# Zolltarifnummer 7020.00.30.00.0: Andere Waren aus Glas, andere, aus anderem Glas, mit einem linearen…

> Die Zolltarifnummer 7020.00.30.00.0 steht für Andere Waren aus Glas, andere, aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10⁻⁶ oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70200030000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 7020.00.30.00.0
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 70 GLAS UND GLASWAREN
  - 7020 Andere Waren aus Glas
    - 7020.00 Andere Waren aus Glas
      - 7020.00.30 aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 !x! 10$-$6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C
        - 7020.00.30.00.0 Andere Waren aus Glas, andere, aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10⁻⁶ oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A006b, 1A227, 2B350a, 2B350b, 2B350c, 2B350d, 2B350e, 2B350h

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI39736/24-1** (DE): Ware aus Glas, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einem Gartenstecker (Ware aus Glas): - - - einem kugelförmigen Zierelement: - - - - mit einem Korpus aus Glas, auf den in einer Fugenmasse mit Blumenmotiven verzierte Glasstücke mosaikartig aufgebracht sind, - - - - laut Antrag aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10-6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C - - - - mit einem Durchmesser von ca. 8,5 cm, - - - einem zweiteiligen Erdspieß aus schwarz beschichtetem Metall, der am unteren Ende U-förmig gestaltet ist, - - - das Glas bestimmt nach dem äußeren Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter des Gartensteckers, - - einem elektrischen Beleuchtungskörper: - - - in Form einer LED-Leuchte, die in das obere Ende des Erdspießes eingesteckt ist und das Zierelement aus Glas von innen beleuchtet, - - - mittels Kabel mit einem Solarmodul mit integriertem Akku und Ein-/Ausschalter verbunden, das etwa in mittlerer Höhe des Erdspießes befestigt ist, - kein Beleuchtungskörper der Position 9405, da die Ware nicht der Umgebungserhellung dient und der Gartenstecker seine zierende Wirkung auch ohne die Beleuchtung entfaltet, welche im eingeschalteten Zustand lediglich die Zierwirkung des Gartensteckers erhöht, - der Gartenstecker bestimmt im Hinblick auf seine Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere Ware aus Glas (Gartenstecker), nicht aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
- **DEBTI39709/24-1** (DE): Glasware zu technischen Zwecken, sog. Kapillarröhren, Fotos siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form eines an beiden Enden offenen Röhrchens (Kapillare), - aus Borosilikatglas (siehe Handelsbezeichnung), - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren aus Glas zu technischen Zwecken aus dem Kapitel 84 ausgewiesen werden. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 und 7020 0008 genannte, nicht aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenem Siliciumdioxid, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
- **DEBTI50426/23-1** (DE): Haarentferner aus Glas, sog. Haarentferner Nano-Glas, Foto siehe Anlage, - an einer Längsseite mit einer Platte aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10-6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C (laut Antrag), - - laut Antrag aus Glas mit einem Gehalt an Silicium von rund 70 %, damit kein Glas aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenem Siliciumdioxid, - - an der Oberfläche geraut, - mit einem ergonomisch geformten Handgriff aus Kunststoff, - mit den Abmessungen: ca. 10,5 cm (Länge) x 7 cm (Breite) x 3,5 cm (Tiefe), - soll durch kreisförmige Bewegungen auf der Haut der Haarentfernung dienen, - das Glas bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Schleifmittel enthaltend, damit keine Einreihung in die Position 6805, - verpackt in einer Schachtel aus Pappe. "Andere Waren aus Glas (Haarentferner), nicht aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenem Siliciumdioxid, aus anderem Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10-6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C"
- **DE1133/17-1** (DE): Andere Waren aus Glas, sog. Mikrohohlglaskugeln (Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt aufgrund der Antragsangaben), - in Form von innen hohlen Kugeln mit einem durchschnittlichen Durchmesser von ca. 45 µm, - aus Borsilikatglas, - mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch -6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C, - zum Einsatz in verschiedenen Anwendungsbereichen wie z.B. thermische Isolation, - keine Mikrokugeln der Position 7018, da kein massiver Querschnitt vorhanden. "Andere Waren aus Glas (Mikrohohlglaskugeln), andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0010 genannte, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch -6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
- **DE1724/17-1** (DE): Andere Waren aus Glas, sog. Polyesterglitter, Art. 26201-50V-2 silver, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, lt. Antrag bestehend aus: - - 70 % Kugeln (nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung in Form von Hohlkugeln) - - - aus Borsilikatglas (= Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch -6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C), - - - u. a. keine Mikrokugeln der Position 7018, da kein massiver Querschnitt vorhanden, - - 20 % Polyethylenterephthalat (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), - - 6 % Farbpigment und - - 4 % Acrylat-Copolymer (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), - nach der Menge bzw. dem Gewicht verleihen die Kugeln aus Borsilikatglas der Ware den wesentlichen Charakter. - zur Verwendung als Farbeffektmittel in der Kosmetikindustrie. "Andere Waren aus Glas (Hohlglaskugeln), andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0010 genannte, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch -6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
- **DE1136/17-1** (DE): Andere Waren aus Glas, sog. Mikrohohlglaskugeln (Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt aufgrund der Antragsangaben), - in Form von innen hohlen Kugeln mit einem durchschnittlichen Durchmesser von ca. 80 µm, - aus Borsilikatglas, - mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch -6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C, - zum Einsatz in verschiedenen Anwendungsbereichen wie z.B. thermische Isolation, - keine Mikrokugeln der Position 7018, da kein massiver Querschnitt vorhanden. "Andere Waren aus Glas (Mikrohohlglaskugeln), andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0010 genannte, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch -6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
- **DE1137/17-1** (DE): Andere Waren aus Glas, sog. Mikrohohlglaskugeln (Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt aufgrund der Antragsangaben), - in Form von innen hohlen Kugeln mit einem durchschnittlichen Durchmesser von ca. 90 µm, - aus Borsilikatglas, - mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch -6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C, - zum Einsatz in verschiedenen Anwendungsbereichen wie z.B. thermische Isolation, - keine Mikrokugeln der Position 7018, da kein massiver Querschnitt vorhanden. "Andere Waren aus Glas (Mikrohohlglaskugeln), andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0010 genannte, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch -6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
- **DE17221/15-1** (DE): Andere Waren aus Glas, sog. Sphericel, - in Form von weißen, innen hohlen Mikroglashohlkugeln in Korngrößen von 5 µm bis 81 µm, - lt. Antrag aus Borsilikatglas (lt. Antrag), - - mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch -6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C, - dienen als Füllstoff, - keine Mikrokugeln der Position 7018, da kein massiver Querschnitt vorhanden. "Andere Waren aus Glas (Mikrohohlglaskugel), andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0010 genannte, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch -6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7020

