# Zolltarifnummer 6914.90: Andere keramische Waren, andere

> Die Zolltarifnummer 6914.90 steht für Andere keramische Waren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/691490
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6914.90
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 69 KERAMISCHE WAREN
  - 6914 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Andere keramische Waren
    - 6914.90 Andere keramische Waren, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE10824/11-1** (DE): Andere keramische Ware, sog. Raum-Entfeuchter, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware bestehend aus: - - einem unglasierten, eiförmigen Behälter, - - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - aus lt. Antrag Steingut, - - - an einem Ende mit einer Öffnung, die mit einem Verschluss versehen ist, - - Kügelchen aus sog. Silica-Gel, mit denen der Behälter gefüllt ist, - - einem Gestell aus Kunststoff, in das der Behälter eingesetzte ist, - in den Abmessungen: ca. 12 cm x 10 cm x 13 cm (Höhe), - das sog. Silica-Gel soll der Luft Feuchtigkeit entziehen und so vor unangenehmen Gerüchen und Schimmelbildung schützen, - nach dem Wert, dem Gewicht und dem äußeren Erscheinungsbild verleiht der Behälter aus Steingut der zusammengesetzten Ware seinen wesentlichen Charakter, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung aus Pappe. "Andere keramische Ware (Raumentfeuchter), aus Steingut (charakterbestimmend) und aus Erzeugnissen der chemischen Industrie, anderweit weder genannt noch inbegriffen und aus Kunststoff"
- **SETIL 2011-713** (SE): Skyddsmur Skyddsmur av moduler som består av 2 mm tjocka galvaniserad plåtar på båda sidor om en hålighet som är fylld med keramiska kulor. Måtten på modulerna är 749 x 540 x 125 mm (B x H x D). Modulerna skruvas ihop och skyddsmuren används vid bland annat beskjutning och som splitterskydd. De keramiska kulorna stoppar ammunition vid beskjutning.
- **FR-E4-2010-001827** (FR): RADIANTS CERAMIQUES LUMINEUX A GAZ UTILISES POUR LE CHAUFFAGE DES BATIMENTS INDUSTRIELS ET TERTIAIRES. ILS SONT BASES SUR UN PRINCIPE DE FONCTIONNEMENT INFRAROUGE. ILS PERMETTENT DE CHAUFFER DIRECTEMENT AU SOL LES MACHINES ET LES OCCUPANTS. L'AIR A L'INTERIEUR DU BATIMENT EST CHAUFFE INDIRECTEMENT PAR L'ENERGIE RESTITUEE. ILS SONT PRESENTES AVEC DES CABLES ET DIVERS ACCESSOIRES POUR LEUR FONCTIONNEMENT.
- **FR-E4-2010-001829** (FR): RADIANTS CERAMIQUES FONCTIONNANT AU GAZ UTILISE DANS L'AVICULTURE. ILS EMETTENT UN RAYONNMENT QUI SE TRANFORME EN CHALEUR AU CONTACT DES ANIMAUX ET DU SOL, LES ANIMAUX RECOIVENT AINSI DIRECTEMENT LA CHALEUR RAYONNEE QUI PERMET DE MAINTENIR UN CONFORT THERMIQUE NECESSAIRE A LEUR CROISSANCE. ILS SONT EQUIPES D'UN BLOC ELECTRONIQUE A ALLUMAGE MANUELLE OU AUTOMATIQUE. LA PUISSANCE EST REGLABLE AFIN D'ADAPTER LA TEMPERATURE DE CONFORT ADAPTEE AUX OISEAUX. PUISSANCE: ENTRE 450 ET 1400 W.
- **FR-E4-2010-001828** (FR): BRULEUR DE ROTISSOIRE, CONSTITUE D'UN CORPS DE CHAUFFE EN ACIER INOXYDABLE ET D'UNE SURFACE EMETTRICE EN CERAMIQUE. CES RADIANTS EN CERAMIQUE EMETTENT UN RAYONNEMENT QUI SE TRANSFORME EN CHALEUR AU CONTACT DES CORPS. CE PROCEDE PERMET UNE MONTEE RAPIDE EN TEMPERATURE.
- **DEF/450/07-1** (DE): Futternapf aus Steinzeug, sog. Futternapf, Art.-Nr.: 82022, siehe Foto, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der augenscheinlichen Untersuchung handelt es sich um Steinzeug (grauer Scherben, inhomogene Bestandteile mit dem bloßen Auge nicht sichtbar, haftet nicht an der Zunge, mit dem Stahlnagel nicht ritzbar), - weißer, glasierter, runder Futternapf mit der Aufschrift "RABBIT", - Durchmesser (oben) ca. 11,5 cm, Höhe ca. 5 cm, - Futternäpfe stellen sich nicht als Gegenstand zur Verwendung bei Tisch, im Haushalt oder in der Küche dar, damit keine Einreihung in die Position 6912.
- **DEF/451/07-1** (DE): Trinknapf aus feinen Erden, sog. Tonuntersetzer/Trinknäpfchen für Vögel, Art.-Nr.: 37206, siehe Foto, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der augenscheinlichen Untersuchung handelt es sich um feine Erden (rotbrauner Scherben, inhomogene Bestandteile mit dem bloßen Auge nicht sichtbar, haftet an der Zunge, mit dem Stahlnagel ritzbar), - rötlich brauner, innen weiß glasierter, runder Trinknapfnapf in Form eines Untersetzers, - Durchmesser (oben) ca. 7 cm, Höhe ca. 1,5 cm, - Trinknäpfe bzw. Untersetzer in dieser Form (Blumentopfuntersetzer) stellen sich nicht als Gegenstand zur Verwendung bei Tisch, im Haushalt oder in der Küche dar, damit keine Einreihung in die Position 6912.
- **DEF/449/07-1** (DE): Futternapf aus Steinzeug, sog. Futtertrog, Art.-Nr.: 37301, siehe Foto, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der augenscheinlichen Untersuchung handelt es sich um Steinzeug (beige/grauer Scherben, inhomogene Bestandteile mit dem bloßen Auge nicht sichtbar, haftet nicht an der Zunge, mit dem Stahlnagel nicht ritzbar), - einfarbiger, glasierter, runder Futternapf, oben mit nach innen gezogenem Rand, - Durchmesser (oben) ca. 7 cm, Höhe ca. 5 cm, - Futternäpfe stellen sich nicht als Gegenstand zur Verwendung bei Tisch, im Haushalt oder in der Küche dar, damit keine Einreihung in die Position 6912.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6914

