# Zolltarifnummer 7118.90.00.00.2: Münzen als Anlagegold, soweit sie im Verzeichnis der Goldmünzen genannt sind (vgl. Z…

> Die Zolltarifnummer 7118.90.00.00.2 steht für Münzen als Anlagegold, soweit sie im Verzeichnis der Goldmünzen genannt sind (vgl. Z 8101 Abs. 83 UAbs. 2, Anl. 2) oder die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt (§ 25 c Abs. 2 Nr. 2 UStG). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/71189000002
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7118.90.00.00.2
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  - 7118 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Münzen
    - 7118.90 andere
      - 7118.90.00 andere
        - 7118.90.00.00.2 Münzen als Anlagegold, soweit sie im Verzeichnis der Goldmünzen genannt sind (vgl. Z 8101 Abs. 83 UAbs. 2, Anl. 2) oder die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt (§ 25 c Abs. 2 Nr. 2 UStG)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI45364/22-1** (DE): Es handelt sich um eine Goldmünze mit einem Feingoldgehalt von 999/1000, einem Durchmesser von 40 mm, einem Gewicht von 1/200 oz, des Staates Niger mit amtlichem Nennwert von 100 Francs CFA aus dem Ausgabejahr 2021, "Löwe/Lion" aus der Serie "African Wildlife". - Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Die Münze ist in der Liste der Goldmünzen, die die Kriterien von Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllen, aufgeführt. Derartige Erzeugnisse gehören als " Münzen, die einen Feingoldgehalt von mindestens 900/1000 aufweisen, als Anlagegold, weil in der Liste der Goldmünzen für Anlagegold enthaltend" zur Codenummer 7118 9000 002.
- **DEBTI33011/21-1** (DE): Es handelt sich um eine runde Münze aus Feingold (999.9/1000), geprägt, - - auf der Vorderseite mit einem Bildmotiv (Liberty mit 13 Lichtstrahlen), dem Ausgabejahr "2019" und den Inschriften "LIBERTY" und "IN GOD WE TRUST", - - auf der Rückseite mit dem Nennwert ("$ 100"), dem Ausgabeland ("UNITED STATES OF AMERICA"), dem Feingehalt (".9999 FINE GOLD", dem Feingewicht ("1 oz.") und einem Bildmotiv (Weißkopfseeadler). Die Münze wurde mit einem amtlich vorgeschriebenen Gewicht und Design geprägt und ist im Ausgabeland (Vereinigte Staaten von Amerika) gesetzliches Zahlungsmittel. Sie wurde zu einem Preis verkauft, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 % übersteigt und ist zur Abgabe an Sammler/Anleger bestimmt. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Münzen (gesetzliche Zahlungsmittel) als Anlagegold, mit einem Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln, nach dem Jahr 1800 geprägt und zu einem Preis verkauft, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 % übersteigt" zur Codenummer 7118 9000 00 2 des Zolltarifs.
- **DEBTI20576/21-1** (DE): Es handelt sich um eine gepägte, runde Münze aus Feingold (999,9/1000) mit einem Durchmesser von 34 mm, einem Gewicht von 31,1 Gramm, aus dem Prägejahr 2020, mit einem Nennwert von 100 Dollar (NZL /Neuseeland-Dollar), auf der Vorderseite mit dem Bildmotiv "Flying Fish", auf der Rückseite mit Angabe des Nennwertes, des Feingoldgehaltes, des Feingewichts 1 OZ, dem Prägejahr/Ausgabejahr (2020) und dem Bildnis der Königin Elizabeth II. Die Münze wurde mit einem amtlich vorgeschriebenen Gewicht und Design gepägt und ist im Ausgabeland (Neuseeland) gesetzliches Zahlungsmittel. Die Münze ist in einer Münzkapselverpackung aufgemacht. - Abbildung siehe Anlage - Die Ware ist "als Münze mit einem Feingoldgehalt von mindestens 900/1000, als Anlagegold nach dem Verzeichnis der Goldmünzen" in Codenummer 7118 9000 00 2 des Zolltarifs einzureihen
- **DEBTI29455/21-1** (DE): Es handelt sich um eine runde Münze aus Feingold (999,9/1000) mit einem Durchmesser von 22 mm, einer Höhe von 0,06 - 0,08 mm, einem Gewicht von 1/500 oz (Unze), aus dem Prägejahr 2021, mit einem Nennwert von 3000 Frans (Tschad); auf der Vorderseite mit dem Bildmotiv sowie der Angabe des Feingoldgehaltes "999 FINE Gold", des Prägejahres "2021" der Schrift "BULLION COINS OF THE WORLD", auf der Rückseite mit Angabe "REPUBLIQUE DU TCHAD 2021" sowie des Nennwertes "3000 FRANCS" und einem Motiv. Die Münze wurde mit einem amtlich vorgeschriebenen Gewicht und Design gepägt und ist im Ausgabeland (Tschad) gesetzliches Zahlungsmittel. Die Münze ist in einer Münzkapselverpackung aufgemacht. - Abbildung siehe Anlage - Die Ware ist "als Münze mit einem Feingoldgehalt von mindestens 900/1000, als Anlagegold nach dem Verzeichnis der Goldmünzen" in Codenummer 7118 9000 00 2 des Zolltarifs einzureihen.
