# Zolltarifnummer 6909.12.00: Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr

> Die Zolltarifnummer 6909.12.00 steht für Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/69091200
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6909.12.00
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 69 KERAMISCHE WAREN
  - 6909 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken
    - 6909.12 Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr
      - 6909.12.00 Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A006b, 1C010, 1C107, 2B350g, 2B350i, 9A010a, 9A010b, 9A010c

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI37457/25-6** (DE): Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. FSM-Spiegel (Kippspiegel), - keramische Ware in kreisrunder oder rechteckiger Form mit abgerundeten Ecken, - auf der Rückseite mit Aussparungen, - veranschaulicht durch ein kreisrundes Warenmuster aus Kunststoff (Dummy), - laut Antrag: - - aus Siliziumkarbid, - - nach vorheriger Formgebung keramisch bei mehr als 800 °C gebrannt, - - mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9, - soll weiterverarbeitet als schwenkbarer Spiegel (z. B. für Satelliten) dienen, - noch nicht beschichtet, damit nicht optisch bearbeitet und ohne die gewünschte optische Wirkung; keine Einreihung als optischer Spiegel in die Position 9001, - unfertiger Spiegel, der nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware aufweist. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
- **DEBTI37457/25-5** (DE): Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. Rohteil, - keramische Ware in Form einer rechteckigen Platte, - laut Antrag: - - aus Siliziumkarbid, - - nach vorheriger Formgebung keramisch bei mehr als 800 °C gebrannt, - - mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9, - soll weiterverarbeitet werden zu Stäbchen, die als Ventil in Herzpumpen eingesetzt werden. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
- **DEBTI37457/25-2** (DE): Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Spiegel Rohteil, - annähernd ovaler, unfertiger Spiegel aus Keramik, - auf der Rückseite mit Aussparungen, - laut Antrag: - - aus Siliziumkarbid, - - nach vorheriger Formgebung keramisch bei mehr als 800 °C gebrannt, - - mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9, - soll weiterverarbeitet als Galvano-Scanner-Spiegel dienen, - nicht poliert und nicht beschichtet, damit nicht optisch bearbeitet und ohne die gewünschte optische Wirkung; keine Einreihung als optischer Spiegel in die Position 9001, - weist nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware (optischer Spiegel) auf. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
- **ITBTI2025-0519** (IT): Materiale ceramico di colore bianco, in forma di piastrelle rettangolari, esagonali o trapezoidali, di vario spessore e misure. La percentuale di allumina è compresa tra 89,5 e 99,9 a seconda della referenza. Secondo il dichiarato la durezza misurata nella scala di Mohs è superiore a 9 per tutte le referenze. Trattasi di ceramica tecnica utilizzata per la protezione balistica personale e veicolare.
- **PLBTIWIT-2025-001371** (PL): Zestaw pięciu sztuk elementów uszczelnień do pomp odśrodkowych, spośród których decydującą rolę odgrywa wyrób ceramiczny z węglika krzemu, spiekany po ukształtowaniu, o twardości ok. 9,4 w skali Mohsa. Zestaw składa się z dwuelementowego uszczelnienia mechanicznego w kształcie pierścieni, montowanego do pompy, 2 szt. oringów wykonanych z gumy EPDM oraz 1 szt. kołka w kształcie walca, ze stali nierdzewnej. Uszczelnienie mechaniczne stanowią dwa bardzo płaskie, ścierające się ze sobą okrągłe elementy – obrotowa część wykonana z węglika krzemu i ruchoma część z grafitu węglowego impregnowanego żywicą. Uszczelnienie mechaniczne zapobiega wyciekom z pompy w miejscu, gdzie wał napędowy lub silnik przechodzi przez obudowę pompy. Oringi wspomagają uszczelnienie mechaniczne, zapobiegając wyciekom wzdłuż wału lub obudowy pompy. Kołek blokuje obracanie części ruchomej uszczelnienia mechanicznego. Elementy okrągłe mają średnice ok. 25 mm, a kołek ma wymiary 8 x 3 mm. Wszystkie składniki zabezpieczone są prostokątną gąbką z tworzywa sztucznego i zapakowane w kartonik jednostkowy.
- **DEBTI10895/25-1** (DE): Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Wendeschneidplatten, Massiv CBN, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - harte, ungefasste, quadratische (mit abgerundeten Ecken), mittig nicht gelochte Schneidplatten in verschiedenen Ausführungen, - - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan, - - aus kubischem Bornitrid (CBN) mit einem keramischen Bindemittel aus Titannitrid bzw. Titancarbid, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - - mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9, - zur Verwendung als Schneidkörper in Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung, - keine Waren des Kapitels 82, da die Schneidplatten als arbeitende Teile nicht aus Stoffen bestehen, die gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 82 zugelassen sind. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
- **DEBTI52751/24-1** (DE): Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Brennrohre und Rekuperatoren, Foto siehe Anlage, - in Form von speziell nach technischer Zeichnung gefertigten zylinderförmigen Erzeugnissen, - laut technischer Zeichnung aus Siliziumcarbid, - laut ergänzenden Antragsangaben mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - zum Einbau als Brennrohr und Rekuperator in Industriegasbrennern (sog. Rekuperator-Hochgeschwindigkeitsbrenner) bestimmt, - Rekuperator: - - mit einer gerillten Oberfläche, - - laut technischer Zeichnung: - - - an einem Ende mit einer Öffnung mit einem Durchmesser von 52,1 mm und am gegenüberliegenden Ende mit einer Öffnung mit einem Durchmesser von 140 mm, mit einer Gesamtlänge von 673 mm und einem Außendurchmesser von maximal 160 mm, - Brennrohr: - - seitlich mit kleinen Bohrungen versehen, - - laut technischer Zeichnung: - - - mit einer Gesamtlänge von 736 mm und einem Außendurchmesser von maximal 132 mm, - - - an einem Ende mit einer Öffnung mit einem Durchmesser von 40 mm und am gegenüberliegenden Ende mit einer Öffnung mit einem Durchmesser von 113 mm, - keine Einreihung in die Position 8416 als „Teile für Brenner“, da Teile aus keramischen Stoffen für Maschinen aus dem Kapitel 84 ausgewiesen werden. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
- **DEBTI25699/24-1** (DE): Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. BES-Ring, Foto siehe Anlage, - ringförmiges Erzeugnis, - lt. technischer Zeichnung mit einem Außendurchmesser von 310 mm und einem Innendruchmesser von 300,4 mm, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (lt. Antrag aus Siliciumcarbid), - mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9 (lt. Antrag), - zur Montage an einer Wafertafel bestimmt, - keine Einreihung in die Position 8486 als Teil einer Maschine zum Herstellen von Halbleiterbauelementen, da Waren (Teile) aus keramischen Stoffen von Kapitel 84 ausgenommen sind. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6909

