# Zolltarifnummer 7001.00.91.00: Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse, optisches Glas

> Die Zolltarifnummer 7001.00.91.00 steht für Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse, optisches Glas. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7001009100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 7001.00.91.00
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7001 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas, ausgenommen Glas von Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas der Position 8549; Glasmasse
    - 7001.00 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse
      - 7001.00.91 optisches Glas
        - 7001.00.91.00 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse, optisches Glas

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI23789/22-1** (DE): Glasmasse, sog. Barrenglas, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in Form von mehr oder weniger regelmäßigen Blöcken aus Glasmasse, - - - optisches Glas, - - mit leicht unregelmäßigen Stirnseiten und abgerundeten Längskanten, - - mit leicht gewellter Oberfläche, - - lediglich auf Länge geschnitten, - soll als Ausgangsprodukt zur Herstellung von diversen optischen Elementen dienen. "Glasmasse, optisches Glas"
- **DEBTI46362/21-1** (DE): Glasmasse, sog. Rohware optisches Glas BK7 und BK9, Fotos siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form von Blöcken aus Glasmasse mit leicht gewellten Oberflächen, - gegossen; nicht weiter bearbeitet, - lediglich auf Länge geschnitten, - aus optischem, transparentem Glas (klar oder farbig durchgefärbt), - in unterschiedlichen Abmessungen, - dient als Rohware für die Weiterverarbeitung. "Glasmasse, optisches Glas"
- **DEBTI21059/19-1** (DE): Glasmasse, sog. Barrenglas, Foto siehe Anlage, - in Form eines laibförmigen Blocks aus Glasmasse mit drei Seiten mit gewellter Oberfläche, - laut Antrag: - - aus optischem Glas, - - an den sog. Mantelseiten feuerpoliert, - - an den sog. Stirnseiten thermisch gebrochen. "Glasmasse, optisches Glas"
- **DEBTI55561/18-1** (DE): Glasmasse, sog. Barrenglas, Foto siehe Anlage, - in Form von mehr oder weniger regelmäßigen Blöcken aus Glasmasse, - - laut Antrag optisches Glas, - mit leicht unregelmäßigen Stirnseiten und abgerundeten Längskanten, - mit leicht gewellter Oberfläche, - lediglich auf Länge geschnitten, - soll als Ausgangsprodukt zur Herstellung von diversen optischen Elementen dienen. "Glasmasse, optisches Glas"
- **DE14798/12-1** (DE): Glasmasse, sog. Barrenglas, Foto siehe Anlage, - in Form von mehr oder weniger regelmäßigen Blöcken aus Glasmasse, - - laut Antrag optisches Glas, - mit leicht unregelmäßigen Stirnseiten und abgerundeten Längskanten, - mit leicht gewellter Oberfläche, - lediglich auf Länge geschnitten, - soll als Ausgangsprodukt zur Herstellung von diversen optischen Elementen dienen. "Glasmasse, optisches Glas"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7001

Zu Unterpositionen 7001 0091 und 7001 0099 Siehe die Erläuterungen zu Position 7001 des HS, erster Absatz Buchstabe B, sowie zweiter und dritter Absatz.

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7001.00.91.00.0 Glasmasse, optisches Glas

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7001.00.91.00?

Die Zolltarifnummer 7001.00.91.00 umfasst Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse, optisches Glas. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7001.00.91.00?

Der Drittlandszollsatz für 7001.00.91.00 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7001.00.91.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 700100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7001.00.91.00?

7001.00.91.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7001.00.91.00 im Zolltarif eingeordnet?

7001.00.91.00 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7001 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas, ausgenommen Glas von Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas der Position 8549; Glasmasse > 700100 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse > 70010091 optisches Glas. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7001.00.91.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7001.00.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI23789/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7001.00.91.00?

TARIC-Code 7001.00.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7001009100 verlinken.
