# Zolltarifnummer 7019.69.10.85: Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere

> Die Zolltarifnummer 7019.69.10.85 steht für Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7019691085
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7019.69.10.85
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)
    - 7019.69 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, andere
      - 7019.69.10 genähte Flächenerzeugnisse und vernadelte Flächenerzeugnisse
        - 7019.69.10.85 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A002, 1C010, 1C210, 9A110, 1A002, 1A202

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI43334/25-1** (DE): Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - - zwei separaten Lagen, jeweils aus einer Wirrlage aus geschnittenen Strängen aus Glasfilamenten (chopped strands), - - - einer mittleren Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, - - - die Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 127 cm, - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den Charakter der Ware, - die Glasfasern stellen sich nicht als Endlosglasfaserrovings oder -garne dar, damit keine Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84 genannte"
- **DEBTI43342/25-1** (DE): Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - - zwei separaten Lagen, jeweils aus einer Wirrlage aus geschnittenen Strängen aus Glasfilamenten (chopped strands), - - - einer mittleren Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, - - - die Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 127 cm, - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den Charakter der Ware, - die Glasfasern stellen sich nicht als Endlosglasfaserrovings oder -garne dar, damit keine Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84 genannte"
- **DEBTI43343/25-1** (DE): Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - - zwei separaten Lagen, jeweils aus einer Wirrlage aus geschnittenen Strängen aus Glasfilamenten (chopped strands), - - - einer mittleren Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, - - - die Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 127 cm, - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den Charakter der Ware, - die Glasfasern stellen sich nicht als Endlosglasfaserrovings oder -garne dar, damit keine Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84 genannte"
- **DEBTI43348/25-1** (DE): Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - - zwei separaten Lagen, jeweils aus einer Wirrlage aus geschnittenen Strängen aus Glasfilamenten (chopped strands), - - - einer mittleren Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, - - - die Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 127 cm, - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den Charakter der Ware, - die Glasfasern stellen sich nicht als Endlosglasfaserrovings oder - garne dar, damit keine Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84 genannte"
- **DEBTI14778/25-1** (DE): Vernadeltes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - aus regellos geschichteten, kurzen Glasfasern in Wirrlage, - - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von mehr als 60 GHT, - - durch Vernadeln verfestigt, - - mit einer Dicke von ca. 30 mm, - - Meterware auf Rollen, - keine Matte der Unterposition (HS) 7019 14, da nicht aus Glasfasersträngen, die aus mehreren hundert parallel liegenden Filamenten bestehen, gefertigt. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes, vernadeltes Flächenerzeugnis, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84 genannte"
- **DEBTI16921/24-1** (DE): Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - zwei separaten Lagen, jeweils aus einer Wirrlage aus geschnittenen Glasfilamenten; keine Endlosfilamente (Rovings), - - einer mittleren Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (laut Datenblatt Polypropylen), - - die Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - Meterware auf Rollen (laut Datenblatt), - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84 genannte"
- **DEBTI32827/22-1** (DE): Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - zwei separaten Lagen, jeweils aus einer Wirrlage aus geschnittenen Glasfilamenten; keine Endlosfilamente (Rovings), - - einer mittleren Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, - - die Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 127 cm (laut Datenblatt), - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84 genannte"
- **DEBTI32817/22-1** (DE): Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - zwei separaten Lagen, jeweils aus einer Wirrlage aus geschnittenen Glasfilamenten; keine Endlosfilamente (Rovings), - - einer mittleren Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, - - die Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 127 cm (laut Datenblatt), - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84 genannte"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7019

Zu Position 7019: Siehe die Erläuterungen zu Position 7019 des HS.

### Pos. 7019

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoff für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, aufgemacht in Verpackungen für den Einzelverkauf. …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7019.69.10.85.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7019.69.10.85?

Die Zolltarifnummer 7019.69.10.85 umfasst Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7019.69.10.85?

Der Drittlandszollsatz für 7019.69.10.85 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7019.69.10.85?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701969. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7019.69.10.85?

7019.69.10.85 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7019.69.10.85 im Zolltarif eingeordnet?

7019.69.10.85 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) > 701969 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, andere > 70196910 genähte Flächenerzeugnisse und vernadelte Flächenerzeugnisse. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7019.69.10.85?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7019.69.10.85 erfasst, zum Beispiel DEBTI43334/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7019.69.10.85 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7019.69.10.85 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A002, 1C010, 1C210, 9A110, 1A002, 1A202. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7019.69.10.85?

TARIC-Code 7019.69.10.85 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7019691085 verlinken.
