# Zolltarifnummer 7001.00.99: Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse, anderes

> Die Zolltarifnummer 7001.00.99 steht für Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70010099
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 7001.00.99
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7001 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas, ausgenommen Glas von Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas der Position 8549; Glasmasse
    - 7001.00 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse
      - 7001.00.99 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse, anderes

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI24386/25-1** (DE): Glasmasse, sog. Glaspellets, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form von annähernd kissenförmigen Pellets aus Glas, - - am unteren Ende abgeflacht gearbeitet, - - mit vier Ecken; an zwei Seiten gerade gearbeitet, an zwei Seiten leicht geschwungen, - - mit den Abmessungen: ca. 20 mm (Länge) x 20 mm (Breite) x 7 mm (Höhe), - - zur Herstellung von Glasfasern bestimmt, - Verwendungszweck objektiv nicht erkennbar, - keine Einreihung in die Position 3207, da aufgrund der Größe keine Glasfritte oder anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken vorliegt. "Glasmasse, kein optisches Glas"
- **DEBTI23678/22-1** (DE): Glasmasse, sog. Glaspellets, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in Form von mehr oder weniger regelmäßig geformten, kissenförmigen Pellets aus Glas, - - am unteren Ende abgeflacht gearbeitet, - - mit vier Ecken; an zwei Seiten gerade gearbeitet und an zwei Seiten leicht geschwungen, - - in den Abmessungen: ca. 20 mm (Länge) x 20 mm (Breite) x 7 mm (Höhe), - - zur Herstellung von Glasfasern bestimmt (Verwendungszweck objektiv nicht erkennbar), - aufgrund der Größe keine Glasfritte oder anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken der Position 3207. "Glasmasse, kein optisches Glas"
- **DE1895/17-1** (DE): Glasmasse, sog. Glaspellets, Foto siehe Anlage, - in Form von mehr oder weniger regelmäßig geformten, kissenförmigen Pellets aus Glas, - am unteren Ende abgeflacht gearbeitet, - mit vier Ecken; an zwei Seiten gerade gearbeitet und an zwei Seiten leicht geschwungen, - in den Abmessungen von ca. 20 mm (Länge) x 20 mm (Breite) x 7 mm (Höhe), - zur Herstellung von Glasfasern bestimmt (Verwendungszweck objektiv nicht erkennbar), - aufgrund der Größe keine Glasfritte oder anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken der Position 3207. "Glasmasse, kein optisches Glas"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7001

Zu Unterpositionen 7001 0091 und 7001 0099 Siehe die Erläuterungen zu Position 7001 des HS, erster Absatz Buchstabe B, sowie zweiter und dritter Absatz.

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7001.00.99.00.0 Glasmasse, anderes

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7001.00.99?

Die Zolltarifnummer 7001.00.99 umfasst Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7001.00.99?

Der Drittlandszollsatz für 7001.00.99 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7001.00.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 700100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7001.00.99?

7001.00.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7001.00.99 im Zolltarif eingeordnet?

7001.00.99 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7001 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas, ausgenommen Glas von Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas der Position 8549; Glasmasse > 700100 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7001.00.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7001.00.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI24386/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7001.00.99?

KN-Code 7001.00.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70010099 verlinken.
