# Zolltarifnummer 7004.20.10: Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, optisches Glas

> Die Zolltarifnummer 7004.20.10 steht für Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, optisches Glas. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70042010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 7004.20.10
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7004 Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
    - 7004.20 in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht
      - 7004.20.10 Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, optisches Glas

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 6C004

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7004

Zu Unterpositionen 7004 2010 bis 7004 2099 Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7003 1210 und 7003 1299.

### Pos. 7004

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört ausschließlich gezogenes oder geblasenes Glas, das nicht bearbeitet ist und in Form von Tafeln oder Platten (auch auf Formen zugeschnitten) vorliegt. Das Mundblasverfahren, das fast vollständig außer Gebrauch gekommen ist (außer für gewisse Spezialgläser), ist für das Herstellen von Tafelglas durch verschiedene mechanische Verfahren ersetzt worden, von denen einige ausschließlich auf dem Ziehprozess beruhen (Verfahren Fourcault, Libbey-Owens, Pittsburgh usw.), während bei anderen Verfahren das Blasen und Ziehen kombiniert wird. Glas dieser Position kann verschieden stark sein, ist aber im Allgemeinen nicht so dick wie Gussglas der Position 7003. …

### Pos. 7004

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. (EU) Nr. L 317/1): Rechteckige oder quadratische Tafeln aus gezogenem, sog. „Gartenglas“, deren eine Kante leicht geglättet wurde und die üblicherweise zum Bau von Gewächshäusern verwendet werden. Unterposition 7004 90 80: Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 7004, 7004 90 und 7004 90 80. …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7004.20.10.00.0 optisches Glas

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7004.20.10?

Die Zolltarifnummer 7004.20.10 umfasst Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, optisches Glas. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7004.20.10?

Der Drittlandszollsatz für 7004.20.10 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7004.20.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 700420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7004.20.10?

7004.20.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7004.20.10 im Zolltarif eingeordnet?

7004.20.10 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7004 Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet > 700420 in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7004.20.10?

Zu 7004.20.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7004.20.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7004.20.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 6C004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7004.20.10?

KN-Code 7004.20.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70042010 verlinken.
