# Zolltarifnummer 7113.11.00: Schmuckwaren und Teile davon, aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder…

> Die Zolltarifnummer 7113.11.00 steht für Schmuckwaren und Teile davon, aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/71131100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7113.11.00
- Drittlandszollsatz: 2,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  - 7113 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
    - 7113.11 aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert
      - 7113.11.00 Schmuckwaren und Teile davon, aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,5 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2025-08264** (FR): Article de bijouterie majoritairement confectionné en tubes à écraser d'argent (925/1000) selon les données transmises par l'opérateur. Les tubes sont enfilés sur un fil d’Élasthanne.
- **FRBTIFR-BTI-2023-03278** (FR): Article de bijouterie se présentant sous la forme d’un bracelet composé d'un cordon en matière textile à nœuds coulissants en paracorde tartan beige, rouge et noir, et d'un élément décoratif sous la forme d'un connecteur ovale 20 mm en argent.
- **FRBTIFR-BTI-2023-03277** (FR): Article de bijouterie se présentant sous la forme d’un bracelet composé d'un cordon en matière textile à nœuds coulissants en paracorde tartan beige, rouge et noir, et d'un élément décoratif sous la forme d'un connecteur ovale 20 mm en argent. L'article est disposé dans une coquille d’œuf de poule recyclée et retravaillée à la main. L'article est conditionné pour la vente au détail dans une boîte en carton munie de laine en bois.
- **FRBTIFR-BTI-2022-03079** (FR): Objet de dévotion, se présentant sous la forme d’un chapelet composé de 59 perles en nacre sur une monture en argent massif, doté d’un cœur,et d’une croix en argent. Cet objet de culte, à porter sur soi, est utilisé lors de prières, en faisant glisser les perles entre les doigts.
- **DEBTI24518/21-3** (DE): Es handelt sich um geschlossene Ringe aus Tantal (Fingerringe). Die Oberflächen können gelaserte Gravuren aufweisen. Die Ringe sind mit einer Silberlegierung versehen. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung in die Position 7117 als Fantasieschmuck kommt nicht in Betracht, da die Ringe mit einer Silberlegierung versehen sind, die nicht lediglich als geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat in dem Ring enthalten ist Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallen, aus Silber" zur Unterposition 7113 1100 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI24605/19-1** (DE): Es handelt sich um Ohrstecker, im Wesentlichen bestehend aus einem Stift, mit Schmetterlingsverschluss und einem würfelförmigen Zierelement, je aus aus einer Silberlegierung (Sterlingsilber, vergoldet), an dem über einen Nietstift aus Messing eine Perle aus synthetischem Tigerauge oder Hämatit, eine quradratische Scheibe aus vergoldetem Stahl sowie ein würfelförmiges Zierelement aus Glas angebracht ist. -Angaben lt. Antragsteller- Eine Einreihung in die Position 7117 als "Fantasieschmuck" kommt nicht in Betracht, da die Ohrringe teilweise aus einem Edelmetall (Silber) gefertigt sind, welches nicht nur als geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat in enthalten ist. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallen (Silber), auch mit anderen Edelmetallen überzogen" zur Unterposition 7113 1100 der Kombinierten Nomenklatur. Abbildung siehe Anlage.
- **DEBTI18308/19-1** (DE): Es handelt sich um Ohrhänger, im Wesentlichen bestehend aus einem aus einer Silberlegierung (Sterlingsilber; je nach Ausführung vergoldet oder rhodiniert) gefertigten Verschlussbügel mit quadratischer Dekoplatte, an den über einen Verbindungsstift aus Messing jeweils zwei farbige Glaswürfel, eine zylindrische Perle und zwei quadratische Scheiben, je aus unedlem Metall, sowie ein sog. Rondell aus unedlem Metall und Glas (je nach Modell auch mit facettierten Glassteinen) angebracht ist. -Angaben lt. Antragsteller- Eine Einreihung in die Position 7117 als "Fantasieschmuck" kommt nicht in Betracht, da die Ohrringe teilweise aus einem Edelmetall (Silber) gefertigt sind, welches nicht nur als geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat enthalten ist. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallen (Silber), auch mit anderen Edelmetallen überzogen" zur Unterposition 7113 1100 der Kombinierten Nomenklatur. Abbildung siehe Anlage.
- **DEBTI24007/19-1** (DE): Es handelt sich um Ohrstecker, im Wesentlichen bestehend aus einem Stift mit Schmetterlingsverschluss und einer Fassung, je aus einer Silberlegierung (Sterlingsilber, rhodiniert) die mit einem facettenhaft geschliffenen Glasstein versehen ist und an der ein Anhänger, bestehend aus einer runden Fassung aus Messing und einem weiteren facettenhaft geschliffenen Glasstein, angebracht ist. -Angaben lt. Antragsteller- Eine Einreihung in die Position 7117 als "Fantasieschmuck" kommt nicht in Betracht, da die Ohrringe teilweise aus einem Edelmetall (Silber) gefertigt sind, welches nicht nur als geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat enthalten ist. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallen (Silber), auch mit anderen Edelmetallen überzogen" zur Unterposition 7113 1100 der Kombinierten Nomenklatur. Abbildung siehe Anlage.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7113

Zu Position 7113: Siehe Anmerkungen 2 A) und 9 zu Kapitel 71.

### Pos. 7113

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihung von so genannten Haarbändern in die Kombinierte Nomenklatur (vgl. KN-Erläuterungen zu Position 9615, ABl. C 305 – Seite 5 vom 15.9.2017) Im Sinne der Position 9615 umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu Position 9615. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …

### Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7113.11.00.00.0 aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert, aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7113.11.00?

Die Zolltarifnummer 7113.11.00 umfasst Schmuckwaren und Teile davon, aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7113.11.00?

Der Drittlandszollsatz für 7113.11.00 beträgt 2,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7113.11.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711311. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7113.11.00?

7113.11.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7113.11.00 im Zolltarif eingeordnet?

7113.11.00 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7113 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen > 711311 aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7113.11.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7113.11.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08264. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7113.11.00?

KN-Code 7113.11.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/71131100 verlinken.
