# Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1: Goldbarren und -plättchen, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit…

> Die Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1 steht für Goldbarren und -plättchen, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts (auf das Herstellungsverfahren und auf die Form des Goldes kommt es nicht an, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird), auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold. (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/71081310001
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7108.13.10.00.1
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  - 7108 II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
    - 7108.13 zu nicht monetären Zwecken, als Halbzeug
      - 7108.13.10 Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm
        - 7108.13.10.00.1 Goldbarren und -plättchen, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts (auf das Herstellungsverfahren und auf die Form des Goldes kommt es nicht an, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird), auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold. (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C226, 1C241

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE1574/15-1** (DE): Es handelt sich um im Wesentlichen durch Gießen, Walzen, Ausstanzen und Prägen hergestellte, massive Flacherzeugnisse mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm und mit rechteckigem Querschnitt mit abgerundeten Ecken und Kanten aus Feingold (999/1000 bzw. 999,9/1000) mit verschiedenen handelsüblichen Gewichten. Auf der Oberseite der Barren sind das Gewicht, die Feinheit und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen und einer Seriennummer versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterpackung und werden als Wertanlage (Anlagegold) vermarktet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gold, als Halbzeug (Bleche) mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm, handelsüblich als Goldbarren bezeichnete gewalzte und gestanzte Bleche bestehend aus Feingold von mindestens 995 o/oo in firmenspezifisch typisierter eckiger Form mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehaltes und des Gewichts, auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold" zur Codenummer 7108 1310 00 1 (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs.85)" des Zolltarifs.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7108

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Goldplättchen mit einem Gewicht zwischen 5 und 100 g. Das Gold wird geschmolzen und dann ausgewalzt, wodurch die gewünschte Dicke erzielt wird. Danach wird das Produkt in die gewünschte Größe und Form zugeschnitten. Abschließend werden die Plättchen geprägt, d. h. sie werden mittels eines auf einer Presse angebrachten Prägestempels gekennzeichnet, um so auf der Oberfläche den Feingehalt, den amtlichen Stempel und die Seriennummer anzubringen. Die Waren können durch Hinzufügen einer bildlichen Darstellung individuell gestaltet werden. …

### Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1?

Die Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1 umfasst Goldbarren und -plättchen, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts (auf das Herstellungsverfahren und auf die Form des Goldes kommt es nicht an, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird), auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold. (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7108.13.10.00.1?

Der Drittlandszollsatz für 7108.13.10.00.1 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7108.13.10.00.1?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 710813. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1?

7108.13.10.00.1 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7108.13.10.00.1 im Zolltarif eingeordnet?

7108.13.10.00.1 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7108 II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver > 710813 zu nicht monetären Zwecken, als Halbzeug > 71081310 Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7108.13.10.00.1?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7108.13.10.00.1 erfasst, zum Beispiel DE1574/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7108.13.10.00.1 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7108.13.10.00.1 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C226, 1C241. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1?

Warennummer 7108.13.10.00.1 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/71081310001 verlinken.
