# Zolltarifnummer 6914.10.00.00.0: Andere keramische Waren, aus Porzellan

> Die Zolltarifnummer 6914.10.00.00.0 steht für Andere keramische Waren, aus Porzellan. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/69141000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6914.10.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 69 KERAMISCHE WAREN
  - 6914 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Andere keramische Waren
    - 6914.10 aus Porzellan
      - 6914.10.00.00.0 Andere keramische Waren, aus Porzellan

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A006b, 2B350g

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI37833/24-1** (DE): Andere keramische Ware, sog. Vogeltränke, Artikel 9968158, Foto siehe Anlage, - in Form einer glasierten, grünen, runden Tränke für Vögel, mit einem hochgezogenen Rand, - - mit zwei am oberen Rand aufgesetzten Vögeln verziert, - - in den Abmessungen: 26,1 cm (Durchmesser) x 2,9 cm (Höhe), - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Porzellan, - am äußeren Rand mit drei Löchern, an denen eine Kette mit einem Haken (beides aus unedlem Metall) als Aufhängevorrichtung befestigt ist (nicht charakterbestimmend), - stellt sich als Gebrauchsgegenstand für den Garten (Vogeltränke) dar, somit keine Einreihung als Ziergegenstand in die Position 6913. "Andere keramische Ware (Vogeltränke), aus Porzellan"
- **DE12114/14-1** (DE): Andere keramische Ware, sog. Luftbefeuchter, Foto siehe Anlage, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - weißer, glasierter, oben offener Verdunstungsbehälter, - mit einer reliefartig gearbeiteten Vorderseite und einer glatt gearbeiteten Rückseite, - in den Abmessungen: ca. 24 cm (Höhe) x 8,5 cm (Breite) x 3,5 cm (Tiefe), - am oberen Ende der Rückseite mit einem Loch für die Aufhängevorrichtung, - mit einer Aufhängevorrichtung aus s-förmig gebogenem, mit Kunststoff ummanteltem Draht aus unedlem Metall, - dazu bestimmt, an einem Heizungskörper angebracht zu werden, - dient dem Verdunsten von Wasser zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit, - verpackt als Set mit zwei Stück in einem für Waren dieser Art handelsüblichen, bedruckten Pappkarton. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"
- **DE4353/17-1** (DE): Andere keramische Waren, sog. Keramik-Fliese, oval, Art-Nr.: TILE-OVAL-3, TILE-OVAL-4 und TILE-OVAL-5, Foto siehe Anlage, - in Form von weißen, einseitig glasierten, von der glasierten Seite abgerundeten, ovalen Platten, - in den Abmessungen: - - Art-Nr. TILE-OVAL-3: ca. 66 x 85 mm, - - Art-Nr. TILE-OVAL-4: ca. 77 x 103 mm, - - Art-Nr. TILE-OVAL-5: ca. 90 x 120 mm, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Porzellan, - die Platten dienen z. B. dazu mit einem Foto bedruckt und in einem Bilderrahmen eingelegt zu werden, - keine Waren der Position 6907, da es sich nicht um keramische Erzeugnisse in den allgemein für Boden- und Wandbelag verwendeten Formen handelt. "Andere keramische Waren, aus Porzellan"
- **DE4352/17-1** (DE): Andere keramische Ware, sog. Keramik-Fliese, oval, Art-Nr.: TILE-OVAL-6, Foto siehe Anlage, - in Form einer weißen, einseitig glasierten, von der glasierten Seite abgerundeten, ovalen Platte, - in den Abmessungen: ca. 101 x 147 mm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Porzellan, - die Platte dient z. B. dazu mit einem Foto bedruckt und in einem Bilderrahmen eingelegt zu werden, - keine Ware der Position 6907, da es sich nicht um ein keramische Erzeugnis in den allgemein für Boden- und Wandbelag verwendeten Formen handelt. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"
- **DE22801/12-1** (DE): Andere keramische Ware, sog. Keramik Luftbefeuchter Hot, Foto siehe Anlage, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - weißer, glasierter, oben offener Verdunstungsbehälter, - mit einer reliefartig gearbeiteten Vorderseite mit dem Schriftzug "Hot" und einer gestuft gearbeiteten Rückseite, - in den Abmessungen: ca. 20,5 cm (Höhe) x 8 cm (Breite) x 4 cm (Tiefe), - am oberen Ende der Rückseite mit einem Loch für die Aufhängevorrichtung, - mit einer Aufhängevorrichtung aus s-förmig gebogenem, mit Kunststoff ummanteltem Draht aus unedlem Metall, - dazu bestimmt, an einem Heizungskörper angebracht zu werden, - dient dem Verdunsten von Wasser zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"
- **DE22799/12-1** (DE): Andere keramische Ware, sog. Keramik Verdunsterkasten naturweiss, Foto siehe Anlage, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - weißer, unglasierter Verdunstungsbehälter; mit zwei ovalen Öffnungen auf der Oberseite, - mit einer gestuft gearbeiteten Unterseite, - in den Abmessungen: ca. 31 cm (Höhe) x 13 cm (Breite) x 5 cm (Tiefe), - dazu bestimmt, auf einen Heizungskörper gestellt zu werden, - dient dem Verdunsten von Wasser zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"
- **DE22800/12-1** (DE): Andere keramische Ware, sog. Keramik Flachverdunster, Foto siehe Anlage, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - weißer, glasierter, oben offener Verdunstungsbehälter, - mit einer reliefartig gearbeiteten Vorderseite und einer gestuft gearbeiteten Rückseite, - in den Abmessungen: ca. 20,5 cm (Höhe) x 8 cm (Breite) x 4 cm (Tiefe), - am oberen Ende der Rückseite mit einem Loch für die Aufhängevorrichtung, - mit einer Aufhängevorrichtung aus s-förmig gebogenem, mit Kunststoff ummanteltem Draht aus unedlem Metall, - dazu bestimmt, an einem Heizungskörper angebracht zu werden, - dient dem Verdunsten von Wasser zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"
- **DE22802/12-1** (DE): Andere keramische Ware, sog. Keramik Flachverdunster, Foto siehe Anlage, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - weißer, glasierter, oben offener Verdunstungsbehälter, - mit einer flachen, gerippt gearbeiteten Rückseite, - in den Abmessungen: ca. 20 cm (Höhe) x 7 cm (Breite) x 4 cm (Tiefe), - am oberen Ende der Rückseite mit einem Loch für die Aufhängevorrichtung, - mit einer Aufhängevorrichtung aus s-förmig gebogenem, mit Kunststoff ummanteltem Draht aus unedlem Metall, - dazu bestimmt, an einem Heizungskörper angebracht zu werden, - dient dem Verdunsten von Wasser zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6914