Zu Unterposition 7020 00: 1. Duschkabine aus Glas mit seitlicher Eingangstür, bestehend aus vier Scheiben aus 4 mm starkem Einscheibensicherheitsglas und den folgenden Montage-Komponenten: zwei Aluminiumrahmenprofile, zwei obere und untere Schienen, Dichtungen, Räder und zwei kleine Metallgriffe. Nach der Montage bilden die Scheiben, die jeweils an den Längsseiten mit Aluminiumrahmen versehen sind, eine Duschkabine mit Schiebetür mit folgenden Maßen: Grundfläche 885 mm x 885 mm, Höhe 1850 mm. Das Modell ist ohne Duschwanne aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 3b. 2. …

### Pos. 7020

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 300/2012 der Kommission vom 2. April 2012 (ABL EU Nr. L 99/17) (RV L300/12): Ein rechteckiger Standfuß mit Abmessungen von etwa 55 × 31 cm, aus Glas aus geschmolzenem Siliciumdioxid, mit einer Dicke von 8 mm. Der Standfuß umfasst einen 5 cm hohen Glaszylinder mit einem Durchmesser von 5,5 cm und einer besonders hergerichteten Haltevorrichtung. Mit der Haltevorrichtung ist eine rechteckige Konsole aus Kunststoff mit Abmessungen von etwa 17 × 10 × 2,5 cm verbunden. Der Standfuß wird als Halterung für ein Fernsehgerät verwendet, das beispielsweise auf einen Tisch gestellt werden soll. Unterposition 7020 00 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7020 00 und 7020 00 10. …

### Pos. 7020

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (442. Sitzung vom 20. bis 22. Februar 2008): Eine Badewanne, die aus den beiden Materialien Glas (Seitenwände) und Stahl (Boden) besteht, ist zur Verwendung als Sanitärobjekt vorgesehen. (Siehe Fotografie.) Die Einreihung richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Aus­legung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut des KN-Codes 7020 00 und 7020 00 80. Eine Einreihung in die Position 7017 als „Glasware für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel“ ist ausgeschlossen, weil diese Position keine Waren für sanitäre Zwecke umfasst. …

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7020.00.30.00.0?

Die Zolltarifnummer 7020.00.30.00.0 umfasst Andere Waren aus Glas, andere, aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10⁻⁶ oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7020.00.30.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7020.00.30.00.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7020.00.30.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 702000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7020.00.30.00.0?

7020.00.30.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7020.00.30.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7020.00.30.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7020 Andere Waren aus Glas > 702000 Andere Waren aus Glas > 70200030 aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 !x! 10$-$6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7020.00.30.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7020.00.30.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI39736/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7020.00.30.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7020.00.30.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1A227, 2B350a, 2B350b, 2B350c, 2B350d, 2B350e, 2B350h. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7020.00.30.00.0?

Warennummer 7020.00.30.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/70200030000 verlinken.
