# Zolltarifnummer 7006.00.10.00: Glas der Position 7003, optisches Glas

> Die Zolltarifnummer 7006.00.10.00 steht für Glas der Position 7003, optisches Glas. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7006001000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 7006.00.10.00
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7006 Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen
    - 7006.00 Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen
      - 7006.00.10 optisches Glas
        - 7006.00.10.00 Glas der Position 7003, optisches Glas

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI40061/20-1** (DE): Scheibe aus Glas, Datenblätter siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus gezogenem, an der Oberfläche poliertem Glas, - optisches Glas, - kreisrunde Scheibe in zwei Größen, - mit einer Dicke von 1 mm, - mit bearbeiteten Kanten (weitergehend bearbeitet als Glas der Position 7005), - erzielt keine optischen Effekte (damit kein Glas der Position 7014 bzw. der Position 9001), - dient als Schutzglas für digitale Fotoapparate der Position 8525; kein Teil des Kameragehäuses (damit keine Ware der Position 8529). "Glas der Position 7005, mit bearbeiteten Kanten, weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, optisches Glas"
- **DEBTI22246/19-1** (DE): Glasplatte (Kalibrierplatte), Foto siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - Platte aus gezogenem, optischem Glas, - quadratisch; in dem Abmessungen: 3 cm x 3 cm, - mit einem Rahmen und einem Raster zur Korrektur der Bildverzerrung einer Kamera bedruckt, - stellt sich nicht als Längenmessinstrument dar (damit keine Einreihung in die Position 9017). "Glas der Position 7004, anderes bearbeitet (bedruckt), jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, optisches Glas"
- **DE13319/15-1** (DE): Glasplatte, sog. Filterglas KG2 (ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben), Foto siehe Anlage, - in Form einer rechteckigen Platte, - in den Abmessungen: 6 mm x 120 mm x 3 mm, - aus gegossenem, optischem Glas, - mit grob geschliffenen Kanten, - auf der Vorder- und Rückseite poliert, - wird als Hitzeschutz in einen Digitizer der Position 8471 eingebaut, - aufgrund der unspezifischen, rechteckigen Form kein erkennbares Teil für einen Digitizer, - erzielt keine optischen Effekte und stellt sich daher nicht als optisches Element im Sinne der Positionen 7014 bzw. 9001 dar. "Glas der Position 7003, mit bearbeiteten Kanten, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, optisches Glas"
- **DEBTI20701/18-1** (DE): Glasplatten, sog. Laserschutzfenster aus Mineralglas (Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt aufgrund der Antragsangaben), - in verschiedenen Abmessungen, - aus optischem Glas, - poliert und teilweise mit bearbeiteten Kanten, - zur Verwendung als Schutzglas in Maschinen und Industrieanlagen zum Schutz vor Laserstrahlen, - die Waren erzielen keine optischen Effekte, die durch die Bearbeitung des Glases entstanden sind und stellen sich daher nicht als optische Elemente im Sinne der Positionen 7014 bzw. 9001 dar. "Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, mit bearbeiteten Kanten oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, optisches Glas"
- **DE12112/14-1** (DE): Glasplatten, sog. beschichtete, optische Schutzgläser, Foto siehe Anlage, Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt nach den Antragsangaben, - verschiedene Platten aus Glas in Form runder oder rechteckiger Zuschnitte, - aus feuerpoliertem, optischem Glas, - mit einer Antireflexbeschichtung versehen, - poliert und mit bearbeiteten Kanten (mit Schutzfacette versehen), - in unterschiedlichen Abmessungen: - - runde Platten mit einem Durchmesser von 24 mm, 65 mm, 50 mm, 65 mm bzw. 103 mm, - - rechteckige Platten mit den Abmessungen von 15 x 15 mm, 62 x 45 mm bzw. 23 x 23 mm, - zur Verwendung als Schutzgläser in verschiedenen Kameras vorgesehen, - die Waren erzielen keine optischen Effekte und stellen sich daher nicht als optische Elemente im Sinne der Positionen 7014 bzw. 9001 dar. "Glas der Position 7005, mit bearbeiteten Kanten, weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, optisches Glas"
- **DE3052/14-1** (DE): Glasplatten, sog. Schutzgläser, Foto siehe Anlage, - in Form von runden bzw. rechteckigen Platten, - lt. Antrag aus optischem Glas, - teilweise mit einer Antireflexbeschichtung versehen (entspiegelt), - in verschiedenen Abmessungen, - mit bearbeiteten Kanten (z. B. poliert, abgeschrägt), - dienen als Schutzglas zum Schutz vor Verunreinigungen, - erzielen keine speziellen optischen Effekte und stellen sich daher nicht als optisches Elemente im Sinne der Positionen 7014 bzw. 9001 dar. "Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, mit bearbeiteten Kanten, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, optisches Glas"
- **DE21231/13-1** (DE): Glasplatte, sog. Abschlussglas B270, AVT-Art.Nr.: K5100167, - in Form einer runden Platte, - aus optischem Glas (Fotoglas), - mit einem Durchmesser von 24 mm und einer Dicke von 1 mm, - beidseitig poliert und mit bearbeiteten Kanten, - wird in einer Kamera zum Staubschutz eingesetzt, - die Ware erzielt keine optischen Effekte und stellt sich daher nicht als optisches Element im Sinne der Positionen 7014 bzw. 9001 dar. "Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, mit bearbeiteten Kanten, poliert, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, optisches Glas"
- **DE21229/13-1** (DE): Glasplatte, sog. Abschlussglas B270 Dmr 22 mm, AVT-Art.Nr.: 3869, - in Form einer runden Platte, - aus optischem Glas (Fotoglas), - mit einem Durchmesser von 22 mm und einer Dicke von 1 mm, - poliert und mit abgeschrägten Kanten, - wird in einer Kamera zum Staubschutz eingesetzt, - die Ware erzielt keine optischen Effekte und stellt sich daher nicht als optisches Element im Sinne der Positionen 7014 bzw. 9001 dar. "Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, mit bearbeiteten Kanten, poliert, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, optisches Glas"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7006

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Glas der in den Positionen 7003 bis 7005 beschriebenen Art, das einer oder mehreren der nachstehend angeführten Bearbeitungen unterzogen worden ist. Zu dieser Position gehört jedoch nicht Sicherheitsglas (Pos. 7007), Mehrschichtisolierverglasungen (Pos. 7008) oder Glas in Form von Spiegeln (Pos. 7009). Hierher gehören: A) Gebogenes oder gewölbtes Glas wie Spezialglas (z. B. für Schaufenster), das durch Heißbiegen oder Heißwölben von Flachglastafeln oder -platten (in einem geeigneten Ofen und über Formen) erzeugt wird, ausgenommen jedoch gebogene oder gewölbte Gläser der Position 7015. …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7006.00.10.00.0 optisches Glas

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7006.00.10.00?

Die Zolltarifnummer 7006.00.10.00 umfasst Glas der Position 7003, optisches Glas. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7006.00.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 7006.00.10.00 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7006.00.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 700600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7006.00.10.00?

7006.00.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7006.00.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

7006.00.10.00 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7006 Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen > 700600 Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen > 70060010 optisches Glas. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7006.00.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7006.00.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI40061/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7006.00.10.00?

TARIC-Code 7006.00.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7006001000 verlinken.
