# Zolltarifnummer 7019.90: Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere

> Die Zolltarifnummer 7019.90 steht für Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/701990
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7019.90
- Drittlandszollsatz: 7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)
    - 7019.90 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE5577/14-1** (DE): Ware aus Glasfasern (Abgasschlauch), sog. Master-Clip ISO-CAR, Art. Nr. 226-100-120, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzter Schlauch (Fertigungslänge 3 - 10 m), bestehend aus: - einer Wandung aus zwei übereinander liegenden Gewebelagen, - - mit einer äußeren Gewebelage aus lt. Antrag aus Spinnstoffen (Panox / Kevlar), - - - auf der Innenseite mit einem dünnen Aufstrich ausgerüstet, - - mit einer inneren Gewebelage aus lt. Antrag textilen Glasfasern, - - - einseitig mit einem dünnen, metallisierten Kunststoffaufstrich ausgerüstet, - einer formgebenden Spiralwicklung mit Klemmmechanismus aus einem sog. Spaltband und einem Draht aus unedlem Metall, - zur Verwendung als Abgasschlauch für Temperaturen bis +300 Grad C, - hinsichtlich der Verwendung bestimmen die textilen Glasfasern (die die innere Wandung des Schlauches bilden) den Charakter der Ware; die außen liegende, wertmäßig höhere Gewebelage aus Spinnfasern tritt demgegenüber zurück, sie schützt die Ware lediglich vor äußeren Einwirkungen (Scheuerschutz); die Spirale dient lediglich der Formgebung und dem Scheuerschutz. "Ware aus Glasfasern (Abgasschlauch)"
- **DE5586/14-1** (DE): Ware aus Glasfasern (Absaugschlauch), sog. Master-Clip HTP 500, Art. Nr. 243-100-119, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzter Schlauch (Fertigungslänge 3 m), bestehend aus zwei ineinandergeschobenen Schläuchen, - innerer Schlauch aus: - - einer Wandung aus einer Gewebelage aus lt. Antrag textilen Glasfasern, - - einer formgebenden Spiralwicklung mit Klemmmechanismus aus einem sog. Spaltband und einem Draht aus unedlem Metall, - - einem Band aus Geweben aus lt. Antrag textilen Glasfasern, welches außen zwischen der Spiralwicklung verläuft, - äußerer Schlauch aus: - - einer Wandung aus einer Gewebelage aus lt. Antrag textilen Glasfasern, - - - beidseitig mit einer Kunststofflage ausgerüstet, - - einer formgebenden Spiralwicklung mit Klemmmechanismus aus einem sog. Spaltband und einem Draht aus unedlem Metall, - zur Verwendung als Absaugschlauch für Temperaturen bis +500 Grad C, - nach dem Wert und der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung verleihen die Gewebe aus Glasfasern (die den eigentlichen Schlauch bilden) der Ware den wesentlichen Charakter; die Spirale dient lediglich der Formgebung und dem Scheuerschutz. "Ware aus Glasfasern (Absaugschlauch)"
- **DE5580/14-1** (DE): Ware aus Glasfasern (Abgasschlauch), sog. Master-Clip HT 650, Art. Nr. 229-100-111, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzter Schlauch (Fertigungslänge 3 - 10 m), bestehend aus: - einer Wandung aus zwei übereinander liegenden Gewebelagen aus lt. Antrag textilen Glasfasern, - - beide Gewebelagen sind beidseitig mit einem dünnen, metallisierten Kunststoffaufstrich ausgerüstet, - einer formgebenden Spiralwicklung mit Klemmmechanismus aus einem sog. Spaltband und einem Draht aus unedlem Metall, - zur Verwendung als Abgasschlauch für Temperaturen bis +650 Grad C, - nach dem Wert und der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung verleihen die Gewebe aus Glasfasern (die den eigentlichen Schlauch bilden) der Ware den wesentlichen Charakter; die Spirale dient lediglich der Formgebung und dem Scheuerschutz. "Ware aus Glasfasern (Abgasschlauch)"
- **DE5570/14-1** (DE): Ware aus Glasfasern (Spezialschlauch für die Schweißrauchabsaugung), Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzter Schlauch (Fertigungslänge 3 - 10 m), bestehend aus: - einer Wandung aus einer Gewebelage aus lt. Antrag textilen Glasfasern, - - die Gewebelage ist beidseitig mit einem dünnen Kunststoffaufstrich (PVC) ausgerüstet, - einer formgebenden Spiralwicklung mit Klemmmechanismus aus einem sog. Spaltband und einem Draht aus unedlem Metall, - zur Verwendung als Spezialschlauch für die Schweißrauchabsaugung, - nach dem Wert und der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung verleiht das Gewebe aus Glasfasern (welches den eigentlichen Schlauch bildet) der Ware den wesentlichen Charakter; die Spirale dient lediglich der Formgebung und dem Scheuerschutz. "Ware aus Glasfasern (Spezialschlauch für die Schweißrauchabsaugung)"
- **DE5578/14-1** (DE): Ware aus Glasfasern (Absaugschlauch), sog. Master-Clip HT 400, Art. Nr. 227-065-111, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzter Schlauch (Fertigungslänge 3 - 10 m), bestehend aus: - einer Wandung aus einer Gewebelage aus lt. Antrag textilen Glasfasern, - - die Gewebelage ist beidseitig mit einem dünnen, metallisierten Kunststoffaufstrich ausgerüstet, - einer formgebenden Spiralwicklung mit Klemmmechanismus aus einem sog. Spaltband und einem Draht aus unedlem Metall, - zur Verwendung als Absaugschlauch für Temperaturen bis +400 Grad C, - nach dem Wert und der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung verleiht das Gewebe aus Glasfasern (welches den eigentlichen Schlauch bildet) der Ware den wesentlichen Charakter; die Spirale dient lediglich der Formgebung und dem Scheuerschutz. "Ware aus Glasfasern (Absaugschlauch)"
- **DE5582/14-1** (DE): Ware aus Glasfasern (Abgasschlauch), sog. Master-Clip HT 450, Art. Nr. 231-100-111, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzter Schlauch (Fertigungslänge 3 - 10 m), bestehend aus: - einer Wandung aus zwei übereinander liegenden Gewebelagen aus lt. Antrag textilen Glasfasern, - - die äußere Gewebelage ist beidseitig mit einem dünnen, metallisierten Kunststoffaufstrich ausgerüstet, - - die innere Gewebelage ist einseitig mit einem dünnen, metallisierten Kunststoffaufstrich ausgerüstet, - einer formgebenden Spiralwicklung mit Klemmmechanismus aus einem sog. Spaltband und einem Draht aus unedlem Metall, - zur Verwendung als Abgasschlauch für Temperaturen bis +450 Grad C, - nach dem Wert und der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung verleihen die Gewebe aus Glasfasern (die den eigentlichen Schlauch bilden) der Ware den wesentlichen Charakter; die Spirale dient lediglich der Formgebung und dem Scheuerschutz. "Ware aus Glasfasern (Abgasschlauch)"
- **DE5587/14-1** (DE): Ware aus Glasfasern (Absaug- und Gebläseschlauch), sog. Master-Clip Teflon, Art. Nr. 250-100-113, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzter Schlauch (Fertigungslänge 3 - 10 m), bestehend aus: - einer Wandung aus einer Gewebelage aus lt. Antrag textilen Glasfasern, - - die Gewebelage ist beidseitig mit einem dünnen Kunststoffaufstrich (PTFE) ausgerüstet, - einer formgebenden Spiralwicklung mit Klemmmechanismus aus einem sog. Spaltband und einem Draht aus unedlem Metall, - zur Verwendung als Absaug- und Gebläseschlauch für Temperaturen bis +250 Grad C, - nach dem Wert und der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung verleiht das Gewebe aus Glasfasern (welches den eigentlichen Schlauch bildet) der Ware den wesentlichen Charakter; die Spirale dient lediglich der Formgebung und dem Scheuerschutz. "Ware aus Glasfasern (Absaug- und Gebläseschlauch)"
- **DE5575/14-1** (DE): Ware aus Glasfasern (Absaugschlauch), sog. Master-Clip Silicon, Art. Nr. 223-100-116, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzter Schlauch (Fertigungslänge 3 - 10 m), bestehend aus: - einer Wandung aus einer Gewebelage aus lt. Antrag textilen Glasfasern, - - die Gewebelage ist beidseitig mit einem dünnen, silberfarbenen Kunststoffaufstrich ausgerüstet, - einer formgebenden Spiralwicklung mit Klemmmechanismus aus einem sog. Spaltband und einem Draht aus unedlem Metall, - zur Verwendung als Absaugschlauch für Temperaturen bis +300 Grad C, - nach dem Wert und der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung verleiht das Gewebe aus Glasfasern (welches den eigentlichen Schlauch bildet) der Ware den wesentlichen Charakter; die Spirale dient lediglich der Formgebung und dem Scheuerschutz. "Ware aus Glasfasern (Absaugschlauch)"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7019