Zu Unterpositionen 6909 1100 bis 6909 1900: Siehe die Erläuterungen zu Position 6909 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 und 2. Zu Unterposition 6909 1200: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6909 12 des HS.

### Pos. 6909

Zu Unterposition 6909 12: Zu dieser Unterposition gehören hochwertige Keramikwaren. Diese Waren bestehen aus einer kristallinen Keramikmatrix (z. B. aus Tonerde, Siliciumcarbid, Zirconiumdioxid, oder Nitriden des Siliciums, Bors oder Aluminiums, oder aus Mischungen daraus; Verstärkungsmaterial aus Haaren oder Fasern (z. B. Metall oder Grafit) können in der Matrix verteilt sein, um ein zusammengesetztes keramisches Erzeugnis zu bilden. Diese Waren kennzeichnen sich durch eine Matrix, die eine sehr niedrige Durchlässigkeit hat und in der die Korngröße sehr klein ist; durch hohen Widerstand gegen Abnutzung, Korrosion, Materialermüdung und thermische Belastung; durch hohe Temperaturbeständigkeit und einem Belastung – Gewichtsverhältnis vergleichbar oder besser als dem von Stahl. …

### Pos. 6909

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Teile aus Weichferrit, die als Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten des Kapitels 84 oder 90 erkennbar sind. Siehe Avise Kapitel 85/1 und 8504 90/1.

### Pos. 6909

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 (ABl. EG Nr. L 81/1) (RV L 679/72) in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm. Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6909.12.00.00.0 Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6909.12.00?

Die Zolltarifnummer 6909.12.00 umfasst Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6909.12.00?

Der Drittlandszollsatz für 6909.12.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6909.12.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 690912. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6909.12.00?

6909.12.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6909.12.00 im Zolltarif eingeordnet?

6909.12.00 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6909 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken > 690912 Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6909.12.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6909.12.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI37457/25-6. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 6909.12.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6909.12.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1C010, 1C107, 2B350g, 2B350i, 9A010a, 9A010b, 9A010c. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6909.12.00?

KN-Code 6909.12.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/69091200 verlinken.
