# Zolltarifnummer 7019.80.10.40: Vakuumisolationspaneel, bestehend aus luftdichter Aluminiumfolie und festem Kern…

> Die Zolltarifnummer 7019.80.10.40 steht für Vakuumisolationspaneel, bestehend aus luftdichter Aluminiumfolie und festem Kern, luftfrei, verwendet zur thermischen Isolierung von Kühl- und Gefriergeräten sowie entsprechenden Kombigeräten, mit -einer Füllung aus Glaswolle, -einer Dicke von 5,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm, -einer Länge von 195 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 875 mm -einer Breite von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 545 mm, -einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich 2,5 mW/mK, -einem Innendruck von weniger als 1,0 Pa, -einer Umgebungstemperatur während des Betriebs von -50 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7019801040
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7019.80.10.40
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)
    - 7019.80 Glaswolle und Waren aus Glaswolle
      - 7019.80.10 Platten, Matratzen und ähnliche Erzeugnisse
        - 7019.80.10.40 Vakuumisolationspaneel, bestehend aus luftdichter Aluminiumfolie und festem Kern, luftfrei, verwendet zur thermischen Isolierung von Kühl- und Gefriergeräten sowie entsprechenden Kombigeräten, mit -einer Füllung aus Glaswolle, -einer Dicke von 5,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm, -einer Länge von 195 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 875 mm -einer Breite von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 545 mm, -einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich 2,5 mW/mK, -einem Innendruck von weniger als 1,0 Pa, -einer Umgebungstemperatur während des Betriebs von -50 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A002, 1C010, 1C210, 9A110, 1A002, 1A202

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7019

Zu Position 7019: Siehe die Erläuterungen zu Position 7019 des HS.

### Pos. 7019

Zu Unterposition 7019 80: Glasfaser- (Glaswolle-) Produkt, zur Hitze- oder Schallisolierung, aufgemacht in Rollen. Das Produkt weist folgende Abmessungen auf: 6250 bis 10000 mm Länge, 1200 mm Breite und 50 mm Dicke. Das Produkt ist aus nicht parallel ausgerichteten (zufällig angeordneten) Glasfasern, die mit synthetischen Filamenten verklebt sind, aufgebaut. Es ist unmöglich, einen einzelnen Faden (Faser) aus dem fertigen Material herauszulösen, ohne das ganze Produkt zu zerstören. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 7019

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoff für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, aufgemacht in Verpackungen für den Einzelverkauf. …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7019.80.10.40.0 Vakuumisolationspaneel, bestehend aus luftdichter Aluminiumfolie und festem Kern, luftfrei, verwendet zur thermischen Isolierung von Kühl- und Gefriergeräten sowie entsprechenden Kombigeräten, mit, einer Füllung aus Glaswolle,, einer Dicke von 5,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm,, einer Länge von 195 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 875 mm, einer Breite von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 545 mm,, einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich 2,5 mW/mK,, einem Innendruck von weniger als 1,0 Pa,, einer Umgebungstemperatur während des Betriebs von -50 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7019.80.10.40?

Die Zolltarifnummer 7019.80.10.40 umfasst Vakuumisolationspaneel, bestehend aus luftdichter Aluminiumfolie und festem Kern, luftfrei, verwendet zur thermischen Isolierung von Kühl- und Gefriergeräten sowie entsprechenden Kombigeräten, mit -einer Füllung aus Glaswolle, -einer Dicke von 5,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm, -einer Länge von 195 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 875 mm -einer Breite von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 545 mm, -einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich 2,5 mW/mK, -einem Innendruck von weniger als 1,0 Pa, -einer Umgebungstemperatur während des Betriebs von -50 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7019.80.10.40?

Der Drittlandszollsatz für 7019.80.10.40 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7019.80.10.40?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701980. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7019.80.10.40?

7019.80.10.40 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7019.80.10.40 im Zolltarif eingeordnet?

7019.80.10.40 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) > 701980 Glaswolle und Waren aus Glaswolle > 70198010 Platten, Matratzen und ähnliche Erzeugnisse. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7019.80.10.40?

Zu 7019.80.10.40 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7019.80.10.40 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7019.80.10.40 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A002, 1C010, 1C210, 9A110, 1A002, 1A202. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7019.80.10.40?

TARIC-Code 7019.80.10.40 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7019801040 verlinken.
