# Zolltarifnummer 7018.10.90.00.0: Glasperlen, andere

> Die Zolltarifnummer 7018.10.90.00.0 steht für Glasperlen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70181090000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 7018.10.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7018 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
    - 7018.10 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren
      - 7018.10.90 andere
        - 7018.10.90.00.0 Glasperlen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI26624/18-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend Glaskurzwaren und Granalien, sog. Bastelperlen Set 35g, Art. 748461, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; verpackt in vier Fläschchen mit Stopfen (zwei Fläschchen mit Glaskurzwaren und 2 Fläschchen mit Granalien) und umverpackt in einer Blisterverpackung, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Glaskurzwaren: - - gefärbte (lt. Antrag in rot, silber und gold), massive Kügelchen aus Glas, - - mit Durchmessern von ca. 1,3 mm, - - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen, - - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, jedoch den Nachahmungen von Perlen ähnliche Glaskurzwaren, - Granalien: - - unregelmäßig geformte, gefärbte (lt. Antrag in rot, silber und gold) Granalien, - - in den Abmessungen von ca. 1 bis 2 mm, - keine der Waren verleiht der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter; die Warenzusammenstellung ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3207 / 7018) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Glaskurzwaren, weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"
- **DEBTI18570/17-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus Glaskurzwaren und Ziergegenständen aus Kunststoffen, sog. Streudeko (Deko und Glasnuggets), Art. 717010, 3-fach sortiert, Foto siehe Anlage, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (zu Dekorationszwecken), - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem Kunststoffbeutel mit Verkaufsanhänger verpackt), - in drei unterschiedlichen Zusammenstellungen (3-fach sortiert); einzureihende Zusammenstellung bestehend aus - 31 Glaskurzwaren, sog. Glasnuggets, - - transparente, halbrunde Glassteine, - - mit nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - - mit einem Durchmesser von ca. 2 cm und einer Höhe von ca. 1 cm, - - zur Verwendung als Dekorationsartikel, - 19 Ziergegenständen aus Kunstoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, - - 10 transparente Nachahmungen von Edelsteinen in Form von geschliffenen Diamanten (Durchmesser: ca. 2 cm), - - 5 bronzefarbene Nachahmungen von Perlen, vollständig durchbohrt, mit einem Durchmesser von ca. 1 cm, - - 2 braune, runde Kugeln mit perlenartiger Struktur, mit einem Durchmesser von ca. 2 cm, - - 2 cremefarbene Kugeln aus Kunststoff mit einem Überzug aus einem Geflecht aus goldfarbenen Metalldrähten, - die Glaskurzwaren (Glasnuggets) bestimmen insbesondere nach der Menge gegenüber den Ziergegenständen aus Kunststoffen den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - aufgrund der Gestaltung der Waren kommt eine Einreihung als Festartikel der Position 9505 nicht in Betracht. "Glaskurzwaren (Glassteine), weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, Edel- oder Schmucksteinen"
- **DE6971/14-1** (DE): Warenzusammenstellung aus Glaskurzwaren, Glaskugeln, Steinchen und Metallteilen, sog. Potpourri, Art. 10174904, Abbildung siehe Anlage, verpackt in einer handelsüblichen, gemeinsamen Verkaufsumschließung (Kunststoffdose mit Schraubverschluss), zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Dekoration), bestehend aus: - Glaskurzwaren, - - in Form von weitgehend ovalen (Länge: ca. 4 cm) Erzeugnissen aus braun gefärbtem Glas, - - mit nach oben gewölbter Oberseite und einer weitgehend glatten Unterseite, - - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren; - Glaskugeln aus aus weißem und milchigem Glas, - - mit zwei verschiedenen Durchmessern (1,5 und 2,5 cm); geglättet und poliert, - kleine Scherben aus Glas (Länge/Breite max. 1 cm), mit unregelmaßigen Bruchkanten (ohne scharfe Kanten), - unregelmäßig geformte kleine Steinchen (Länge/Breite ca. 1 bis 3 cm) aus braun gefärbtem Kalkstein, - mehrere braun gefärbte Federn und Kugeln aus unedlen Metallen, - ein charakterverleihender Bestandteil kann nicht ermittelt werden, die Steinchen aus gefärbtem Kalkstein der Position 6802 und die Glaskurzwaren der Position 7013 sind nach Umfang und Gewicht annähernd gleich, die Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur der zuletzt genannten Position (7013) zuzuweisen. "Glaskurzwaren, weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"
