# Zolltarifnummer 7226.19.10.91.0: Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, andere :, mit einer Breite von…

> Die Zolltarifnummer 7226.19.10.91.0 steht für Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, andere :, mit einer Breite von 350 mm oder weniger und einer Dicke von 50 mm oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/72261910910
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7226.19.10.91.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 72 EISEN UND STAHL
  - 7226 IV. ANDERER LEGIERTER STAHL; HOHLBOHRERSTÄBE AUS LEGIERTEM ODER NICHT LEGIERTEM STAHL, Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm
    - 7226.19 aus Silicium-Elektrostahl, andere
      - 7226.19.10 nur warmgewalzt
        - 7226.19.10.91 mit einer Breite von 350 mm oder weniger und einer Dicke von 50 mm oder mehr
          - 7226.19.10.91.0 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, andere :, mit einer Breite von 350 mm oder weniger und einer Dicke von 50 mm oder mehr

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Iron and steel)
- Antidumping: Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen 25 % (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: Türkei - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: ERGA OMNES - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: ERGA OMNES 50 % (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: Ägypten 11,7 % (Other)
- Antidumping: Japan 30 % (Other)
- Antidumping: Ägypten Cond:  A cert: D-008 (01):11.700 % ; A (01):11.700 % (Ezz Steel Company)
- Antidumping: Japan Cond:  A cert: D-008 (01):30.000 % ; A (01):30.000 % (Nippon Steel Corporation)
- Antidumping: Japan Cond:  A cert: D-008 (01):6.900 % ; A (01):30.000 % (Tokyo Steel Co.  Ltd.)
- Antidumping: Japan Cond:  A cert: D-008 (01):29.800 % ; A (01):30.000 % (Daido Steel Co., Ltd.)

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7226

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2020/693 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2020 (ABL EU L 162/1) (RV L 20/693): Ein Band, aus legiertem Stahl (anderer als nicht rostender Stahl), mit einer Breite von etwa 30 mm und einer Dicke von etwa 0,02 mm, in Rollen. Die Ware hat einen über die gesamte Länge gleichbleibenden Querschnitt in Form eines Rechtecks. Ihre Oberfläche ist unbehandelt. Die Ware wird in einem als Schmelzspinn-Verfahren bezeichneten Stranggussverfahren hergestellt. Sie ist dazu bestimmt, in der Elektro-Industrie beispielsweise zur Herstellung von Transformatorkernen, Sensorkernen, Kernen für Sättigungsdrosseln, Magnetverstärker, Perlen und Pulskompressoren verwendet zu werden. …

### Kapitel 72

1. Im Sinne des Kapitels 72 - und in Bezug auf die Buchstaben d), e) und f) in der Nomenklatur insgesamt - gelten als: a) Roheisen Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die gewöhnlich nicht plastisch verformbar sind, mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT und die eines oder mehrere andere Elemente mit folgenden Anteilen enthalten können: - 10 GHT oder weniger Chrom, - 6 GHT oder weniger Mangan, - 3 GHT oder weniger Phosphor, - 8 GHT oder weniger Silicium, - 10 GHT oder weniger andere Elemente insgesamt (RV E7201A00). b) Spiegeleisen Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die mehr als 6 bis 30 GHT Mangan enthalten und die im Übrigen der Begriffsbestimmung der Anmerkung 1 a) entsprechen (RV E7201B00). …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7226.19.10.91.0?

Die Zolltarifnummer 7226.19.10.91.0 umfasst Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, andere :, mit einer Breite von 350 mm oder weniger und einer Dicke von 50 mm oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7226.19.10.91.0?

Der Drittlandszollsatz für 7226.19.10.91.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7226.19.10.91.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 722619. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7226.19.10.91.0?

7226.19.10.91.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7226.19.10.91.0 im Zolltarif eingeordnet?

7226.19.10.91.0 steht in dieser Hierarchie: 72 EISEN UND STAHL > 7226 IV. ANDERER LEGIERTER STAHL; HOHLBOHRERSTÄBE AUS LEGIERTEM ODER NICHT LEGIERTEM STAHL, Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm > 722619 aus Silicium-Elektrostahl, andere > 72261910 nur warmgewalzt > 7226191091 mit einer Breite von 350 mm oder weniger und einer Dicke von 50 mm oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7226.19.10.91.0?

Zu 7226.19.10.91.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 7226.19.10.91.0 unter CBAM?

Ja. 7226.19.10.91.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Gilt für 7226.19.10.91.0 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 7226.19.10.91.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen, Türkei, ERGA OMNES, Ägypten, Japan. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7226.19.10.91.0?

Warennummer 7226.19.10.91.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/72261910910 verlinken.