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle keramische Waren, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in anderen Kapiteln des Schemas genannt oder inbegriffen sind. Hier gehören insbesondere: 1) Öfen und andere Heizgeräte, die im wesentlichen aus keramischen Stoffen (meistens aus Steingut, manchmal aber auch aus gewöhnlichem Ton) bestehen; Fliesen (Kacheln) besonderer Ausführung für diese Öfen, sowie gewisses nicht feuerfestes Zubehör für Kamine und offene Feuerstellen. Elektrische Heizgeräte gehören zu Pos. 8516. 2) Blumentöpfe, nicht zu Zierzwecken (z.B. für den Gartenbau). 3) Beschläge für Türen, Fenster usw., wie Griffe und Knöpfe, Türschoner usw., sowie Griffe oder Knöpfe für Ziehketten. …

### Pos. 6914

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist Unterposition 6914 10 00 Verordnung (EG) Nr. 305/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 (ABl. EG Nr. …

### Kapitel 69

1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6914.90.00 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6914.90?

Die Zolltarifnummer 6914.90 umfasst Andere keramische Waren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6914.90?

Der Drittlandszollsatz für 6914.90 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6914.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6914.90?

6914.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6914.90 im Zolltarif eingeordnet?

6914.90 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6914 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Andere keramische Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6914.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6914.90 erfasst, zum Beispiel DE10824/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6914.90?

HS-Unterposition 6914.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/691490 verlinken.
