# Zolltarifnummer 7014.00.00.10: Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, optische Elemente, aus Glas…

> Die Zolltarifnummer 7014.00.00.10 steht für Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7014000010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 7014.00.00.10
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7014 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet
    - 7014.00.00 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet
      - 7014.00.00.10 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 6C004, 6C004

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI14653/25-1** (DE): Rohlinge von optischen Elementen aus Glas, sog. optisches Glas, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus Glas, nicht optisch bearbeitet, - - in verschiedenen Formen und Abmessungen (in Form von Rundscheiben, gepressten Rohlingen und Schnittprismen): - - - in Form von opaken Rundscheiben, - - - - mit einem Durchmesser von ca. 8 cm und einer Dicke von ca. 1,5 cm, - - - - aus einem Stab aus Rohglas geschnitten, - - - - geschliffen und mit Schutzfacetten versehen, - - - in Form von opaken Presslingen, - - - - mit einem Durchmesser von ca. 2,3 cm und einer Dicke von ca. 0,7 cm, - - - - durch Erhitzen und in Formpressen gefertigt, - - - - konkav gearbeitet und mit Schutzfacetten versehen, - - dienen der Herstellung von jeweils einem optischen Element (Linse) durch optische Bearbeitung, - - die optischen Elemente sind zur Verwendung in optischen Instrumenten und Geräten bestimmt (z. B. Kameras, Ferngläser, Projektoren, Mikroskopie, Vermessungs- und Medizintechnik), - keine Einreihung in die Position 9001, da die Waren nicht optisch bearbeitet sind. "Optische Elemente, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet, keine Glaswaren für Signalvorrichtungen"
- **DEBTI8140/24-1** (DE): Optisches Element aus Glas, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - einseitig genoppte Platte aus Glaskeramik, - - in der Masse gefärbt, - - nicht optisch bearbeitet, - - zur Filterung der Wellenlängen des Lichtes im Bereich von 0 bis 500 nm vorgesehen, - - mit den Abmessungen: ca. 17,6 cm (Länge) x 16,4 cm (Breite) x 0,4 cm (Höhe), - - zur Verwendung in einem sog. Infrarotwärmestrahler bestimmt, - keine Einreihung in die Position 9001, weil der durch das Färben des Glases hervorgerufene optische Effekt nicht ausreichend ist, um der Ware optische Eigenschaften zu verleihen. "Optisches Element, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet, keine Glasware für Signalvorrichtungen"
- **FRBTIFR-BTI-2024-00594** (FR): Ouvrages en verre, de type éléments d'optique non travaillés optiquement, se présentant sous la forme de substrats nécessitant un travail d'optique ultérieur. Ces substrats se présentent simples ou encadrés ou sertis dans une monture, ou doublés d'une simple surface réfléchissante. Ces derniers ne constituent pas des ouvrages individualisés, ils sont destinés à la fabrication de miroirs déformables dans le domaine de l'otique adaptative.
- **DEBTI9430/23-1** (DE): Rohlinge von optischen Elementen aus Glas, Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form von quadratischen Platten, - aus unterschiedlich farbigem Glas, - mit optischem Effekt (Transmission/Absorption bestimmter Wellenlängen des Lichts), - nicht optisch bearbeitet, - dienen der Herstellung von optischen Elementen (z. B. durch Zuschneiden). "Optische Elemente, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet"
- **DEBTI20223/22-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus einem optischen Element aus Glas (Glaskugel) und einer Spinnstoffware (Reinigungstuch), sog. Rollei Lensball - Vollglaskugel für Fotografie, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (in einem speziell für die Aufnahme der Kugel und dem Reinigungstuch hergerichteten, für den dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - optisches Element aus vollständig klarem und transparentem Glas (Glaskugel), - - laut Antrag mit einem Durchmesser von 90 mm bzw. 110 mm, - - ungefasst, - - geschliffen und poliert, jedoch nicht optisch bearbeitet, - - laut Antrag zur Verwendung bei der Fotografie, erzeugt klare scharfe Spiegelungen; geeignet zum Fotografieren von Landschaftsaufnahmen, Architekturfotografie, Streetphotography und vielem mehr mit allen gängigen Spiegelreflexkameras und spiegellosen Systemkameras, - - keine Einreihung in das Kapitel 90, weil die Glaskugel nicht optisch bearbeitet ist, - Spinnstoffware (Mikrofaser-Reinigungstuch), - - dient dem Reinigen der Glaskugel, - die Glaskugel bestimmt nach dem Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Optisches Element, aus Glas, nicht optisch bearbeitet, keine Ware der Position 7015, keine Glasware für Signalvorrichtungen""
- **DEBTI20302/22-1** (DE): Rohlinge von optischen Elementen aus Glas, sog. optisches Glas, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Glas, nicht optisch bearbeitet, - - in verschiedenen Formen und Abmessungen (in Form von Rundscheiben, gepressten Rohlingen und Schnittprismen), - - z. B. in Form von opaken Rundscheiben, - - - mit einem Durchmesser von ca. 8 cm und einer Dicke von ca. 1,5 cm, - - - aus einem Stab aus Rohglas geschnitten, - - - geschliffen und mit Schutzfacetten versehen, - - z. B. in Form von opaken Presslingen, - - - mit einem Durchmesser von ca. 2,3 cm und einer Dicke von ca. 0,7 cm, - - - durch Erhitzen und in Formpressen gefertigt, - - - konkav gearbeitet und mit Schutzfacetten versehen, - - dienen der Herstellung von jeweils einem optischen Element (Linse) durch optische Bearbeitung, - - zur Verwendung in optischen Instrumenten und Geräten (z. B. Kameras, Ferngläser, Projektoren, Mikroskopie, Vermessungs- und Medizintechnik), - keine Einreihung in die Position 9001, da die Waren nicht optisch bearbeitet sind. "Optische Elemente, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet, keine Glaswaren für Signalvorrichtungen"
- **DEBTI6445/21-1** (DE): Optisches Element aus Glas, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - einseitig genoppte Platte aus Glaskeramik, - in der Masse gefärbt, - nicht optisch bearbeitet, - mit den Abmessungen: ca. 17,6 cm (Länge) x 16,4 cm (Breite) x 0,4 cm (Höhe), - zur Filterung der Wellenlängen des Lichtes im Bereich von 0 bis 500 nm, - zur Verwendung in einem sog. Infrarotwärmestrahler bestimmt, - keine Einreihung in die Position 9001, weil der durch das Färben des Glases hervorgerufene optische Effekt nicht ausreichend ist, um der Ware optische Eigenschaften zu verleihen. "Optisches Element, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet, keine Glasware für Signalvorrichtungen"
- **DEBTI1470/20-1** (DE): Rohling für ein optisches Element aus Glas, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer runden Scheibe (sog. Stab), - aus kristallinem Quarzglas, - mit einem Durchmesser von 52 mm und einer Länge von 3 mm, - nicht optisch bearbeitet, somit keine Ware der Position 9001, - dient der Herstellung eines optischen Elements (Filter) durch optische Bearbeitung. "Optisches Element, aus Glas, nicht optisch bearbeitet, keine Ware der Position 7015"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7014