- **DE10463/15-1** (DE): Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware - aus einer quadratischen Münze aus Feingold (999.9/1000), geprägt, - - auf der Vorderseite vollständig mit einem teiweise eingefärbten Bildmotiv, - - auf der Rückseite u. a. mit dem Nennwert (25 Dollar), dem Ausgabeland (Cook-Islands), einem Bildnis Elizabeth II, dem Ausgabejahr (2015), dem Feingehalt, dem Feingewicht (7,78 g/1 oz) und einer Seriennummer und - einer runden Münze aus Feinsilber (999/1000), geprägt, - - auf der Vorderseite - - - außen mit dem Ausgabejahr (2015), einer Umschrift (Masterpieces of art), einer Aufschrift (The golden throne of Tutankhamun) und einem Säulenmotiv, - - - innen mit einer quadratischen Vertiefung, die mit einem mit Swarovski-Kristallen besetzten Rahmen und mit der Seriennummer der Goldmünze versehen ist, - - auf der Rückseite u. a. mit dem Nennwert (20 Dollar), dem Ausgabeland (Cook-Islands) und einem Bildnis Elizabeth II. Die Goldmünze ist in die Vertiefung der Silbermünze eingelegt. Die Münzen werden mit einem amtlich vorgeschriebenen Gewicht und Design geprägt und sind im Ausgabeland (Cook-Islands) gesetzliche Zahlungsmittel. Sie sind zur Abgabe an Sammler bestimmt. (Antragstellerangaben) Bei der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware bestimmt die Goldmünze insbesondere hinsichtlich ihres Wertes und der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Ware. Die Erzeugnisse sind in einer Kunststoffkapsel und einer Pappschatulle verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Münzen (gesetzliche Zahlungsmittel) als Anlagegold, mit einem Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln, nach dem Jahr 1800 geprägt und zu einem Preis verkauft, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 % übersteigt" zur Codenummer 7118 9000 90 2 des Zolltarifs.
- **DEK/1540/07-1** (DE): "Goldmünzen"; es handelt sich um 11 einzelne, runde Erzeugnisse aus Gold (999,9/1000, lt. Antragstellerangabe) mit einem Durchmesser von ca. 32,1 mm und einem Gewicht von ca. 31,1 g. Auf der Vorderseite (Avers) sind jeweils ein Tierkreiszeichen des chinesischen Kalenders und das entsprechende Prägejahr (Ratte - 1996, Ochse - 1997, Tiger - 1998, Hase - 1999, Schlange - 2001, Pferd - 2002, Ziege - 2003, Affe - 2004, Hahn - 2005, Hund - 2006, Schwein - 2007) sowie die Feinheitsangabe ("999,9 GOLD") und das Feingewicht ("1 OZ") eingeprägt. Die Rückseite der Münzen zeigt ein Bildnis von Königin Elisabeth II, den Schriftzug "ELISABETH II", das Ausgabeland ("AUSTRALIA") und den Nennwert ("100 DOLLARS") der Münzen. Die Münzen werden im Ausgabeland (Australien) mit einem amtlich vorgeschriebenen Gewicht und Design geprägt und sind dort gesetzliche Zahlungsmittel. Sie sind zur Abgabe an Sammler bestimmt. Jede der Münzen ist in einer Kunststoffkapsel verpackt. Derartige Erzeugnisse gehören als "Münzen als Anlagegold, mit einem Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln, nach dem Jahr 1800 geprägt, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel und zu einem Preis verkauft, der 180 % des Goldgehaltes nicht übersteigt" zur Codenummer 7118 9000 00 2 des Elektronischen Zolltarifs.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7118

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) (entfallen) bis Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Oktober 2025 – 1 K 1055/25: Die Silberware des „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist in die Position 7114 mit der Unterposition 7114 11 00 - „Silberschmiedewaren aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert“ einzureihen. Die Silberware „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist ihrer objektiven Beschaffenheit nach keine Münze im zollrechtlichen Sinne. …

### Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7118.90.00.00.2?

Die Zolltarifnummer 7118.90.00.00.2 umfasst Münzen als Anlagegold, soweit sie im Verzeichnis der Goldmünzen genannt sind (vgl. Z 8101 Abs. 83 UAbs. 2, Anl. 2) oder die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt (§ 25 c Abs. 2 Nr. 2 UStG). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7118.90.00.00.2?

Der Drittlandszollsatz für 7118.90.00.00.2 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7118.90.00.00.2?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7118.90.00.00.2?

7118.90.00.00.2 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7118.90.00.00.2 im Zolltarif eingeordnet?

7118.90.00.00.2 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7118 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Münzen > 711890 andere > 71189000 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7118.90.00.00.2?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7118.90.00.00.2 erfasst, zum Beispiel DEBTI45364/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7118.90.00.00.2?

Warennummer 7118.90.00.00.2 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/71189000002 verlinken.
