# Zolltarifnummer 7010.90.61.00.0: Flaschen, andere, andere, mit einem Nenninhalt von, weniger als 2,5 l, für…

> Die Zolltarifnummer 7010.90.61.00.0 steht für Flaschen, andere, andere, mit einem Nenninhalt von, weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, andere, mit einem Nenninhalt von, 0,25 l oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70109061000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7010.90.61.00.0
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7010 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas
    - 7010.90 andere
      - 7010.90.61 0,25 l oder mehr
        - 7010.90.61.00.0 Flaschen, andere, andere, mit einem Nenninhalt von, weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, andere, mit einem Nenninhalt von, 0,25 l oder mehr

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI30470/25-1** (DE): Behältnis aus Glas, sog. Vorratsglas mit Bügelverschluss, 500 ml, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form eines annähernd zylinderförmigen Gefäßes, - - aus klarsichtigem Glas; nicht aus Glasröhren hergestellt, - - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall, - - mit einem Dichtungsring aus Kunststoff, - - mit einem Nenninhalt von 500 ml, - - mit einem Durchmesser von ca. 11 cm und einer Höhe von ca. 11 cm, - eignet sich zur Aufnahme von Lebensmitteln, - kein Haushaltskonservenglas der Unterposition 7010 9010, da nicht zum Sterilisieren geeignet. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, keine Flasche, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr"
- **DEBTI2027/24-1** (DE): Behältnis aus Glas, sog. Vorratsglas, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - zylinderförmiges Gefäß, - - aus transparentem, nicht gefärbtem Glas; nicht aus Glasröhren hergestellt, - - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall und einem Dichtungsring aus Kunststoff, - - mit den Abmessungen: ca. 6,5 cm (Durchmesser) x 11,5 cm (Höhe), - - mit einem Nenninhalt von 250 ml, - - soll der Aufbewahrung von Gewürzen und Lebensmitteln dienen. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, keine Flasche, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr"
- **DEBTI31456/22-1** (DE): Behältnis aus Glas, sog. Vorratsglas mit Bügelverschluss (500 ml), Art. Nr. 19990, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in Form eines zylinderförmigen Gefäßes, - - aus transparentem, nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall, - - mit einem Dichtungsring aus Kunststoff, - - mit einem Nenninhalt von 500 ml, - - mit einem Durchmesser von ca. 11 cm und einer Höhe von ca. 11 cm, - eignet sich zur Aufnahme von Lebensmitteln, - kein Haushaltskonservenglas der Unterposition 7010 9010, da nicht zum Sterilisieren geeignet. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht hergestellt aus Glasröhren, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, keine Flasche, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr"
- **DEBTI47545/20-1** (DE): Behältnis aus Glas, sog. Gewürzglas/Vorratsglas, Art.-Nr. 712189, Foto siehe Anlage, - zylinderförmiges Gefäß, - aus nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall und einem Dichtungsring aus Kunststoff (laut Antrag: 100 % Silicone), - mit einer Höhe von ca. 11,5 cm und einem Durchmesser von ca. 6,5 cm, - mit einem Nenninhalt von 250 ml (laut Etikett), - soll der Aufbewahrung von Gewürzen und Lebensmitteln dienen. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht hergestellt aus Glasröhren, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, keine Flasche, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr"
- **DEBTI45918/19-1** (DE): Behältnis aus Glas, sog. Vorratsglas mit Bügelverschluss, Artikel-Nr. 19540, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware; bestehend aus: - - einem oben offenen Behältnis aus klarsichtigem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - - - mit einem Durchmesser von ca. 10,5 cm und einer Höhe von ca. 11 cm, - - - mit einem Nenninhalt von 500 ml (laut Antrag), - - einem Bügelverschluss aus unedlem Metall, - - einem Deckel aus Holz, - - einer Dichtung aus Kunststoff, - zur Aufnahme von Nahrungsmitteln bestimmt, - das Glas verleiht der zusammengesetzten Ware nach dem Umfang und im Hinblick auf die Verwendung den wesentlichen Charakter. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht hergestellt aus Glasröhren, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, anderes als Flaschen, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr"
- **DEBTI56030/18-1** (DE): Behältnis aus Glas, sog. Vorratsglas mit Bügelverschluss (500 ml), Art. Nr. 19990, - in Form eines zylinderförmigen Gefäßes, - aus transparentem, nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall, - mit einem Dichtungsring aus Kunststoff, - mit einem Nenninhalt von 500 ml, - mit einem Durchmesser von ca. 11 cm und einer Höhe von ca. 11 cm, - zur Aufnahme von Nahrungsmitteln bestimmt, - kein Haushaltskonservenglas der Unterposition 7010 9010, da nicht zum Sterilisieren geeignet. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, keine Flasche, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr"
- **DEBTI56017/18-1** (DE): Behältnis aus Glas, sog. Vorratsglas (1.000 ml), Art. Nr. 19951, Foto siehe Anlage, - in Form eines viereckigen Gefäßes mit abgerundeten Kanten, - - aus transparentem, nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Deckel aus Kunststoff mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall, - - an der Oberseite des Deckels mit einem Einsatz aus unedlem Metall, - - mit einem Dichtungsring aus Kunststoff, - das Glas bestimmt insbesondere nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - mit einem Nenninhalt von 1.000 ml, - mit den Abmessungen von ca. 11,5 cm x 11,5 cm x 15,5 cm, - zur Aufnahme von Nahrungsmitteln bestimmt, - kein Haushaltskonservenglas der Unterposition 7010 9010, da nicht zum Sterilisieren geeignet. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, keine Flasche, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7010