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören folgende Waren, vorausgesetzt, dass sie nicht optisch bearbeitet sind: A) Glaswaren für Signalzwecke (farblos oder gefärbt), die zur Herstellung von reflektierenden Verkehrszeichen (z. B. Signaltafeln, Signalplatten, Signalstangen, Markierungssteine usw.) oder von Hinweisschildern sowie als einfache Reflektoren für Fahrräder, Kraftfahrzeuge usw. bestimmt sind. Diese Waren, die im allgemeinen konvex, halbkugelförmig oder flach sind und Rillen aufweisen, die gewöhnlich parallel verlaufen, haben die Eigenschaft, das auf sie geworfene Licht (z. B. von Kraftfahrzeugscheinwerfern) zu reflektieren, wodurch sie in der Dunkelheit weiterhin sichtbar sind. B) Optische Elemente aus Glas (farblos oder gefärbt). …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7014.00.00.10.0 optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7014.00.00.10?

Die Zolltarifnummer 7014.00.00.10 umfasst Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7014.00.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 7014.00.00.10 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7014.00.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7014.00.00.10?

7014.00.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7014.00.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

7014.00.00.10 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7014 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet > 70140000 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7014.00.00.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7014.00.00.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI14653/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7014.00.00.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7014.00.00.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 6C004, 6C004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7014.00.00.10?

TARIC-Code 7014.00.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7014000010 verlinken.
