# Zolltarifnummer 6909.12.00.00.0: Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, Waren mit einer Mohsschen Härte…

> Die Zolltarifnummer 6909.12.00.00.0 steht für Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/69091200000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6909.12.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 69 KERAMISCHE WAREN
  - 6909 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken
    - 6909.12 Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr
      - 6909.12.00.00.0 Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A006b, 1C010, 1C107, 2B350g, 2B350i, 9A010a, 9A010b, 9A010c

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI45851/24-1** (DE): Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Denstone(r) 99 Support Media, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - unglasierte, weiße Kugeln, - - in verschiedenen Größen, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - - aus Aluminiumoxid, - - mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, - - keine Anwendung im feuerfesten Bereich (< 1500 °C), - - zur Verwendung als Unterstützungsbett unter dem Katalysator in einem Festbettreaktor. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
- **DEBTI30079/24-1** (DE): Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. keramische Targets, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in Scheiben mit einem Durchmesser von 25 mm oder 50 mm und einer Dicke von 3 mm, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt (gepresst und hocherhitzt), - - aus verschiedenen Oxidmaterialien: - - - aus Gadolinium Eisen Oxid, Thulium Eisen Oxid, Strontium Ruthenium Oxid oder Strontium Iridium Oxid, - - mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, - zur Verwendung zu technischen Zwecken (mittels Laserstrahl, sog. Pulsed Laser Deposition-Verfahren, werden kleine Mengen der Targets verdampft; dieses Material kondensiert auf einem Substrat, wo dünne Schichten wachsen). "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
- **DEBTI45610/21-1** (DE): Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. End-Effektor, - in den Abmessungen: 130 mm (Breite) x 274 mm (Länge) x 2,20 mm (Dicke), - zum einen Ende hin schmaler werdend und in zwei zungenartige Enden auslaufend, die mit sog. Vakuumrillen versehen sind, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (lt. Antrag aus Aluminiumoxid); am oberen Ende mit einer schmalen Montagehalterung aus unedlem Metall, - lt. Antrag mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9, - dient als Greifarm für einen sog. Beladeroboter, - u. a. keine Ware des Kapitels 84, da Waren aus keramischen Stoffen aus dem Kapitel 84 ausgewiesen sind. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9"
- **DEBTI34641/21-1** (DE): Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Denstone(r) 99 Support Media, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - unglasierte, weiße Kugeln, - - in verschiedenen Größen, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - - aus Aluminiumoxid, - - mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, - - keine Anwendung im feuerfesten Bereich (< 1500 °C), - - zur Verwendung als Unterstützungsbett unter dem Katalysator in einem Festbettreaktor. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
- **DEBTI9949/21-1** (DE): Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, - lt. Antrag: - - nach der Formgebung keramisch gebrannt; mit bearbeiteten Kanten, - - feuerfest; werden u. a. zu Zwecken verwendet, bei denen Feuerfestigkeit nicht erforderlich ist (z. B. als Trägerplatten für Schichtschaltungen, als Brennunterlagen oder dergleichen, als Schutzbelag von Verschleißflächen und -kanten usw.), - - mit einem Gehalt an Metalloxiden (Aluminiumoxid) von mehr als 90 GHT; somit aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan, - - mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9, - - in Form von weißen, etwa 0.0125 ft und 0.04 ft dicken, quadratischen und rechteckigen Plättchen. "Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
- **DEBTI4746/21-1** (DE): Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. keramische Targets, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in Scheiben mit einem Durchmesser von 25 mm oder 50 mm und einer Dicke von 3 mm, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt (gepresst und hocherhitzt), - - aus verschiedenen Oxidmaterialien: - - - aus Gadolinium Eisen Oxid, Thulium Eisen Oxid, Strontium Ruthenium Oxid oder Strontium Iridium Oxid, - - mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, - zur Verwendung zu technischen Zwecken (mittels Laserstrahl, sog. Pulsed Laser Deposition-Verfahren, werden kleine Mengen der Targets verdampft; dieses Material kondensiert auf einem Substrat, wo dünne Schichten wachsen). "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
- **DE24111/14-1** (DE): Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. Keil-Bondwerkzeug aus Keramik "C", Foto siehe Anlage, - in Form eines zylinderförmigen Stifts, - - zum vorderen Ende hin spitz zulaufend, - mit einer Länge von ca. 25,4 mm und einem Durchmesser von ca. 1,58 mm, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (laut Antrag aus 99,9 % Aluminiumoxid), - mit einer Mohsschen Härte von 9, - zur Verwendung in einer Anlage zur Herstellung von Halbleiterbauelementen der Position 8486 bestimmt, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da als Teil aus keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen, - auswechselbares Werkzeug mit arbeitendem Teil aus Keramik, das nach Stoffbeschaffenheit einzureihen ist. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, Ware mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
- **DE3072/15-1** (DE): Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken (Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt aufgrund der Antragsangaben), - nach der Formgebung keramisch gebrannt; mit bearbeiteten Kanten, - feuerfest; werden aber auch zu Zwecken verwendet, bei denen Feuerfestigkeit nicht erforderlich ist (z.B. als Trägerplatten für Schichtschaltungen, als Brennunterlagen oder dergleichen, als Schutzbelag von Verschleißflächen und -kanten usw.), - mit einem Gehalt an Metalloxiden (Aluminiumoxid) von mehr als 90 GHT; somit aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan, - mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9, - in Form von weißen, etwa 0.0125 ft und 0.04 ft dicken, quadratischen und rechteckigen Plättchen. "Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6909

Zu Unterpositionen 6909 1100 bis 6909 1900: Siehe die Erläuterungen zu Position 6909 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 und 2. Zu Unterposition 6909 1200: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6909 12 des HS.

### Pos. 6909

Zu Unterposition 6909 12: Zu dieser Unterposition gehören hochwertige Keramikwaren. Diese Waren bestehen aus einer kristallinen Keramikmatrix (z. B. aus Tonerde, Siliciumcarbid, Zirconiumdioxid, oder Nitriden des Siliciums, Bors oder Aluminiums, oder aus Mischungen daraus; Verstärkungsmaterial aus Haaren oder Fasern (z. B. Metall oder Grafit) können in der Matrix verteilt sein, um ein zusammengesetztes keramisches Erzeugnis zu bilden. Diese Waren kennzeichnen sich durch eine Matrix, die eine sehr niedrige Durchlässigkeit hat und in der die Korngröße sehr klein ist; durch hohen Widerstand gegen Abnutzung, Korrosion, Materialermüdung und thermische Belastung; durch hohe Temperaturbeständigkeit und einem Belastung – Gewichtsverhältnis vergleichbar oder besser als dem von Stahl. …

### Pos. 6909

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Teile aus Weichferrit, die als Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten des Kapitels 84 oder 90 erkennbar sind. Siehe Avise Kapitel 85/1 und 8504 90/1.

### Pos. 6909

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 (ABl. EG Nr. L 81/1) (RV L 679/72) in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm. Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6909.12.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6909.12.00.00.0 umfasst Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6909.12.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6909.12.00.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6909.12.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 690912. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6909.12.00.00.0?

6909.12.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6909.12.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6909.12.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6909 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken > 690912 Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6909.12.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6909.12.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45851/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 6909.12.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6909.12.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1C010, 1C107, 2B350g, 2B350i, 9A010a, 9A010b, 9A010c. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6909.12.00.00.0?

Warennummer 6909.12.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/69091200000 verlinken.
