# Zolltarifnummer 7019.65.00: Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, mechanisch…

> Die Zolltarifnummer 7019.65.00 steht für Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, offene Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70196500
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7019.65.00
- Drittlandszollsatz: 7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)
    - 7019.65 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse :, offene Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger :
      - 7019.65.00 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, offene Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C010, 1C210

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI22570/25-1** (DE): Backmatte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - offenes Gewebe in Dreherbindung aus Garnen aus Glasfasern (laut Antrag Fiber Glass), - in Kunststoff (laut Antrag Silikon) eingebettet, - rechteckig zugeschnitten, - mit den Abmessungen: ca. 40 cm (Länge) x 29,5 cm (Breite), - zur Verwendung als Unterlage beim Backen vorgesehen, - die Glasfasern und der Kunststoff sind im Hinblick auf die Verwendung gleichermaßen von Bedeutung; damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3921 und 7019) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - stellt sich aufgrund der fehlenden Härte und Steifheit nicht als verstärkte Kunststofffolie dar, - wird als Backmatte aus einem rechteckig zugeschnittenen, offenen Gewebe aus Glasfasern nicht von der Unterposition 7019 9000 erfasst. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger"
- **DEBTI129/24-1** (DE): Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - offenes Gewebe in Dreherbindung, - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten, - laut Datenblatt: - - mit einem alkaliresistenten Material beschichtet, - - mit einer Zellgröße von ca. 4 mm x 4 mm, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von ca. 10 cm. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger"
- **DEBTI732/24-1** (DE): Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - offenes Gewebe, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten, - - mit einem Kunststoff getränkt, - - mit einer Zellgröße von ca. 4 mm x 4 mm, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von ca. 20 cm. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger"
- **DEBTI35660/23-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei Zuschnitten aus Gewebe aus Glasfasern, einem Zuschnitt aus Gewebe der Position 5903, einem Zuschnitt aus Gewirke aus Spinnstoffen und einem Zuschnitt aus vollständig in Kunststoff eingebettetem Gewebe aus Spinnstoffen, Fotos siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einer klarsichtigen Prospekthülle verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - zwei Zuschnitte aus Gewebe aus Glasfasern der Position 7019: - - offene (undichte) Gewebe, - - laut Untersuchungsergebnis: - - - in Leinwandbindung, - - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - - - mit einer Zelllänge und -breite von weniger als 1,8 mm, - - - mit einem Kunststoff getränkt, - - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke) den wesentlichen Charakter der Ware, - ein Zuschnitt aus Gewebe der Position 5903: - - aus Garnen der Position 5604 aus synthetischen Chemiefasern, die vor dem Weben mit Kunststoff ummantelt (überzogen) wurden, - ein Zuschnitt aus Gewirke aus Spinnstoffen der Position 6003: - - aus undichten Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - - schwarz gefärbt, - - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - ein Zuschnitt aus vollständig in Kunststoff eingebettetem Gewebe aus Spinnstoffen des Kapitels 39: - - der Kunststoff ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, - alle Zuschnitte: - - rechteckig zugeschnitten und vierfach gelocht, - - im DIN-A4-Format; mit den Abmessungen: ca. 21 cm (Breite) x 30 cm (Höhe), - - mit einem dem Zuschnitt entsprechenden Etikett aus Papier versehen, - - zur Verwendung als Musterabschnitte in einem Musterordner vorgesehen, - die Gewebe aus Glasfasern bestimmen im Hinblick auf die Menge den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7019

Zu Position 7019: Siehe die Erläuterungen zu Position 7019 des HS. Zu Unterposition 7019 65 00: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7019 65 des HS.

### Pos. 7019

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoff für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, aufgemacht in Verpackungen für den Einzelverkauf. …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7019.65.00.11 versandt aus Malaysia
- 7019.65.00.12 versandt aus Taiwan
- 7019.65.00.13 versandt aus Thailand
- 7019.65.00.14 versandt aus Indien
- 7019.65.00.15 versandt aus Indonesien
- 7019.65.00.16 versandt aus dem Kosovo
- 7019.65.00.17 versand aus der Republik Moldau
- 7019.65.00.22 versandt aus Nordmazedonien
- 7019.65.00.23 versand aus Serbien
- 7019.65.00.28 andere
- 7019.65.00.29 andere
- 7019.65.00.35 offenmaschige Gewebe aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben
- 7019.65.00.39 andere
- 7019.65.00.50 offenmaschigen Geweben aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben
- 7019.65.00.70 Gewebe aus E-Glasfilamenten, — mit einem Gewicht von 20 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 214 g/m², — mit einem Silan getränkt, — in Rollen, — mit einem Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 0,13 GHT und — mit nicht mehr als 3 hollow fibres auf 100 000 Fäden, zur ausschließlichen Verwendung bei der Herstellung von Prepregs und kupferkaschierten Laminaten
- 7019.65.00.81 versandt aus Marokko
- 7019.65.00.83 versandt aus der Turkei
- 7019.65.00.84 andere
- 7019.65.00.85 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7019.65.00?

Die Zolltarifnummer 7019.65.00 umfasst Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, offene Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7019.65.00?

Der Drittlandszollsatz für 7019.65.00 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7019.65.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701965. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7019.65.00?

7019.65.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7019.65.00 im Zolltarif eingeordnet?

7019.65.00 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) > 701965 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse :, offene Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger :. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7019.65.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7019.65.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI22570/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7019.65.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7019.65.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C010, 1C210. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7019.65.00?

KN-Code 7019.65.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70196500 verlinken.
