# Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0: Keramische Mikrokügelchen, andere, keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten…

> Die Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0 steht für Keramische Mikrokügelchen, andere, keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 μm. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/69149000300
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6914.90.00.30.0
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 69 KERAMISCHE WAREN
  - 6914 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Andere keramische Waren
    - 6914.90 andere
      - 6914.90.00 andere
        - 6914.90.00.30 Keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm
          - 6914.90.00.30.0 Keramische Mikrokügelchen, andere, keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 μm

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A006b, 1C007, 2B350g, 1C007

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6914

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle keramische Waren, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in anderen Kapiteln des Schemas genannt oder inbegriffen sind. Hier gehören insbesondere: 1) Öfen und andere Heizgeräte, die im wesentlichen aus keramischen Stoffen (meistens aus Steingut, manchmal aber auch aus gewöhnlichem Ton) bestehen; Fliesen (Kacheln) besonderer Ausführung für diese Öfen, sowie gewisses nicht feuerfestes Zubehör für Kamine und offene Feuerstellen. Elektrische Heizgeräte gehören zu Pos. 8516. 2) Blumentöpfe, nicht zu Zierzwecken (z.B. für den Gartenbau). 3) Beschläge für Türen, Fenster usw., wie Griffe und Knöpfe, Türschoner usw., sowie Griffe oder Knöpfe für Ziehketten. …

### Pos. 6914

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist Unterposition 6914 10 00 Verordnung (EG) Nr. 305/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 (ABl. EG Nr. …

### Kapitel 69

1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0?

Die Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0 umfasst Keramische Mikrokügelchen, andere, keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 μm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6914.90.00.30.0?

Der Drittlandszollsatz für 6914.90.00.30.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6914.90.00.30.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0?

6914.90.00.30.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6914.90.00.30.0 im Zolltarif eingeordnet?

6914.90.00.30.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6914 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Andere keramische Waren > 691490 andere > 69149000 andere > 6914900030 Keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6914.90.00.30.0?

Zu 6914.90.00.30.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 6914.90.00.30.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6914.90.00.30.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1C007, 2B350g, 1C007. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0?

Warennummer 6914.90.00.30.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/69149000300 verlinken.