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle keramische Waren, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in anderen Kapiteln des Schemas genannt oder inbegriffen sind. Hier gehören insbesondere: 1) Öfen und andere Heizgeräte, die im wesentlichen aus keramischen Stoffen (meistens aus Steingut, manchmal aber auch aus gewöhnlichem Ton) bestehen; Fliesen (Kacheln) besonderer Ausführung für diese Öfen, sowie gewisses nicht feuerfestes Zubehör für Kamine und offene Feuerstellen. Elektrische Heizgeräte gehören zu Pos. 8516. 2) Blumentöpfe, nicht zu Zierzwecken (z.B. für den Gartenbau). 3) Beschläge für Türen, Fenster usw., wie Griffe und Knöpfe, Türschoner usw., sowie Griffe oder Knöpfe für Ziehketten. …

### Pos. 6914

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist Unterposition 6914 10 00 Verordnung (EG) Nr. 305/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 (ABl. EG Nr. …

### Kapitel 69

1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6914.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6914.10.00.00.0 umfasst Andere keramische Waren, aus Porzellan. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6914.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6914.10.00.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6914.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6914.10.00.00.0?

6914.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6914.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6914.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6914 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Andere keramische Waren > 691410 aus Porzellan. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6914.10.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6914.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI37833/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 6914.10.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6914.10.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 2B350g. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6914.10.00.00.0?

Warennummer 6914.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/69141000000 verlinken.