- **DE6970/14-1** (DE): Warenzusammenstellung aus Glaskurzwaren, Glaskugeln, Steinchen und Metallteilen, sog. Potpourri, Art. 10174906, Abbildung siehe Anlage, verpackt in einer handelsüblichen, gemeinsamen Verkaufsumschließung (Kunststoffdose mit Schraubverschluss), zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Dekoration), bestehend aus: - Glaskurzwaren, - - in Form von weitgehend ovalen (Länge: ca. 4 cm) Erzeugnissen aus braun gefärbtem Glas, - - mit nach oben gewölbter Oberseite und einer weitgehend glatten Unterseite, - - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren; - Glaskugeln aus aus weißem und milchigem Glas, - - mit zwei verschiedenen Durchmessern (1,5 und 2,5 cm); geglättet und poliert, - kleine Scherben aus Glas (Länge/Breite max. 1 cm), mit unregelmaßigen Bruchkanten (ohne scharfe Kanten), - unregelmäßig geformte kleine Steinchen (Länge/Breite ca. 1 bis 3 cm) aus braun gefärbtem Kalkstein, - mehrere braun gefärbte Federn und Kugeln aus unedlen Metallen, - aufgrund des Umfangs und des Gewichts bestimmen die Glaskurzwaren den Charakter der Warenzusammenstellung. "Glaskurzwaren, weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"
- **DE6969/14-1** (DE): Warenzusammenstellung aus Glaskurzwaren, Glaskugeln, Steinchen und Metallteilen, sog. Potpourri, Art. 10174907, Abbildung siehe Anlage, verpackt in einer handelsüblichen, gemeinsamen Verkaufsumschließung (Kunststoffdose mit Schraubverschluss), zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Dekoration), bestehend aus: - Glaskurzwaren, - - in Form von weitgehend ovalen (Länge: ca. 4 cm) Erzeugnissen aus klarem und milchigem Glas, - - mit nach oben gewölbter Oberseite und einer weitgehend glatten Unterseite, - - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren; - Glaskugeln aus aus klarem und milchigem Glas, - - mit zwei verschiedenen Durchmessern (1,5 und 2,5 cm); geglättet und poliert, - kleine Scherben aus Glas (Länge/Breite max. 1 cm), mit unregelmaßigen Bruchkanten (ohne scharfe Kanten), - unregelmäßig geformte kleine Steinchen (Länge/Breite ca. 1 bis 3 cm) aus Kalkstein, - vier gefärbte Federn und zwei Kugeln aus unedlen Metallen, - aufgrund des Umfangs und des Gewichts bestimmen die Glaskurzwaren den Charakter der Warenzusammenstellung. "Glaskurzwaren, weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"
- **DE7763/14-1** (DE): Glaskurzware, sog. Farbglasnuggets, Abbildung siehe Anlage, - in Form von annähernd rund geformten Erzeugnissen aus Glas, mit Durchmessern zwischen 17 und 20 mm, - aus buntem und klarsichtigem Glas, - mit glatter, nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmuck- steinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung. "Glaskurzwaren (Glassteine), weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"
- **DE22677/13-1** (DE): Glaskurzware, sog. Deko-Streuer, Art. 22 370 3, Abbildung siehe Anlage, - rund und rundoval geformte (Durchmesser: ca. 2 cm) Erzeugnisse, - aus weißem und grünem (teilweise mattiertem) Glas, - mit glatter, nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung aus klarsichtigem Kunststoff. "Glaskurzwaren (Glassteine), weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"
- **DE14338/13-2** (DE): Es handelt sich um sog. Glaskurzwaren (Glassteine), sog. "Glas-Nuggets" - in Form von annähernd rund geformten Erzeugnissen aus klarsichtigem Glas, - mit glatter, nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - auf der Unterseite (innen) mit farbigem Glitter verziert, - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - mit einem max. Durchmesser von 1,9 cm und einer Höhe von ca. 0,9 cm, - weder Glasperlen noch Nachahmung von Perlen, - keine Nachahmung von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel. Die Glas-Nuggets sind gemeinsam mit Kunststoffperlen in einer Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung in Anwendung der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs dienen. Die Waren sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Glaskurzwaren (Glassteine), weder Glasperlen noch Nachahmung von Perlen, keine Nachahmung von Edel- oder Schmucksteinen" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7018

Zu Unterposition 7018 1090 Hierher gehören z. B. Nachahmungen von Korallen, Kügelchen, und Cabochons (andere als Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen) für Hutnadelköpfe, Anhänger von Ohrklipsen und Glasröhrchen zum Herstellen von Fransen. Wegen der Abgrenzung zwischen Glasröhrchen dieser Unterposition und dem im Sinne der Unterposition 7018 1011 und 7018 1019 als Glasperlen geltenden Röhrchen wird auf die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7018 1011 und 7018 1019, zweiter Absatz hingewiesen.

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7018.10.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 7018.10.90.00.0 umfasst Glasperlen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7018.10.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7018.10.90.00.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7018.10.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7018.10.90.00.0?

7018.10.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7018.10.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7018.10.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7018 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger > 701810 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren > 70181090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7018.10.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7018.10.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI26624/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7018.10.90.00.0?

Warennummer 7018.10.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70181090000 verlinken.
