# Zolltarifnummer 7014.00.00: Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren…

> Die Zolltarifnummer 7014.00.00 steht für Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70140000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 7014.00.00
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7014 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet
    - 7014.00.00 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 6C004, 6C004

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **HUBTIHU190000-2023-2986381048** (HU): Optikai elem üvegből, optikailag nem megmunkálva, infralámpába kerülő üvegkerámia lap a fény bizonyos hullámhosszának szűrésére.
- **DEBTI5572/23-1** (DE): Rohlinge von optischen Elementen aus Glas, sog. getropfter und vorgeformter Glaskörper, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form von zu einer Seite hin schmaler werdenden Scheiben aus Glas bzw. rechteckigen Glaskörpern mit abgerundeten Rändern, - - durch Wärmeumformung in Form gepresst, - - nicht optisch bearbeitet, - - in verschiedenen Abmessungen, - - dienen zur Herstellung von optischen Linsen für Kraftfahrzeugscheinwerfer. "Optische Elemente, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet"
- **DEBTI505/20-1** (DE): Rohling für ein optisches Element aus Glas, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer annähernd rechteckigen Platte, - aus feuerpoliertem Glas (Borofloat-Glas), - mit matten Oberflächen und Kanten, - eine Längsseite weist abgeschrägte Ecken und in der Mitte eine halbrunde Aussparung auf, - in den Abmessungen: 52 mm x 27 mm x 4 mm, - durch Sägen, Schleifen und Fräsen mechanisch bearbeitet, - nicht optisch bearbeitet und somit keine Ware der Position 9001, - dient der Herstellung eines optischen Elements (Spiegels) für ein medizinisches Gerät. "Optisches Element, aus Glas, nicht optisch bearbeitet, keine Ware der Position 7015"
- **DEBTI59305/19-1** (DE): Rohling eines optischen Elements aus Glas, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer quadratischen Platte, - aus farbigem Glas, - nicht optisch bearbeitet, - mit optischem Effekt (Transmission/Absorption bestimmter Wellenlängen des Lichts), - mit Seitenlängen von jeweils 165 mm und einer Dicke von 4,5 mm, - dient der Herstellung eines optischen Elements. "Optisches Element, aus Glas, keine Ware der Position 7015, nicht optisch bearbeitet"
- **DEBTI438/20-1** (DE): Rohlinge von optischen Elementen aus Glas, sog. getropfter und vorgeformte Glaskörper, Fotos siehe Anlage, - in Form von runden, zu einer Seite hin schmaler werdenden Scheiben mit abgerundeten Rändern, - in verschiedenen Abmessungen; das vorliegende Warenmuster weist einen Durchmesser von ca. 5,5 cm und eine Dicke von ca. 2,5 cm auf, - laut Antrag: - - durch Wärmeumformung in Form gepresst, - - nicht optisch bearbeitet, - - zur Herstellung von optischen Linsen für Autoscheinwerfer. "Optische Elemente, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet"
- **DEBTI14846/19-1** (DE): Rohlinge von optischen Elementen aus Glas, Rohlinge "Rundscheiben", Foto siehe Anlage, - in Form von kreisrunden Scheiben in verschiedenen Abmessungen, - laut Antrag: - - aus optischem Glas, - - zur Herstellung von jeweils einem optischen Element (z. B. einer Linse) durch optische Bearbeitung, - keine Einreihung in die Position 9001, da die Waren nicht optisch bearbeitet sind. "Optische Elemente, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet"
- **DEBTI14845/19-1** (DE): Rohlinge von optischen Elementen aus Glas, sog. optisches Glas, Fotos siehe Anlage, - in Form von unterschiedliche geformten Rohlingen, - laut Antrag: - - aus optischem Glas, - - durch Wärmeumformung in Form gepresst, - - zur Herstellung von optischen Elementen durch optische Bearbeitung, - vorgelegte Warenmuster: - - Warenmuster 1: - - - mit einem Durchmesser von ca. 14,5 cm, - - - laut Antrag zur Verwendung in der optischen Lithografie (in einem sog. Waferstepper), - - Warenmuster 2: - - - mit einem Durchmesser von ca. 4,8 cm, - - - laut Antrag zum Einbau in ein Fernglas, - - Warenmuster 3: - - - mit einem Durchmesser von ca. 3,2 cm, - - - laut Antrag zum Einbau in ein Fernrohr, - keine Einreihung in die Position 9001, da die Waren nicht optisch bearbeitet sind. "Optische Elemente, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet"
- **DEBTI1742/18-2** (DE): Rohlinge von optischen Elementen aus Glas, sog. Streuscheibe, geschnitten bzw. geschnitten und mit Feinschliff, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form von Rund- bzw. Rechteckscheiben, - aus Quarzglas mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr, - in zwei Bearbeitungsformen: nur geschnitten bzw. geschnitten und mit Feinschliff versehen, - nicht poliert und damit nicht optisch bearbeitet, - in verschiedenen Abmessungen: - - Rundscheiben mit einem Durchmesser von 4 mm bis 30 mm und einer Dicke von 0,3 mm bis 25 mm, - - Rechteckscheiben mit einer Größe von bis zu 200 mm x 200 mm, - dient der Herstellung von optischen Elementen durch optische Bearbeitung, - die fertigen Streuscheiben werden in der Lichtmesstechnik eingesetzt (in Sensor-Geräten für UV-Licht), - keine Zuweisung zum Kapitel 90, weil die Waren nicht optisch bearbeitet sind. "Optische Elemente, aus Glas, nicht optisch bearbeitet, keine Ware der Position 7015"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7014

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören folgende Waren, vorausgesetzt, dass sie nicht optisch bearbeitet sind: A) Glaswaren für Signalzwecke (farblos oder gefärbt), die zur Herstellung von reflektierenden Verkehrszeichen (z. B. Signaltafeln, Signalplatten, Signalstangen, Markierungssteine usw.) oder von Hinweisschildern sowie als einfache Reflektoren für Fahrräder, Kraftfahrzeuge usw. bestimmt sind. Diese Waren, die im allgemeinen konvex, halbkugelförmig oder flach sind und Rillen aufweisen, die gewöhnlich parallel verlaufen, haben die Eigenschaft, das auf sie geworfene Licht (z. B. von Kraftfahrzeugscheinwerfern) zu reflektieren, wodurch sie in der Dunkelheit weiterhin sichtbar sind. B) Optische Elemente aus Glas (farblos oder gefärbt). …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7014.00.00.10 optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen
- 7014.00.00.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7014.00.00?

Die Zolltarifnummer 7014.00.00 umfasst Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7014.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 7014.00.00 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7014.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7014.00.00?

7014.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7014.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

7014.00.00 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7014 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7014.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7014.00.00 erfasst, zum Beispiel HUBTIHU190000-2023-2986381048. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7014.00.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7014.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 6C004, 6C004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7014.00.00?

KN-Code 7014.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70140000 verlinken.
