# Zolltarifnummer 7019.66.00.85.0: Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere :, andere…

> Die Zolltarifnummer 7019.66.00.85.0 steht für Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere :, andere :, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70196600850
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7019.66.00.85.0
- Drittlandszollsatz: 7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)
    - 7019.66 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse :, offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm :
      - 7019.66.00 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm
        - 7019.66.00.85 andere
          - 7019.66.00.85.0 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere :, andere :, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C010, 1C210

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI38135/25-1** (DE): Gewebe aus Glasfasern, sog. Fiberglasgewebe, - nach den Antragsangaben: - - offene Gewebe in Panamabindung, - - aus mit Kunststoff ummantelten Garnen aus Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - - mit einem Quadratmetergewicht von 379 g bzw. 291 g, - - mit einer Zellgröße von weniger als 1,0 mm, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von mehr als 30 cm, - - zum Herstellen von Insektenschutzrollos und -rahmen bestimmt. "Waren aus Glasfasern, mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm, andere als in den TARIC-Codes 7019 6600 10 bis 7019 6600 84 genannte"
- **DEBTI37926/25-1** (DE): Gewebe aus Glasfasern, sog. Fiberglasgewebe, - nach den Antragsangaben: - - offene Gewebe in Leinwandbindung, - - aus mit Kunststoff ummantelten Garnen aus Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - - je nach Ausführung mit einem Quadratmetergewicht von 200 g, 109 g, 103 g, 96 g, 92 g bzw. 81 g, - - mit einer Zellgröße von weniger als 1,8 mm, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von mehr als 30 cm, - - zum Herstellen von Insektenschutzrollos und -rahmen bestimmt. "Waren aus Glasfasern, mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm, andere als in den TARIC-Codes 7019 6600 10 bis 7019 6600 84 genannte"
- **DEBTI17798/25-2** (DE): Grillmatte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: - - offenes Gewebe in Dreherbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - - mit einer Zellgröße von ca. 4 mm x 4,1 mm, - - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 460 g, - laut Antrag mit PTFE (Kunststoff) beschichtet, - rund zugeschnitten; stellt sich dadurch als Glasfaserscheibe dar, - mit einem Durchmesser von ca. 52 cm, - zur Verwendung als Unterlage beim Grillen oder Backen vorgesehen, - die Glasfasern bestimmen laut Untersuchungsergebnis nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Ware, - an einem bedruckten Verkaufsaufhänger aus Pappe befestigt. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6600 10 bis 7019 6600 84 genannte"
- **DEBTI30325/22-1** (DE): Gewebe aus Glasfasern, sog. Grill- und Backgitter, Foto siehe Anlage, - offenes Gewebe in Dreherbindung, - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - mit Kunststoff (laut Antrag Teflon) getränkt, damit imprägniert, - rund zugeschnitten; stellt sich dadurch als Glasfaserscheibe dar, - mit einem Durchmesser von ca. 36 cm, - zur Verwendung als Unterlage beim Grillen und Backen vorgesehen, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6600 10 bis 7019 6600 84 genannte"
- **DEBTI11553/22-1** (DE): Gewebe aus Glasfasern, sog. Fiberglasgewebe, - offene (undichte) Gewebe in Leinwandbindung, - - aus mit Kunststoff ummantelten Garnen aus Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidensträngen); damit imprägniert, - laut Datenblättern: - - je nach Ausführung mit einem Quadratmetergewicht von 200 g, 103 g, 96 g, 94 g, 92 g, 93 g, 84 g bzw. 81 g, - - mit einer Zellgröße von weniger als 1,8 mm, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von mehr als 30 cm, - zum Herstellen von Insektenschutzrollos und -rahmen bestimmt (laut Antrag). "Waren aus Glasfasern, mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm, andere als in den TARIC-Codes 7019 6600 10 bis 7019 6600 84 genannte"
- **DEBTI11570/22-1** (DE): Gewebe aus Glasfasern, sog. Fiberglasgewebe, - nach den Antragsangaben: - - offenes Gewebe in Panamabindung, - - - aus mit Kunststoff ummantelten Garnen aus Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidensträngen); damit imprägniert, - - mit einem Quadratmetergewicht von 350,6 g, - - mit einer Zellgröße von unter 1,0 mm, - - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - - Meterware auf Rollen, - - zum Herstellen von Insektenschutzrollos und -rahmen vorgesehen. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6600 10 bis 7019 6600 84 genannte"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7019

Zu Position 7019: Siehe die Erläuterungen zu Position 7019 des HS. Zu Unterposition 7019 66 00: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7019 66 des HS. Hierher gehören offene Gewebe, aus Glasfaserfilamentgarnen, mit unterschiedlichem Zuschnitt (etwa rechteckig oder kreisförmig), die z. B. zur Verwendung als Grill- oder Backmatten bestimmt sind.

### Pos. 7019

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoff für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, aufgemacht in Verpackungen für den Einzelverkauf. …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7019.66.00.85.0?

Die Zolltarifnummer 7019.66.00.85.0 umfasst Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere :, andere :, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7019.66.00.85.0?

Der Drittlandszollsatz für 7019.66.00.85.0 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7019.66.00.85.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701966. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7019.66.00.85.0?

7019.66.00.85.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7019.66.00.85.0 im Zolltarif eingeordnet?

7019.66.00.85.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) > 701966 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse :, offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm : > 70196600 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm > 7019660085 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7019.66.00.85.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7019.66.00.85.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI38135/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7019.66.00.85.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7019.66.00.85.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C010, 1C210. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7019.66.00.85.0?

Warennummer 7019.66.00.85.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70196600850 verlinken.
