# Zolltarifnummer 7018.10.19.90: Glasperlen, andere

> Die Zolltarifnummer 7018.10.19.90 steht für Glasperlen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7018101990
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 7018.10.19.90
- Drittlandszollsatz: 7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7018 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
    - 7018.10 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren
      - 7018.10.19 Glasperlen, andere
        - 7018.10.19.90 Glasperlen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI30042/20-3** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um Glasperlen (sog. Rocailles) aus violett-transparentem, massivem Glas. Die annähernd runden / zylinderförmigen, abgerundeten Perlen unterschiedlicher Größe (Ø 0,2 cm bzw. 0,4 cm) sind vollständig durchbohrt und weder geschliffen noch mechanisch poliert (ohne Facetten). Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Die Perlen stellen sich nicht als Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel- oder Schmucksteinen dar. Die Glasperlen sind je Größe in einem runden, transparenten Kunststoffdöschen mit Schraubdeckel aufgemacht und gemeinsam mit einer Dose Pailletten, einer Dose Glitterpuder, sowie zwei Dosen Streudekoration (siehe Position 1, 2 und 4 dieser Auskunft) als sog. Basteldeko-Set in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappheader verpackt. Eine gemeinsame Einreihung des Sets als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt wurden. Alle Bestandteile sind somit getrennt einzureihen. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet" eingereiht.
- **DE24627/14-1** (DE): Glasperlen, sog. Rocaillesperlen aus Glas, Art.-Nr. 41837, Abbildung siehe Anlage, - annähernd runde/zylinderförmige, gelbe, orangfarbene und weiße, massive Perlen aus vollständig durchbohrtem Glas, - mit einem Durchmesser von ca. 2,5 mm und einer Höhe von ca. 1,5 mm, - nicht geschliffen und mechanisch poliert, da die Perlen weder glatte oder scharfkantig abgegrenzte Schleifflächen (Facetten) noch einen geschliffenen Lochrand aufweisen, - keine Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel-, oder Schmucksteinen, - zum Herstellen von z.B. Halsketten u. ä. bestimmt, - keine Hinweise auf Handarbeit, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet"
- **DE24624/14-1** (DE): Glasperlen, sog. Glasperlenmix, Art.-Nr. 52258, Abbildung siehe Anlage, - annähernd runde und zylinderförmige, cremefarbene, massive Perlen aus vollständig durchbohrtem Glas, - mit einem Durchmesser von max ca. 15 mm und einer Höhe von max ca. 20 mm, - nicht geschliffen und mechanisch poliert, da die Perlen weder glatte oder scharfkantig abgegrenzte Schleifflächen (Facetten) noch einen geschliffenen Lochrand aufweisen, - keine Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel-, oder Schmucksteinen, - zum Herstellen von z.B. Halsketten u. ä. bestimmt, - keine Hinweise auf Handarbeit, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet"
- **DE9303/14-1** (DE): Glasperlen, sog. Renaissanceperlen, Art. 7091.16.XX, Foto siehe Anlage, - kugelförmige, massive künstliche Perlen, - entlang der Mittelachse vollständig durchbohrt, - lt. Antrag aus mit Kunststoff ummantelten Glas, - lt. Antrag nicht geschliffen und mechanisch poliert, - in verschiedenen Größen und Farben, - - vorliegende Warenmuster mit einem Durchmesser von ca. 4,3 mm, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Nachahmung von Perlen, da u. a. nicht unter Verwendung von sog. Perlenessenz hergestellt und auch keine Nachahmungen von Edelsteinen und Schmucksteinen, - lt. Antrag u. a. zum Herstellen von Schmuckarmbändern, -ketten und ringen bestimmt, - in einer zur Verpackung dieser Waren üblichen Dose aus Kunststoff verpackt. "Glasperlen, andere als geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet"
- **AT2010/000948** (AT): Zusammengesetzte Ware aus Glasperlen - in Form von Glasperlen, welche auf einen gold- oder silberfärbigen Draht gedreht sind, - die Perlen bestehen aus Glas, welches in Form gegossen und mit einem Überzug versehen wurde (Glanz), - weder geschliffen noch poliert.
- **DE6678/10-1** (DE): Glasperlen, sog. "Schmuckglasperlen", siehe Foto, - verschiedenartige (rund, oval, länglich) überwiegend rosafarbene massive Perlen aus Glas, - mit einem Durchmesser von ca. 6 bzw. 10 mm, - entlang der Mittelachse vollständig durchbohrt, - nicht geschliffen (keine Facetten), - keine Nachahmung von echten Perlen, da die Glasperle diesen nach der Farbe nicht ähnelt, - keine Nachahmung von Edel- oder Schmucksteinen, - zum Herstellen von Halsketten u.ä. bestimmt, - nicht handgearbeitet, - in einer zur Verpackung dieser Waren üblichen Tüte aus Kunststoff verpackt. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet"
- **DE6676/10-1** (DE): Glasperlen, sog. "Glasperlen-Box Orange", siehe Foto, - verschiedenartige (rund, oval, herzförmig, länglich) orangefarbene massive Perlen aus Glas, - mit einem Durchmesser von ca. 3 bzw. 15 mm, - entlang der Mittelachse vollständig durchbohrt, - nicht geschliffen (keine Facetten), - keine Nachahmung von echten Perlen, da die Glasperle diesen nach der Farbe nicht ähnelt, - keine Nachahmung von Edel- oder Schmucksteinen, - zum Herstellen von Halsketten u.ä. bestimmt, - nicht handgearbeitet, - in einem zur Verpackung dieser Waren üblichen Kästchen aus Kunststoff verpackt. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet"
- **FR-E4-2008-000319** (FR): PETITES PERLES DE VERRE ( PERLES DE ROCAILLE), DE DIFFERENTES FORMES (RONDES, CYLINDRIQUES), DE DIFFERENTES TAILLES ET DE DIFFERENTES COULEURS, PRESENTEES DANS UN TUBE EN MATIERE PLASTIQUE DURE COMPORTANT UN COMPARTIMENT POUR CHACUNE DES HUITS COULEURS DE PERLES. LE TUBE EST ACCOMPAGNE D'UNE NOTICE ET POSSEDE UNE ANSE MINUE D'UNE FLEUR AU SOMMET POUR SON TRANSPORT.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7018

