# Zolltarifnummer 7010.90.43: Flaschen, mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l

> Die Zolltarifnummer 7010.90.43 steht für Flaschen, mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70109043
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7010.90.43
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7010 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas
    - 7010.90 andere
      - 7010.90.43 Flaschen, mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI20521/25-1** (DE): Flasche aus Glas, sog. Glaskaraffe, Foto siehe Anlage, - aus nicht gefärbtem Glas, - - ohne Hinweise auf Herstellung aus Glasröhren, - mit einem Schraubverschluss aus unedlem Metall, - - innen (gegenüber dem Mündungsbereich des Glases) mit einer eingespritzten Dichtung aus Kunststoff, - mit einem Nenninhalt von 950 ml (laut Antrag), - am Flaschenhals schmäler werdend, - mit den Abmessungen: ca. 25 cm (Höhe) x 10 cm (Durchmesser), - zur Aufnahme von Getränken vorgesehen. "Flasche aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l"
- **DEBTI15853/25-1** (DE): Flasche aus Glas, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus nicht gefärbtem Glas, - - nicht aus Glasröhren hergestellt, - - mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall und einem Stopfen mit einem Dichtungsring aus Kunststoff, - - mit einem Nenninhalt von 990 ml, - - mit den Abmessungen: ca. 28 cm (Höhe) x 10 cm (Durchmesser), - - zur Aufnahme von Lebensmitteln oder Getränken vorgesehen, - keine Einreihung in die Position 7013, da die Ware als Flasche aus Glas für Transport- oder Verpackungszwecke von der Position 7010 erfasst wird. "Flasche aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l"
- **DEBTI10878/24-1** (DE): Flasche aus Glas, Foto siehe Anlage, - aus nicht gefärbtem Glas, - ohne Hinweise auf Herstellung aus Glasröhren, - mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall und einem Stopfen mit einem Dichtungsring aus Kunststoff, - mit einem Nenninhalt von mehr als 0,33 Liter, jedoch weniger als 1 Liter, - mit den Abmessungen: ca. 29 cm (Höhe) x 8 cm (Durchmesser), - zur Aufnahme von Nahrungsmitteln oder Getränken vorgesehen. "Flasche aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l"
- **DEBTI10876/24-1** (DE): Flasche aus Glas, Foto siehe Anlage, - aus nicht gefärbtem Glas, - ohne Hinweise auf Herstellung aus Glasröhren, - mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall und einem Stopfen mit einem Dichtungsring aus Kunststoff, - mit einem Nenninhalt von mehr als 0,33 Liter, jedoch weniger als 1 Liter, - mit den Abmessungen: ca. 26 cm (Höhe) x 7 cm (Durchmesser), - zur Aufnahme von Nahrungsmitteln oder Getränken vorgesehen. "Flasche aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l"
- **DEBTI18990/22-1** (DE): Flasche aus Glas, sog. Glasflasche "Recycled" m. Bügelverschluss, Art.-Nr.: 19585, Foto siehe Anlage, - aus nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall und einem Stopfen aus Kunststoff mit Dichtungsring, - mit einem Nenninhalt von laut Antrag 990 ml, - mit einer Höhe von ca. 28 cm und einem Durchmesser von 10 cm, - das Glas bestimmt nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - eignet sich zur Aufnahme von Lebensmitteln oder Getränken, - keine Einreihung in die Position 7013, da die Ware als Glasflasche für Transport- oder Verpackungszwecke von der Position 7010 erfasst wird. "Flasche aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, nicht aus Glasröhren hergestellt, aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l, für Nahrungsmittel und Getränke"
- **DEBTI43071/19-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Glasflasche (Karaffe) und zwei Trinkgläsern, sog. 3 teiliges Whisky Set aus Kristallglas, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (das Set befindet sich in einem gemeinsamen Verkaufskarton), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Flasche: - - aus nicht gefärbtem Kristallglas (laut Antrag), - - mit einem viereckigen Korpus und einem runden Flaschenhals, - - mit einer Kantenlänge von ca. 9,7 cm x 9,7 cm und einer Höhe von ca. 23,5 cm, - - mit einem Nenninhalt von 750 ml (laut Verpackung), - - mit einem Stopfen mit einem quadratischen Griff aus Glas, - - in der unteren Hälfte musterbildend gepresst, - zwei Trinkgläser: - - aus Kristallglas (laut Antrag), - - ohne Stiel, - - mit einem Durchmesser von ca. 8,2 cm und einer Höhe von ca. 10 cm, - - mit einem Nenninhalt von 295 ml (laut Verpackung), - - musterbildend gepresst, - - mechanisch gefertigt (laut Antrag), - soll zur Aufbewahrung und dem Servieren von Whisky dienen, - die Glasflasche bestimmt insbesondere nach dem Wert den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Flaschen, aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l"
- **BGBTIBG9999-2020-000017** (BG): СТЪКЛЕНО ШИШЕ С ВМЕСТИМОСТ 550 МИЛИЛИТРА, ОТ НЕОЦВЕТЕНО СТЪКЛО, С БАМБУКОВА КАПАЧКА, КОЯТО ИМА ТЕКСТИЛНА ХАЛКА ЗА ЗАКАЧАНЕ. ЗА СЪХРАНЕНИЕ И ТРАНСПОРТ НА НАПИТКИ.
- **CZ41-0858-2017** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o skleněnou láhev (z borosilikátových trubic) o objemu 0,35 l. Použití: láhev pro nápoje (např. destiláty), která je obvykle dále upravována a dekorována.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7010

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Behältnisse aus Glas, von der Art wie sie im Handelsverkehr allgemein zum Verpacken oder zum Transport flüssiger oder fester Erzeugnisse (Pulver, Körner usw.) verwendet werden. Von ihnen sind zu nennen: A) Korbflaschen, Glasballons, Flaschen (einschließlich der so genannten Siphons), Flakons und dergleichen, aller Formen und Abmessungen, die hauptsächlich als Behälter für chemische Erzeugnisse (Säuren usw.), Getränke, Öle, Fleischextrakt, Erzeugnisse der Riechmittelindustrie, pharmazeutische Erzeugnisse, Tinte, Leim usw. dienen. Diese Waren, die früher mundgeblasen wurden, werden heute fast ausnahmslos mechanisch durch eine Reihe von Maschinen hergestellt, die automatisch sowohl die Formen mit flüssigem Glas speisen als auch die Gegenstände durch Blasen mit komprimierter Luft ausformen. …

### Pos. 7010

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Behältnis aus klarsichtigem Glas, sogenanntes „Gewürzglas mit Bügelverschluss“, zylinderförmig, mit einem Deckel aus Kunststoff und einer Dichtung und einem Bügelverschlusses aus unedlem Metall. Einreihung: Gewürzgläser sind als "andere Behältnisse aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art" in die KN-Codes 7010 90 61 oder 7010 90 67 einzureihen. Die Einreihung erfolgt gemäß AV 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 7010 und den KN-Codes 7010 90 und 7010 90 61 und 7010 90 67. …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7010.90.43.00.0 andere, andere, mit einem Nenninhalt von, weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, Flaschen, aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von, mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7010.90.43?

Die Zolltarifnummer 7010.90.43 umfasst Flaschen, mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7010.90.43?

Der Drittlandszollsatz für 7010.90.43 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7010.90.43?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7010.90.43?

7010.90.43 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7010.90.43 im Zolltarif eingeordnet?

7010.90.43 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7010 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas > 701090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7010.90.43?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7010.90.43 erfasst, zum Beispiel DEBTI20521/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7010.90.43?

KN-Code 7010.90.43 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70109043 verlinken.
