# Zolltarifnummer 7108.13.80.00: Gold (einschließlich platiniertes Gold), anderes

> Die Zolltarifnummer 7108.13.80.00 steht für Gold (einschließlich platiniertes Gold), anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7108138000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7108.13.80.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  - 7108 II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
    - 7108.13 zu nicht monetären Zwecken, als Halbzeug
      - 7108.13.80 anderes
        - 7108.13.80.00 Gold (einschließlich platiniertes Gold), anderes

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C226, 1C241

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **ATBTI2025000777-DEC** (AT): Es handelt sich um ein Halbzeug aus Gold in Form von sieben miteinander verdrehten Einzeldrähten. Das goldfarbene Kabel (Dicke: 0,29 mm) ist nicht überzogen. Die Gestellung erfolgt in verschiedenen Längen auf einer Spule. Lt. Antragsteller wird das Kabel nach Weiterverarbeitung in ein Hörimplantat verbaut. (Abbildung siehe Anlage)
- **FRBTIFR-BTI-2017-08532** (FR): DISQUE, D’OR PUR, OBTENU PAR PRESSAGE PUIS LAMINAGE D’UN LINGOT. SUITE A L’ETAPE DE LAMINAGE, IL EST PROCEDE A UN RECUIT DE CRISTALLISATION AVANT QUE L’OR NE SUBISSE UNE SIMPLE DECOUPE POUR METTRE LA PIECE AUX COTES FINALES. LE DISQUE EST DESTINE A ETRE UTILISE DANS LA FABRICATION DE CIBLES DE PULVERISATION CATHODIQUE EN METAUX PRECIEUX POUR L’INDUSTRIE DES SEMI-CONDUCTEURS.
- **GB502187280** (GB): COIN BLANKS READY FOR STRIKING. THE DISCS HAVE BEEN STAMPED FROM GOLD STRIP, PRE ROLLED TO THE REQUIRE THICKNESS. THE BLANKS WILL UNDERGO FURTHER PROCESSES TO MECHANICALLY RAISE THE EDGE AND PROVIDE A CLEAN FINISH. THE BLANKS ARE MADE FROM GOLD ALLOY
- **DEBTI24535/17-1** (DE): Lotplättchen aus Goldlegierung Bei der Ware handelt es sich um Plättchen aus einer Gold-Germanium-Legierung (88 % Gold, 12 % Germanium) in verschiedenen Größen (u.a. Breite 1,52 mm, Länge 1,52 mm, Dicke 0,03 mm). Die Ware wird im Elektronikbereich im Weichlotprozess verwendet. Die Ware ist als "anderes Halbzeug aus Gold" in die Unterposition 7108 1380 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DEBTI24534/17-1** (DE): Lotring aus Goldlegierung Bei der Ware handelt es sich um flache Ringe aus einer Gold-Zinn-Legierung (80 % Gold, 20 % Zinn) in verschiedenen Größen (u.a. Innendurchmesser 2,22 mm; Außendurchmesser 3,31 mm; Dicke 0,25 mm). Die Ware wird im Elektronikbereich im Weichlotprozess verwendet. Die Ware ist als "anderes Halbzeug aus Gold" in die Unterposition 7108 1380 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **FR-RTC-2013-156489** (FR): PRODUIT EN FORME DE FEUILLE, EN ALLIAGE D'OR, PRESENTEE EN ROULEAU, LARGEUR 1.5 MM, EPAISSEUR 0,12 MM, CONTENANT ENVIRON 81% D'OR (Au), 18% DE NICHEL (Ni)ET 1/1000 DE PLATINE (Pt).
- **FR-PRO-2012-000897** (FR): PREFORMES DE BRASURE, D'UNE TENEUR EN OR SUPERIEURE A 80%, DE DIMENSIONS 15 MM X 12 MM ET 9 MM X 8 MM, CES PIECES ENTRENT DANS LA COMPOSITION D'UN DETECTEUR BOLOMETRIQUE, ELLES SONT UTILISEES POUR LE BRASAGE DE LA PUCE, AFIN DE GARANTIR SON POSITIONNEMENT ET SA TENUE MECANIQUE DANS LE BOITIER TOUT AU LONG DE SA VIE.
- **ES-2012-000098-0454/11** (ES): Hojas de color a amarillo elaboradas con oro de entre 22 y 24 quilates de pureza (en su caso se alea con plata y cobre) y con un espesor aproximado de 0,005 milímetros (pan de oro). Se obtienen golpeando con martillos o rodillos una fina hoja de oro hasta reducirla al espesor deseado y se presenta, normalmente con unas medidas de 80 x 80 milímetros, en librillos de 25 hojuelas separadas por papel de seda. Se utiliza en la decoración de diferentes objetos artísticos como esculturas, retablos, muebles etc.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7108

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Goldplättchen mit einem Gewicht zwischen 5 und 100 g. Das Gold wird geschmolzen und dann ausgewalzt, wodurch die gewünschte Dicke erzielt wird. Danach wird das Produkt in die gewünschte Größe und Form zugeschnitten. Abschließend werden die Plättchen geprägt, d. h. sie werden mittels eines auf einer Presse angebrachten Prägestempels gekennzeichnet, um so auf der Oberfläche den Feingehalt, den amtlichen Stempel und die Seriennummer anzubringen. Die Waren können durch Hinzufügen einer bildlichen Darstellung individuell gestaltet werden. …

### Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7108.13.80.00.1 Goldbarren und -plättchen, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts (auf das Herstellungsverfahren und auf die Form des Goldes kommt es nicht an, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird), auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold. (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85)
- 7108.13.80.00.9 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7108.13.80.00?

Die Zolltarifnummer 7108.13.80.00 umfasst Gold (einschließlich platiniertes Gold), anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7108.13.80.00?

Der Drittlandszollsatz für 7108.13.80.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7108.13.80.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 710813. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7108.13.80.00?

7108.13.80.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7108.13.80.00 im Zolltarif eingeordnet?

7108.13.80.00 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7108 II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver > 710813 zu nicht monetären Zwecken, als Halbzeug > 71081380 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7108.13.80.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7108.13.80.00 erfasst, zum Beispiel ATBTI2025000777-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7108.13.80.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7108.13.80.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C226, 1C241. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7108.13.80.00?

TARIC-Code 7108.13.80.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7108138000 verlinken.
