlegen in die vorgesehenen 21 Mulden, auf die während des Fertigungsprozesses in speziellen Öfen kristalline Schichten aufgewachst werden, - keine Einreihung in die Position 8486, da Teile aus keramische Stoffe gemäß der Anm. 1 b) zu Kapitel 84 von diesem Kapitel ausgenommen sind. "Andere feuerfeste keramische Ware, mit einem Gehalt an Grafit von mehr als 50 GHT"
- **DE8625/10-1** (DE): Andere feuerfeste keramische Waren als in der Position 6902 genannt (Einreihung anhand ergänzender Antragsangaben), - runde Haltevorrichtung aus mit Siliciumcarbid beschichtetem Graphit, sog. Siliciumcarbid beschichtete Scheibenträger, - - mit einem Gehalt an Graphit von mehr als 50 GHT, - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9, - Feuerfestigkeit größer als 1500°C (Hitzebeständigkeit), Arbeitstemperatur unter 1500°C, - zur Aufnahme von Halbleiterscheiben (Wafer), durch Einlegen in die vorgesehenen 21 Mulden, auf die während des Fertigungsprozesses in speziellen Öfen kristalline Schichten aufgewachst werden, - keine Einreihung in die Position 8486, da Teile aus keramische Stoffe gemäß der Anm. 1 b) zu Kapitel 84 von diesem Kapitel ausgenommen sind. "Andere feuerfeste keramische Ware (Halterung), andere als in den Unterpositionen 6903 10 und 6903 20 genannte, aus Siliciumcarbid beschichtetem Graphit, von der für Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien verwendeten Art"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6903

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Der erste Absatz der Erläuterungen zu Position 6902 gilt ohne Einschränkung auch für die Position 6903. Nicht hierher gehören deshalb Fadenführer aus gesinterter Tonerde für Textilmaschinen, Werkzeuge und Werkzeugeinsätze aus dem gleichen oder anderem feuerfesten Material, Kügelchen aus feuerfesten Silicium/Tonerde-Erzeugnissen, die als Träger für ein chemisches Erzeugnis dienen, das als Katalysator in bestimmten Herstellungsverfahren verwendet wird, usw.

### Pos. 6903

Zu Unterposition 6903 10 Im Sinne dieser Unterposition gelten als „freier Kohlenstoff“ Kohlenstoffarten wie Grafit, amorpher Kohlenstoff (Ruß) und organischer Kohlenstoff (Pech, Teer oder Harz).

### Pos. 6903

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Chemisch hergestellte keramische Fasern (hauptsächlich Tonerde enthaltend), hergestellt durch Pressen und anschließendes Brennen einer Mischung von mineralischen Stoffen und einer kleinen Menge von organischem Bindemittel. 2. Chemisch hergestellte „keramische“ Zirconiumoxid-Fasern, erhalten durch Pyrolysieren und anschließendes Glühen an Luft von mit einer Zirconiumsalzlösung getränkten organischen Faser beliebiger Art, wobei die organischen Fasern während des Prozesses vollständig untergehen (Tränkverfahren).

### Kapitel 69

1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0 umfasst Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6903.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6903.10.00.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6903.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 690310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0?

6903.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6903.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6903.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6903 I. WAREN AUS KIESELSÄUREHALTIGEN FOSSILEN MEHLEN ODER ÄHNLICHEN KIESELSÄUREHALTIGEN ERDEN UND FEUERFESTE WAREN, Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden > 690310 mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6903.10.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6903.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI26178/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 6903.10.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6903.10.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 0B001g, 0B001i, 1A006b, 1C102, 2A225a, 2A225. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0?

Warennummer 6903.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/69031000000 verlinken.
