# Zolltarifnummer 7003.12.10: Platten oder Tafeln, aus optischem Glas

> Die Zolltarifnummer 7003.12.10 steht für Platten oder Tafeln, aus optischem Glas. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70031210
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 7003.12.10
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7003 Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
    - 7003.12 Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht
      - 7003.12.10 Platten oder Tafeln, aus optischem Glas

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 6C004

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE24877/14-1** (DE): Glas in Form von Platten (Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben), - aus gegossenem oder gewalztem, in der Masse gefärbtem Glas, - auf der Oberfläche weder geschliffen noch poliert, - lediglich auf bestimmte Größen zugeschnitten, - ohne bearbeitete Kanten, ohne Beschichtung, - nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, - optisches Glas, - in verschiedenen Abmessungen, - zur Verwendung in Filtern, - keine Rohlinge von optischen Elementen im Sinne der Position 7014, da die Glaswaren zum Zeitpunkt der Einfuhr noch nicht die Form oder den Umriss der fertigen Waren oder des fertigen Teils aufweisen, - u. a. keine optischen Elemente der Position 9001, da die Waren zum Zeitpunkt der Einfuhr noch nicht optisch bearbeitet (geschliffen und poliert) sind, "Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, in der Masse gefärbt,aus optischem Glas"
- **FR-E4-2007-001997** (FR): PLAQUE DE VERRE OPTIQUE OBTENUE PAR LE PRINCIPE DE LA COULÉE, NON ARMÉE, DE FORME PARALLÉLÉPIPÉDIQUE (790 * 440 * 45 MM3 ), COLORÉE DANS LA MASSE. ELLE CONSTITUE LA MATIÈRE PREMIÈRE QUI APRÈS COLLAGE DE BARRETTES DE CLADDING ET POLISSAGE PERMETTRA D'AMPLIFIER L'ÉNERGIE DES FAISCEAUX LASER DU MÉGAJOULE.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7003

Zu Unterpositionen 7003 1210 bis 7003 1990 Wegen des Begriffs „mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt“ siehe die Erläuterungen zu Position 7003 des HS, drittletzter Absatz. Zu Unterpositionen 7003 1210 und 7003 1299 Der Begriff „absorbierende oder reflektierende Schicht“ ist in Anmerkung 2 c) zu Kapitel 70 festgelegt. Wegen des Begriffs „undurchsichtig“ siehe die Erläuterungen zu Position 7003 des HS, zweiter Absatz Buchstabe B. Überfangenes Glas ist ein durchscheinendes Glas, im Allgemeinen aus einem milchweißen und einem gefärbten Glas; die beiden Gläser sind in noch weichem Zustand zusammengepresst, dadurch entsteht eine feste Verbindung.

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7003.12.10.00.0 aus optischem Glas

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7003.12.10?

Die Zolltarifnummer 7003.12.10 umfasst Platten oder Tafeln, aus optischem Glas. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7003.12.10?

Der Drittlandszollsatz für 7003.12.10 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7003.12.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 700312. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7003.12.10?

7003.12.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7003.12.10 im Zolltarif eingeordnet?

7003.12.10 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7003 Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet > 700312 Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7003.12.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7003.12.10 erfasst, zum Beispiel DE24877/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7003.12.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7003.12.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 6C004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7003.12.10?

KN-Code 7003.12.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70031210 verlinken.
