# Zolltarifnummer 7014.00.00.90: Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, andere

> Die Zolltarifnummer 7014.00.00.90 steht für Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7014000090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 7014.00.00.90
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7014 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet
    - 7014.00.00 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet
      - 7014.00.00.90 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 6C004, 6C004

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FR-PRO-2012-008302** (FR): LENTILLE EN VERRE D'UN DIAMETRE DE 66MM. LA LENTILLE EST MONTEE SUR UN MODULE ELLIPTIQUE QUI EST LUI-MÊME UN SOUS-ENSEMBLE DU PROJECTEUR CONTENANT UNE LAMPE ET UN REFLECTEUR.
- **GB121141241** (GB): NARROW BANDPASS INTERFERENCE FILTERS FOR VISIBLE, ULTRAVIOLET AND NEAR-INFRARED RADIATION. THESE PRODUCTS ARE NOT OPTICALLY WORKED. MANUFACTURING PROCESS IS AS FOLLOWS: (THE MANUFACTURER'S STATEMENT SUPPORTING THIS IS APPENDED): THESE FILTERS ARE FABRICATED ON LARGE SODA LIME GLASS SUBSTRATES. THE GLASS IS FLOAT GLASS, THEREFORE NOT POLISHED. VIA VACUUM DEPOSITION THIN LAYERS OF COATINGS ARE APPLIED TO THE GLASS SUBSTRATE. A FINISHED FILTER MAY CONTAIN AS MANY AS FIVE SUCH SUBSTRATES LAMINATED TOGETHER WITH EPOXY ADHESIVES AND DYES TO FORM A FILTER, MEETING THE REQUIRED SPECIFICATIONS. ONCE FABRICATED AND TESTED FOR COMPLIANCE WITH SPECIFICATIONS, THE LARGE GLASS WAFER IS DICED INTO SMALLER COMPONENTS OF EITHER SQUARE, RECTANGULAR OR ROUND CONFIGURATIONS. TYPICALLY THESE ARE BETWEEN 0.5 INCH AND 2 INCHES IN SIZE BUT MAY BE SMALLER OR LARGER ON OCCASION. THESE DICED OR CORED FILTERS ARE THEN SOMETIMES (BUT NOT ALWAYS) BONDED INTO ALUMINIUM RINGS. IT IS IMPORTANT TO NOTE THAT THE FILTERS ARE NOT OPTICALLY WORKED (I.E. NOT MADE FROM OPTICALLY POLISHED MATERIAL). GOODS ARE USED IN FLUORESCENCE MICROSCOPY, DIGITAL SIGNAL ENHANCEMENT, (TELECOMMUNICATIONS), SPECTRAL ANALYSIS, CHEMICAL ANALYSIS AND NUMEROUS OTHER APPLICATIONS.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7014

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören folgende Waren, vorausgesetzt, dass sie nicht optisch bearbeitet sind: A) Glaswaren für Signalzwecke (farblos oder gefärbt), die zur Herstellung von reflektierenden Verkehrszeichen (z. B. Signaltafeln, Signalplatten, Signalstangen, Markierungssteine usw.) oder von Hinweisschildern sowie als einfache Reflektoren für Fahrräder, Kraftfahrzeuge usw. bestimmt sind. Diese Waren, die im allgemeinen konvex, halbkugelförmig oder flach sind und Rillen aufweisen, die gewöhnlich parallel verlaufen, haben die Eigenschaft, das auf sie geworfene Licht (z. B. von Kraftfahrzeugscheinwerfern) zu reflektieren, wodurch sie in der Dunkelheit weiterhin sichtbar sind. B) Optische Elemente aus Glas (farblos oder gefärbt). …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7014.00.00.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7014.00.00.90?

Die Zolltarifnummer 7014.00.00.90 umfasst Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7014.00.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 7014.00.00.90 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7014.00.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7014.00.00.90?

7014.00.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7014.00.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

7014.00.00.90 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7014 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet > 70140000 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7014.00.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7014.00.00.90 erfasst, zum Beispiel FR-PRO-2012-008302. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7014.00.00.90 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7014.00.00.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 6C004, 6C004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7014.00.00.90?

TARIC-Code 7014.00.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7014000090 verlinken.