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Behältnisse aus Glas, von der Art wie sie im Handelsverkehr allgemein zum Verpacken oder zum Transport flüssiger oder fester Erzeugnisse (Pulver, Körner usw.) verwendet werden. Von ihnen sind zu nennen: A) Korbflaschen, Glasballons, Flaschen (einschließlich der so genannten Siphons), Flakons und dergleichen, aller Formen und Abmessungen, die hauptsächlich als Behälter für chemische Erzeugnisse (Säuren usw.), Getränke, Öle, Fleischextrakt, Erzeugnisse der Riechmittelindustrie, pharmazeutische Erzeugnisse, Tinte, Leim usw. dienen. Diese Waren, die früher mundgeblasen wurden, werden heute fast ausnahmslos mechanisch durch eine Reihe von Maschinen hergestellt, die automatisch sowohl die Formen mit flüssigem Glas speisen als auch die Gegenstände durch Blasen mit komprimierter Luft ausformen. …

### Pos. 7010

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Behältnis aus klarsichtigem Glas, sogenanntes „Gewürzglas mit Bügelverschluss“, zylinderförmig, mit einem Deckel aus Kunststoff und einer Dichtung und einem Bügelverschlusses aus unedlem Metall. Einreihung: Gewürzgläser sind als "andere Behältnisse aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art" in die KN-Codes 7010 90 61 oder 7010 90 67 einzureihen. Die Einreihung erfolgt gemäß AV 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 7010 und den KN-Codes 7010 90 und 7010 90 61 und 7010 90 67. …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7010.90.61.00.0?

Die Zolltarifnummer 7010.90.61.00.0 umfasst Flaschen, andere, andere, mit einem Nenninhalt von, weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, andere, mit einem Nenninhalt von, 0,25 l oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7010.90.61.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7010.90.61.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7010.90.61.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7010.90.61.00.0?

7010.90.61.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7010.90.61.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7010.90.61.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7010 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas > 701090 andere > 70109061 0,25 l oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7010.90.61.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7010.90.61.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30470/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7010.90.61.00.0?

Warennummer 7010.90.61.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70109061000 verlinken.
