# Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0: Anderes keramisches Geschirr, andere, andere

> Die Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0 steht für Anderes keramisches Geschirr, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/69120089000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6912.00.89.00.0
- Drittlandszollsatz: 7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 69 KERAMISCHE WAREN
  - 6912 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
    - 6912.00 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
      - 6912.00.89 andere
        - 6912.00.89.00.0 Anderes keramisches Geschirr, andere, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI14225/25-1** (DE): Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher, Foto siehe Anlage, - glasierter, weißer, nahezu quadratischer Becher, - mit den Abmessungen: Länge x Breite: oben 7,0 x 7,0 cm, unten 7,9 x 7,9 cm, Standfläche 6,0 x 6,0 cm, Höhe 10,6 cm, - auf der Unterseite (Standfläche) rutschhemmend beschichtet (augenscheinlich Zellkunststoff), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung weder Porzellan noch gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden; das Erzeugnis ist als andere keramische Ware anzusehen, - zur Verwendung als Zahnputzbecher im Badezimmer bestimmt. "Anderer Keramischer Toilettengegenstand, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
- **DEBTI14285/24-1** (DE): Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher, Artikel-Nr. 18941, Foto siehe Anlage, - schwarzer, glasierter, runder Becher; außen mit einer Längsrillenstruktur, - in den Abmessungen: 7,6 cm (Durchmesser) x 12 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung handelt es sich bei der Keramik weder um Porzellan noch um gewöhnlichen Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden; der Zahnputzbecher ist als andere keramische Ware anzusehen, - zur Verwendung als Zahnputzbecher im Badezimmer bestimmt, - in einem Karton verpackt. "Anderer keramischer Toilettengegenstand (Zahnputzbecher), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
- **DEBTI17991/24-1** (DE): Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Seifenschale CONO RUND, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - doppelwandige, runde Seifenschale, - - außen weiß mit grauer Längsstreifenstruktur und unglasiert; innen weiß und glasiert, - - mit einem Durchmesser von 11,5 cm und einer Höhe von 3,2 cm, - - mittig mit einer leicht runden Vertiefung, in der sich ein loser Metallsiebeinsatz (Durchmesser: 5 cm) befindet, - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - lt. Antrag aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden; die Seifenschale ist als andere keramische Ware anzusehen, - zur Verwendung als Seifenschale im Badezimmer bestimmt. "Anderer keramischer Toilettengegenstand (Seifenschale), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
- **DEBTI11536/23-1** (DE): Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher, Foto siehe Anlage, - weißer, glasierter, runder Becher; mit einer wellenförmigen Längsstruktur, - in den Abmessungen: 7,2 cm (Durchmesser) x 11 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung handelt es sich bei der Keramik weder um Porzellan noch um gewöhnlichen Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden; der Zahnputzbecher ist als andere keramische Ware anzusehen, - zur Verwendung als Zahnputzbecher im Badezimmer bestimmt. "Anderer keramischer Toilettengegenstand (Zahnputzbecher), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
- **DEBTI10987/23-1** (DE): Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog Seifenablage, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - einer runden, weißen, glasierten, innen mit 5 Noppen versehenen Seifenablage mit einem runden Standfuß, - - - in den Abmessungen: 11,3 cm (Durchmesser) x 3,8 cm (Höhe), - - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung handelt es sich bei der Keramik weder um Porzellan noch um gewöhnlichen Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden; die Seifenschale ist als andere keramische Ware anzusehen, - - - zur Verwendung als Seifenschale im Badezimmer bestimmt, - - einer ringförmigen, passgenauen Halterung aus unedlem Metall für die Seifenschale, die mittels einer Wandhalterung an die Wand geklebt werden kann, - - - mit Befestigungsmaterial (u. a. Dübel, Schrauben, Saugnapf), - die Seifenschale aus anderer Keramik bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. "Anderer keramischer Toilettengegenstand (Seifenschale), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
- **DEBTI11540/23-1** (DE): Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Keramikablage, Foto siehe Anlage, - glasierte, weiße, muschelförmige, innen geriffelte Seifenschale, - in den Abmessungen: 18,3 cm (Länge) x 20 cm (Breite) x 3,3 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung handelt es sich bei der Keramik weder um Porzellan noch um gewöhnlichen Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden; die Seifenschale ist als andere keramische Ware anzusehen, - zur Verwendung als Seifenschale im Badezimmer bestimmt. "Anderer keramischer Toilettengegenstand (Seifenschale), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
- **DEBTI41882/22-1** (DE): Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Keramik Zahnputzbecher, Foto siehe Anlage, - lindgrüner, glasierter, runder, konischer Becher; oben mit braunem Rand, - mit einem Druchmesser von 8,7 cm und einer Höhe von 11,1 cm, - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung handelt es sich bei der Keramik weder um Porzellan noch um gewöhnlichen Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden; der Zahnputzbecher ist als andere keramische Ware anzusehen, - zur Verwendung als Zahnputzbecher im Badezimmer bestimmt. "Anderer keramischer Toilettengegenstand (Zahnputzbecher), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
- **DEBTI31532/22-1** (DE): Keramischer Toilettengegenstand, sog. Seifenschale, Artikel POR124, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - glasierte, beige, ovale Seifenschale hochgezogenem Rand, - zur Vermeidung von Staunässe, mit drei Ablauflöchern versehen, - auf der Oberseite mit diversen Blumenmotiven verziert, - mit einer Länge von ca. 14 cm, einer Breite von ca. 10 cm und einer Höhe von ca. 2,6 cm, - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - weder aus Porzellan, noch gewöhnlichen Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden; die Seifenschale ist damit als Toilettengegenstand aus "anderer Keramik" anzusehen. "Anderer keramischer Toilettengegenstand (Seifenschale), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feiner Erde"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6912

