# Zolltarifnummer 6909.19.00.70: Träger für Katalysatoren oder Filter, bestehend aus poröser Keramik im Wesentlichen aus…

> Die Zolltarifnummer 6909.19.00.70 steht für Träger für Katalysatoren oder Filter, bestehend aus poröser Keramik im Wesentlichen aus Oxyden des Aluminiums und des Titans, einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mindestens einem (durchgehenden oder einseitig verschlossenem) Kanal je cm$2 des Querschnitts. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6909190070
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6909.19.00.70
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 69 KERAMISCHE WAREN
  - 6909 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken
    - 6909.19 andere
      - 6909.19.00 Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere
        - 6909.19.00.70 Träger für Katalysatoren oder Filter, bestehend aus poröser Keramik im Wesentlichen aus Oxyden des Aluminiums und des Titans, einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mindestens einem (durchgehenden oder einseitig verschlossenem) Kanal je cm$2 des Querschnitts

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A006b, 1C010, 1C107, 2B350g, 2B350i, 9A110, 9C108, 0004

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE8802/10-1** (DE): Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. DuraTrap AT-Filter, Foto siehe Anlage, - unbeschichteter, cremefarbener Träger für Katalysatoren, - in Form eines länglich-runden, asymmetrischen Zylinders, - mit mindestens einem in Längsrichtung durchgehenden Kanal (wabenartig) je Quadratzentimeter im Querschnitt, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - poröse Keramik, im Wesentlichen aus (laut ergänzenden Angaben) Oxyden des Aluminiums und des Titans bestehend, - mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter (laut ergänzenden Angaben), - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - mit den Abmessungen von ca. 16 x 12 x 18 cm, - zur Verwendung als Abgaskatalysator für PKW. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, Träger für Katalysatoren, bestehend aus poröser Keramik im Wesentlichen aus Oxyden des Aluminiums und des Titans, einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mindestens einem (durchgehenden oder einseitig verschlossenen) Kanal je cm2 des Querschnitts"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6909

Zu Unterpositionen 6909 1100 bis 6909 1900: Siehe die Erläuterungen zu Position 6909 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 und 2.

### Pos. 6909

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Teile aus Weichferrit, die als Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten des Kapitels 84 oder 90 erkennbar sind. Siehe Avise Kapitel 85/1 und 8504 90/1.

### Pos. 6909

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 (ABl. EG Nr. L 81/1) (RV L 679/72) in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm. Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist. …

### Pos. 6909

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6909.19.00.70.0 Träger für Katalysatoren oder Filter, bestehend aus poröser Keramik im Wesentlichen aus Oxyden des Aluminiums und des Titans, einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mindestens einem (durchgehenden oder einseitig verschlossenem) Kanal je cm² des Querschnitts

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6909.19.00.70?

Die Zolltarifnummer 6909.19.00.70 umfasst Träger für Katalysatoren oder Filter, bestehend aus poröser Keramik im Wesentlichen aus Oxyden des Aluminiums und des Titans, einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mindestens einem (durchgehenden oder einseitig verschlossenem) Kanal je cm$2 des Querschnitts. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6909.19.00.70?

Der Drittlandszollsatz für 6909.19.00.70 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6909.19.00.70?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 690919. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6909.19.00.70?

6909.19.00.70 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6909.19.00.70 im Zolltarif eingeordnet?

6909.19.00.70 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6909 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken > 690919 andere > 69091900 Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6909.19.00.70?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6909.19.00.70 erfasst, zum Beispiel DE8802/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 6909.19.00.70 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6909.19.00.70 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1C010, 1C107, 2B350g, 2B350i, 9A110, 9C108, 0004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6909.19.00.70?

TARIC-Code 6909.19.00.70 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6909190070 verlinken.
