# Zolltarifnummer 7020.00.10.90.0: Andere Waren aus Glas, andere

> Die Zolltarifnummer 7020.00.10.90.0 steht für Andere Waren aus Glas, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70200010900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 7020.00.10.90.0
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7020 Andere Waren aus Glas
    - 7020.00 Andere Waren aus Glas
      - 7020.00.10 andere, aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid
        - 7020.00.10.90 andere
          - 7020.00.10.90.0 Andere Waren aus Glas, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A006b, 1A227, 2B350a, 2B350b, 2B350c, 2B350d, 2B350e, 2B350h

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE3655/16-1** (DE): Andere Ware aus Glas, Foto siehe Anlage, - in Form einer einseitig geschlossenen, zylinderartigen, klarsichtigen Röhre, - aus geschmolzenem Siliciumdioxid (laut Antrag), - mit einer Länge von ca. 10 cm und einem Durchmesser von ca. 1,5 cm, - mit einer im Boden der Röhre eingesetzten Haltevorrichtung aus Kunststoff, - wird als Schutzglas einer sog. UV-Lampe in Schwimmfiltersets eingesetzt, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil eines Teichreinigungssystemen, da als Glasware zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84 ausgenommen, - kein Teil eines Beleuchtungskörpers der Position 9405, da es sich um ein Schutzglas handelt, das unter Wasser zum Schutz der UV-Lampe vor Nässe dient. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 und 7020 0007 genannte, aus geschmolzenem Siliciumdioxid, andere als in der Unterposition 7020 0010 10 genannte"
- **DE14716/15-1** (DE): Andere Ware aus Glas, Foto siehe Anlage, - in Form einer massiven Kugel mit einem Durchmesser von ca. 3 cm, - aus grüngefärbtem Glas; laut Antrag: - - aus Siliciumdioxid, - - gepresst, - bearbeitet (mit geglätteter Oberfläche), u. a. deshalb keine Kugel der Position 7002, - vielseitig verwendbar (ohne erkennbaren Verwendungszweck); laut Antrag Teil eines Windspiels. "Andere Waren aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 und 7020 0007 genannte, aus geschmolzenen Siliciumdioxid, andere als in dem TARIC-Code 7020 0010 10 genannte"
- **DE15983/15-1** (DE): Ware aus Glas zu technischen Zwecken, sog. Quarzglasrohr, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer an einem Ende geschlossenen Röhre aus geschmolzenem Quarz (sog. Quarzglas), - in den Abmessungen von 120 x 80 x 70 cm, - dient dem Schutz einer sog. UVC-Lampe in einem Teichreinigungssystem, - - in das sog. Quarzglasrohr wird eine UV-Lampe eingeschoben; stellt sich nicht als Bestandteil der UV-Lampe dar, somit keine Ware der Position 7011, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil einer Wasserdesinfektionsanlage, da Glaswaren zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 und 7020 0007 genannte, aus geschmolzenem Quarz, andere als in dem TARIC-Code 7020 0010 10 genannte"
- **DE6793/14-1** (DE): Andere Ware aus Glas, sog. Glasröhre, Art. XM100292, XM100293, XM100294, XM100295, Foto siehe Anlage, - in Form einer zylinderförmigen, oben und unten offenen Röhre aus klarsichtigem Glas, - - aus geschmolzenem Quarz (laut Antrag aus Quarzglas), - in vier verschiedenen Größen: 5 x 8 cm, 5 x 12 cm, 6,5 x 8 cm bzw. 6,5 x 12 cm, - an den Rändern abgerundet gearbeitet, - soll u. a. als Windschutz für einen Teelichthalter (Windlicht) verwendet werden, - keine Einreihung als Teil eines nicht elektrischen Beleuchtungskörpers der Position 9405, da die Glasröhre durch ihre neutrale Form nicht ausschließlich oder hauptsächlich als Teil dieser Waren erkennbar ist, - keine Ware der Position 7002, da die Röhre eine Fertigware darstellt. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus geschmolzenem Quarz, kein TV-Standfuß"
- **DEBTI32727/23-1** (DE): Haarentferner aus Glas, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - an einer Längsseite mit einer Platte aus geschmolzenem Quarz (Glas mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von mehr als 99 GHT), - - an der Oberfläche geraut (sog. Nanoglas), - - keine Schleifstoffe enthaltend, damit keine Einreihung in die Position 6805, - mit einem ergonomisch geformten Handgriff aus Kunststoff, - mit den Abmessungen: ca. 10,5 cm (Länge) x 7 cm (Breite) x 3,5 cm (Tiefe), - soll durch kreisförmige Bewegungen auf der Haut der Haarentfernung dienen, - das Glas bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - verpackt in einer Schachtel aus Pappe. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus geschmolzenem Quarz, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 bis 7020 0010 20 genannte"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7020

Zu Unterposition 7020 00: 1. Duschkabine aus Glas mit seitlicher Eingangstür, bestehend aus vier Scheiben aus 4 mm starkem Einscheibensicherheitsglas und den folgenden Montage-Komponenten: zwei Aluminiumrahmenprofile, zwei obere und untere Schienen, Dichtungen, Räder und zwei kleine Metallgriffe. Nach der Montage bilden die Scheiben, die jeweils an den Längsseiten mit Aluminiumrahmen versehen sind, eine Duschkabine mit Schiebetür mit folgenden Maßen: Grundfläche 885 mm x 885 mm, Höhe 1850 mm. Das Modell ist ohne Duschwanne aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 3b. 2. …

### Pos. 7020

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 300/2012 der Kommission vom 2. April 2012 (ABL EU Nr. L 99/17) (RV L300/12): Ein rechteckiger Standfuß mit Abmessungen von etwa 55 × 31 cm, aus Glas aus geschmolzenem Siliciumdioxid, mit einer Dicke von 8 mm. Der Standfuß umfasst einen 5 cm hohen Glaszylinder mit einem Durchmesser von 5,5 cm und einer besonders hergerichteten Haltevorrichtung. Mit der Haltevorrichtung ist eine rechteckige Konsole aus Kunststoff mit Abmessungen von etwa 17 × 10 × 2,5 cm verbunden. Der Standfuß wird als Halterung für ein Fernsehgerät verwendet, das beispielsweise auf einen Tisch gestellt werden soll. Unterposition 7020 00 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7020 00 und 7020 00 10. …

### Pos. 7020

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (442. Sitzung vom 20. bis 22. Februar 2008): Eine Badewanne, die aus den beiden Materialien Glas (Seitenwände) und Stahl (Boden) besteht, ist zur Verwendung als Sanitärobjekt vorgesehen. (Siehe Fotografie.) Die Einreihung richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Aus­legung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut des KN-Codes 7020 00 und 7020 00 80. Eine Einreihung in die Position 7017 als „Glasware für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel“ ist ausgeschlossen, weil diese Position keine Waren für sanitäre Zwecke umfasst. …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7020.00.10.90.0?

Die Zolltarifnummer 7020.00.10.90.0 umfasst Andere Waren aus Glas, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7020.00.10.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 7020.00.10.90.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7020.00.10.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 702000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7020.00.10.90.0?

7020.00.10.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7020.00.10.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

7020.00.10.90.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7020 Andere Waren aus Glas > 702000 Andere Waren aus Glas > 70200010 andere, aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid > 7020001090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7020.00.10.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7020.00.10.90.0 erfasst, zum Beispiel DE3655/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7020.00.10.90.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7020.00.10.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1A227, 2B350a, 2B350b, 2B350c, 2B350d, 2B350e, 2B350h. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7020.00.10.90.0?

Warennummer 7020.00.10.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70200010900 verlinken.