Zu Position 6911 und 6912 gehören nicht: (a) Krüge, Ballons und ähnliche Behälter, für Transport- oder Verpackungszwecke (Position 6909). (b) Badewannen, Bidets, Ausgüsse und ähnliche Installationsgegenstände (Position 6910). (c) Figuren und andere keramische Ziergegenstände (Position 6913). (d) Waren aus keramischen Stoffen, die mehr als eine einfache Verzierung aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen aufweisen (Kapitel 71). (e) Kaffee- und Gewürzmühlen mit Behältern aus keramischen Stoffen und arbeitenden Teilen aus Metall (Position 8210). (f) Elektrische Heizapparate (für Kochzwecke, zur Raumheizung u. dergleichen), einschließlich der elektrischen Heizelemente, z. B. Kochplatten, Heizwiderstände (Position 8516). (g) Waren des Kapitels 91, einschließlich der Uhrgehäuse. (h) Feuerzeuge der Position 9613 sowie Parfümzerstäuber usw. der Position 9616.

### Pos. 6912

Zu Unterposition 6912 00: 1. Keramik-Tasse und Keramik-Untertasse, für den Einzelverkauf aufgemacht in einer Pappschachtel zusammen mit löslichem Kaffee (200 g) in einem Glasgefäß. Der lösliche Kaffee ist getrennt in die Unterposition 2101 11 einzureihen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis 2101.11/1 2. Waschkugel mit einem Durchmesser von etwa 10 cm, bestehend aus zwei gelochten Kunststoffgehäusen, die miteinander verbunden sind und zwei Magnete und vier Arten von kleinen Keramik "Pellets" (Kügelchen) enthält. Sie wird in einer haushaltsüblichen Waschmaschine zur Reinigung von Kleidung durch einen physikalischen Prozess verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6

### Pos. 6912

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15. April 20041)) (RV L 729/2004): 2. Eine von Hand zu betätigende Mühle mit einem Gewicht von weniger als 10 kg zum Zermahlen von Salzkörnern zum Würzen von Speisen. Der kugelförmige Kunststoffbehälter enthält die Salzkörner, die mittels eines kleinen Reibplättchens aus Keramik zermahlen werden. Unterposition 6912 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung1 b) zu Kapitel 84 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6912 00 und 6912 0090. Eine Einreihung der Salzmühle in das Kapitel 82 kommt nach Anmerkung 1 a) zu Kapitel 82 nicht in Betracht. Das Reibplättchen aus Keramik verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. Verordnung (EG) Nr. 166/2007 der Kommission vom 16. Februar 2007 (ABL EU Nr. …

### Kapitel 69

1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0?

Die Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0 umfasst Anderes keramisches Geschirr, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6912.00.89.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6912.00.89.00.0 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6912.00.89.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691200. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0?

6912.00.89.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6912.00.89.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6912.00.89.00.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6912 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände > 691200 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände > 69120089 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6912.00.89.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6912.00.89.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI14225/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0?

Warennummer 6912.00.89.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/69120089000 verlinken.