Zu Unterpositionen 7018 1011 und 7018 1019: Hieher gehören: 1. die in den Erläuterungen zu Pos. 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstabe A, beschriebenen Waren; 2. ähnliche im Handel ebenfalls als „Glasperlen“ bezeichnete Waren, die aus größeren Glaskörpern bestehen (etwa bis zur Größe einer Walnuss). Diese hauptsächlich zum Herstellen von Halsketten oder Armbändern bestimmten Waren haben sehr unterschiedliche Formen (z. B. Kugeln, Halbkugeln, Tropfen, Würfel, Spulen, Röhrchen, Kegel, Vielecke) und sind ebenfalls vollständig durchbohrt. Als Glasperlen im Sinne dieser Unterposition gelten auch Röhrchen, deren äußerer Durchmesser nicht mehr als 4 mm und deren Länge nicht mehr als 35 mm beträgt. Sie dürfen nicht mit Spezialröhrchen aus genormtem Bleiglas verwechselt werden, die zum Herstellen von Entladungslampen und Dioden verwendet werden. …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7018.10.19.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7018.10.19.90?

Die Zolltarifnummer 7018.10.19.90 umfasst Glasperlen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7018.10.19.90?

Der Drittlandszollsatz für 7018.10.19.90 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7018.10.19.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7018.10.19.90?

7018.10.19.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7018.10.19.90 im Zolltarif eingeordnet?

7018.10.19.90 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7018 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger > 701810 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren > 70181019 Glasperlen, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7018.10.19.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7018.10.19.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI30042/20-3. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7018.10.19.90?

TARIC-Code 7018.10.19.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7018101990 verlinken.
