# Zolltarifnummer 7117.19: Fantasieschmuck, anderer

> Die Zolltarifnummer 7117.19 steht für Fantasieschmuck, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/711719
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7117.19
- Drittlandszollsatz: 4 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  - 7117 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Fantasieschmuck
    - 7117.19 Fantasieschmuck, anderer

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE10202/15-1** (DE): Es handelt sich um Anstecker aus unedlem Metall, jeweils bestehend aus einer gestanzten Platte mit unterschiedlicher Formgebung, deren Schauseite geprägt, farbig gestaltet oder anderweitig bearbeitet (z. B. mit einem Harzüberzug versehen) ist. Die Anstecker sind auf der Rückseite mit einem Schmetterlingsverschluss oder einer Nadel mit Schraubverschluss ausgestattet und werden z. B. an Bekleidung befestigt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 7117 19 des Harmonisierten Systems.
- **GBBTI504012611** (GB): BODY STRAP CHAIN FOR WOMEN. MADE PARTLY OF LEATHER AND PARTLY OF STAINLESS STEEL GOLD PVD PLATED.
- **GBBTI504458360** (GB): STAINLESS STEEL PVD GOLD PLATED ALPHABET CHARMS. ONE FOR EACH LETTER OF THE ALPHABET CAN BE ATTACHED VIA THE EYELET. STYLE IS INSPIRED BY FOIL BALLOONS. EACH LETTER WILL BE SOLD AS A STANDALONE ITEM AND PACKAGED IN A MATCHBOX STYLE RETAIL BOX
- **DE6203/14-1** (DE): Es handelt sich um sog. Schlafbänder, im Wesentlichen bestehend aus einem nahezu rechteckigen Gehäuse aus unedlem Metall (Stahl), das auf der Vorder- und Rückseite mit einem runden Sichfenster aus Glas ausgestattet ist, sowie einem einem daran angebrachten, perforierten Spinnstoffarmband mit einem Schnallenverschluss aus unedlem Metall (Stahl). Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit einer mit produktspezifischen Informationen bedruckten Broschüre in einer mehrteiligen Umschließung aus Pappe verpackt, deren äußere Hülle mit einem Sichtfenster aus Kunststofffolie ausgestattet ist und deren herausziehbares Innenteil einen samtartigen Überzug aufweist. Die Schlafbänder werden vor dem zu Bett gehen am Handgelenk befestigt und dienen der Steigerung der Schlafqualität. -Materialangaben laut Antragsteller- Das unedle Metall verleiht den Erzeugnissen aufgrund des Wertes und der Bedeutung für die Verwendung ihren Charakter. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen" zur Unterposition 7117 19 des Harmonisierten Systems.
- **CZ32-0655-2013** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o dámský náramek vyrobený z obecných kovů, zdobený bílými krystaly ze syntetického skla. Do náramku je vsazeno 8 magnetů o síle 1000 Gaussů. Balení : PVC sáček, sametový pytlíček
- **DE11012/16-1** (DE): Es handelt sich um Schmuckwaren aus unedlem Metall (vergoldet) in Form von Halsketten mit einem karabinerhakenähnlichen Verschluss und einem mittels einer Öse aufgezogenen, annähernd tropfenförmigen Anhänger. Der Anhänger ist farbig gestaltet und mit Glassteinchen (sog. Swarovski-Steine) besetzt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 7117 19 des Harmonisierten Systems.
- **FR-E4-2010-002435** (FR): BIJOUX DESTINÉS A ORNER DES VÊTEMENTS SE PRÉSENTANT SOUS LA FORME DE STRASS EN ALUMINIUM DE DIFFERENTES COULEURS. ILS SE COLLENT A CHAUD SUR LA MATIÈRE TEXTILE. CES BIJOUX SONT PRÉSENTÉS POUR LA VENTE AU DÉTAIL EN VRAC SOUS SACHET PLASTIQUE OU DEJA ASSEMBLÉS SUR UN SUPPORT EN MATIÈRE PLASTIQUE ET PROTÉGÉS PAR UN FILM TRANSPARENT.
- **FR-E4-2010-002378** (FR): BIJOUTERIE DE FANTAISIE SOUS FORME DE BAGUE EN MÉTAL COMMUN (LAITON), MUNIE DE PIERRES SYNTHETIQUES (OXYDE DE ZIRCONIUM).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7117

Zu Position 7117: Siehe Anmerkung 11 zu Kapitel 71.

### Pos. 7117

Zu Unterposition 7117 19: 1. Kupferarmbänder, die angeblich eine vorbeugende und heilende Wirkung haben. 2. Abzeichen" (Anstecknadeln), bestehend aus einer kleinen Messingplatte in beliebiger Form, mit einer Nadel auf der Rückseite, um sie an der Kleidung - gesichert durch einen Verschluss - zu befestigen. Die Abzeichen tragen Firmen- oder Markenzeichen, Abbildungen oder gedruckten Text (z. B. Slogans).

### Pos. 7117

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3558/81 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Ohrstecker, auch in einer sterilen Verpackung, aus vergoldetem oder versilbertem Stahl, bestehend aus einem Stift mit dekorativem Kopf und einer Hülse. Der Stift dient dazu, mit Hilfe eines Spezialgeräts das Ohrläppchen zu durchbohren und den Ohrstecker im Ohrläppchen zu befestigen. Unterposition 7117 19 00 Durchführungsverordnung (EU) 2020/1279 der Kommission vom 9. September 2020 (ABl. …

### Pos. 7117

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen, dazu bestimmt, auf das Haar gelegt zu werden und als Schmuck und nicht dem Zusammenhalten des Haares zu dienen. Sie bestehen aus mit Papier ummanteltem Eisendraht in runder Form, auf dem künstliche Blumen aus Stoff (Chemiefasern) aufgenäht sind. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen als „Waren aus künstlichen Blumen in die Position 6702 einzureihen sind (s.a. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7117.19.00 aus unedlen Metallen, auch versilbert, vergoldet oder platiniert, anderer

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7117.19?

Die Zolltarifnummer 7117.19 umfasst Fantasieschmuck, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7117.19?

Der Drittlandszollsatz für 7117.19 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7117.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711719. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7117.19?

7117.19 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7117.19 im Zolltarif eingeordnet?

7117.19 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7117 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Fantasieschmuck. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7117.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7117.19 erfasst, zum Beispiel DE10202/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7117.19?

HS-Unterposition 7117.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/711719 verlinken.
