# Zolltarifnummer 7019.19.00: Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und Matten…

> Die Zolltarifnummer 7019.19.00 steht für Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und Matten daraus, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70191900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7019.19.00
- Drittlandszollsatz: 7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)
    - 7019.19 andere
      - 7019.19.00 Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und Matten daraus, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI8965/22-1** (DE): Stapelfasern, - aus verwirbelten Glasfasern, - aus weitgehend parallel gerichteten Elementarfilamenten geschnitten, - mit einer Textilschlichte versehen (laut Antrag), - mit einer Länge von 50 mm bis 100 mm (laut Datenblatt), - Mischung, bei der die Stapelfasern mit einer Länge von mehr als 50 mm überwiegen und damit der Mischung den wesentlichen Charakter verleihen, - sollen zur Herstellung von Matten, Schläuchen und Geweben verwendet werden. "Glasfasern, Stapelfasern mit einer Länge von mehr als 50 mm"
- **DEBTI8957/22-1** (DE): Stapelfasern, Foto siehe Anlage, - aus Glasfasern, - aus weitgehend parallel gerichteten Elementarfilamenten geschnitten, - mit einer Textilschlichte versehen (laut Antrag), - mit einer Länge von 54 mm (laut Datenblatt), - sollen zur Herstellung von Matten, Schläuchen und Geweben verwendet werden. "Glasfasern, Stapelfasern mit einer Länge von mehr als 50 mm"
- **DEBTI8965/22-2** (DE): Stapelfasern, Foto siehe Anlage - aus verwirbelten Glasfasern, - aus weitgehend parallel gerichteten Elementarfilamenten geschnitten, - mit einer Textilschlichte versehen (laut Antrag), - je nach Lieferant mit einer Länge von 60 mm bis 90 mm bzw. 60 mm und 120 mm (laut Datenblatt), - sollen zur Herstellung von Matten, Schläuchen und Geweben verwendet werden. "Glasfasern, Stapelfasern mit einer Länge von mehr als 50 mm"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7019

Zu Position 7019: Siehe die Erläuterungen zu Position 7019 des HS.

### Pos. 7019

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoff für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, aufgemacht in Verpackungen für den Einzelverkauf. …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7019.19.00.20 Vorgarne (Lunten) und Corde
- 7019.19.00.25 geschnittene Spinnfäden (chopped strands) mit einer Länge von mehr als 50 mm
- 7019.19.00.30 andere
- 7019.19.00.80 Vorgarne (Lunten) und Corde
- 7019.19.00.82 geschnittene Spinnfäden (chopped strands) mit einer Länge von mehr als 50 mm
- 7019.19.00.85 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7019.19.00?

Die Zolltarifnummer 7019.19.00 umfasst Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und Matten daraus, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7019.19.00?

Der Drittlandszollsatz für 7019.19.00 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7019.19.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701919. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7019.19.00?

7019.19.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7019.19.00 im Zolltarif eingeordnet?

7019.19.00 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) > 701919 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7019.19.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7019.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI8965/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7019.19.00?

KN-Code 7019.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70191900 verlinken.