Zu Position 7019: Siehe die Erläuterungen zu Position 7019 des HS. Zu Unterposition 7019 90 00: 5) Diese Unterposition umfasst lose Fasern, die sich als eine wirre Masse von Elementarfasern ungleicher Länge darstellen (Glaswatte und Glaswolle). Sie werden zur Wärme- oder Schallisolierung verwendet und im Allgemeinen in Ballen oder Papiersäcken gehandelt. 1) Anmerkung: ab 1.1.2022 ersetzt durch KN-Codes 7019 13 00 und 7019 19 00 2) Anmerkung: ab 1.1.2022 ersetzt durch KN-Codes 7019 14 00 und 7019 15 00 3) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffender KN-Code 7019 71 00 4) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffende KN-Codes 7019 62 00 und 7019 69 10 5) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffender KN-Code 7019 80 90 6) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffende Unterposition 7019 13 (HS) 7) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffende Unterpositionen 7019 14 (HS) und 7019 15 (HS) 8) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffende Unterposition 701 …

### Pos. 7019

Zu Unterposition 7019 90: 1. Luftreinigungsfilter, fertig zum Einbau am Ein- oder Ausgang von Heizrohren; sie bestehen aus einem quadratischen Glasfaservlies, das zwischen zwei durchlöcherten Metallfolien in einen Papprahmen montiert ist (Maße: 50 x 50 x 5 cm).

### Pos. 7019

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoff für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, aufgemacht in Verpackungen für den Einzelverkauf. …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7019.90.00 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7019.90?

Die Zolltarifnummer 7019.90 umfasst Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7019.90?

Der Drittlandszollsatz für 7019.90 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7019.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7019.90?

7019.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7019.90 im Zolltarif eingeordnet?

7019.90 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7019.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7019.90 erfasst, zum Beispiel DE5577/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7019.90?

HS-Unterposition 7019.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/701990 verlinken.
