# Zolltarifnummer 7306.30: Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, andere, geschweißt, mit kreisförmigem…

> Die Zolltarifnummer 7306.30 steht für Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/730630
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7306.30
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  - 7306 Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl
    - 7306.30 Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Iron and steel)

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE14627/12-1** (DE): Stahlrohr Bei der Ware handelt es sich um ein weißlackiertes Hohlerzeugnis (Rohr) aus nicht legiertem Stahl, längsnahtgeschweißt, nicht verzinkt, mit einem über die gesamte Länge gleichbleibendem, kreisförmigem Querschnitt. Der Durchmesser beträgt 25 mm, die Wanddicke 0,8 mm. Das Rohr wird in einer Längen von 1200 mm mit einer Kunststoffumverpackung geliefert. Es wird als kleiderstange verwendet. Es handelt sich um ein andesres geschweißtes Rohr, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7306

Zu Unterpositionen 7306 30 11 und 7306 30 19 1): Hierher gehören sowohl maßgewalzte als auch kaltgezogene Präzisionsstahlrohre. 1. Geschweißte maßgewalzte Rohre Diese Rohre werden aus aufgerolltem warm- oder kaltgewalztem Vormaterial, das in Längsrichtung kaltverformt wurde, im Allgemeinen durch kontinuierliches Schweißen ohne Schweißmittelzusatz durch Elektrischwiderstands- oder Induktions-Schweißung hergestellt. Ihre Oberfläche ist meist zunderfrei und weist gegebenenfalls fertigungsbedingte Rückstände von Schmiermitteln auf, die vom Kaltverformen, Schweißen und Maßwalzen herrühren. Die äußere Oberfläche weist keinen Schweißgrat auf, da dieser im Zuge des Schweißens entfernt wurde. Häufig ist auch der innere Schweißgrat entfernt. Nach dem Kaltverformen und dem Kaltmaßwalzen werden die Rohre in der Regel ungeglüht gehandelt, es sei denn, dass eine Warmbehandlung vereinbart wurde. …

### Pos. 7306

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 707/2013 Kommission vom 23. Juli 2013 ABl. EU Nr. L 200/8) (RV L 707/13) Geschweißte Rohre aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt, mit einer Länge von 3 oder 6 m, einer Wanddicke von 2,6 bis 3,6 mm und einem äußeren Durchmesser von 33,7 bis 114,2 mm, mit Vertiefungen an beiden Enden. Sie sind zur Verwendung als Rohre für Sprinkleranlagen bestimmt. Siehe Abbildung. Unterposition 7306 30 77 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7306, 7306 30 und 7306 30 77. Angesichts der objektiven Merkmale und Eigenschaften erfüllt die Ware die Kriterien der Position 7306. …

### Pos. 7306

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …

### Pos. 7306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (11. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 1. bis 3. Juli 2009): Geschweißte Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus nicht rostendem Stahl der Position 7306, die nach international anerkannten Normen gehandelt werden, die eine Verwendung als Hochdruckleitung von 16 bar oder mehr beschreiben, sind als Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) in die Unterposition 7306 11 einzureihen. Diese Erzeugnisse entsprechen der Norm EN 10208-2 und den entsprechenden nationalen Normen. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7306.30.12 kaltgezogen oder kaltgewalzt
- 7306.30.18 andere
- 7306.30.41 andere, Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde), verzinkt
- 7306.30.49 andere, Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde), andere
- 7306.30.72 andere, andere, mit einem äußeren Durchmesser von, 168,3 mm oder weniger, verzinkt
- 7306.30.77 andere, andere, mit einem äußeren Durchmesser von, 168,3 mm oder weniger, andere
- 7306.30.80 mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7306.30?

Die Zolltarifnummer 7306.30 umfasst Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7306.30?

Der Drittlandszollsatz für 7306.30 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7306.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 730630. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7306.30?

7306.30 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7306.30 im Zolltarif eingeordnet?

7306.30 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7306 Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7306.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7306.30 erfasst, zum Beispiel DE14627/12-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 7306.30 unter CBAM?

Ja. 7306.30 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7306.30?

HS-Unterposition 7306.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/730630 verlinken.
