# Zolltarifnummer 7310.29.90.10: Fässer, Kegs, Behälter, Trommeln, Sammelbehälter, Tonnen und ähnliche Gefäße…

> Die Zolltarifnummer 7310.29.90.10 steht für Fässer, Kegs, Behälter, Trommeln, Sammelbehälter, Tonnen und ähnliche Gefäße, ausgenommen Kannen und Dosen, nachfüllbar, aus nicht rostendem Stahl, mit annähernd zylinderförmigem Körper, von der für andere Materialien als Rohöl und Erdölprodukte verwendeten Art, mit einem Fassungsvermögen von mindestens 4,5 Litern, unabhängig von der Art der Endbearbeitung, dem Volumen oder der Stahlsorte, auch mit Zusatzteilen, auch mit Anstrich oder überzogen mit anderen Materialien. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7310299010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7310.29.90.10
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  - 7310 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
    - 7310.29 mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, andere
      - 7310.29.90 mit einer Wanddicke von 0,5 mm oder mehr
        - 7310.29.90.10 Fässer, Kegs, Behälter, Trommeln, Sammelbehälter, Tonnen und ähnliche Gefäße, ausgenommen Kannen und Dosen, nachfüllbar, aus nicht rostendem Stahl, mit annähernd zylinderförmigem Körper, von der für andere Materialien als Rohöl und Erdölprodukte verwendeten Art, mit einem Fassungsvermögen von mindestens 4,5 Litern, unabhängig von der Art der Endbearbeitung, dem Volumen oder der Stahlsorte, auch mit Zusatzteilen, auch mit Anstrich oder überzogen mit anderen Materialien

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Iron and steel)
- Antidumping: Türkei - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: ERGA OMNES - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):69.600 % ; A (01):69.600 % (Penglai Jinfu Stainless Steel Products Co., Ltd)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):62.600 % ; A (01):69.600 % (Ningbo Major Draft Beer Equipment Co., Ltd)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):66.700 % ; A (01):69.600 % (Kingyip – Guangzhou JingYe Machinery Co., Ltd)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):66.700 % ; A (01):69.600 % (Ningbo Hefeng Container Manufacturer Co., Ltd)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):66.700 % ; A (01):69.600 % (Qingdao HenKeg Craft Beer Technology Co., Ltd)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):66.700 % ; A (01):69.600 % (Yantai Toptech Ltd)
- Antidumping: China 69,6 % (Other)
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 0B006, 1A006b, 1B234, 8B001, 0B006, 1B234

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI40578/23-1** (DE): Es handelt sich um kreiszylindrische Behälter, mit zwei Griffen und mit Deckel, im Wesentlichen aus Stahl, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 4,5 Litern, jedoch weniger als 50 Litern (Höhe x Durchmesser: 340 mm x 305 mm) und mit einer Wanddicke von 0,8 mm. Die Behälter sind im oberen und unteren Bereich mit sogenannten Quetschhähnen ausgestattet. Im Inneren der Behälter sind senkrecht zwei rechteckige Siebe aus Stahl eingesetzt. Die Behälter dienen zum Sieben und Abfüllen von Honig. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sammelbehälter und ähnliche Behälter, aus nicht rostendem Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, andere als Dosen, die durch Schweißen, Löten oder Falzen verschlossen werden, mit einer Wanddicke von 0,5 mm oder mehr, nachfüllbar, mit annähernd zylinderförmigem Körper, von der für andere Materialien als Rohöl und Erdölprodukte verwendeten Art, mit einem Fassungsvermögen von mindestens 4,5 Litern, unabhängig von der Art der Endbearbeitung, dem Volumen oder der Stahlsorte, auch mit Zusatzteilen, auch mit Anstrich oder überzogen mit anderen Materialien" zum TARIC-Code 7310 2990 10. Nicht Position 8433, da die Ware keinerlei mechanische Funktion ausführt.
- **DEBTI34790/23-1** (DE): Es handelt sich um einen zylinderförmigen Behälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als 4,5 Litern, jedoch weniger als 50 Litern (Höhe x Durchmesser ca. 500 x 309 mm) und mit einer Wanddicke von 0,8 mm, der im Wesentlichen aus nicht rostendem Stahl gefertigt ist. Im Inneren ist der Behälter mit einem sog. Schrägboden ausgestattet. Außen weist er einen sog. Auslaufhahn auf. Daneben ist er mit zwei Tragegriffen aus Stahl und Kautschuk oder Kunststoff ausgestattet. Optional kann er mit einem Deckel aus Stahl mit Griff aus Kunststoff ausgestattet sein. Der nachfüllbare Behälter soll mit Honig befüllt werden um diesen dann in kleinere Gefäße (z. B. Gläser) abzufüllen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sammelbehälter und ähnliche Behälter, aus nicht rostendem Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, andere als Dosen, die durch Schweißen, Löten oder Falzen verschlossen werden, mit einer Wanddicke von 0,5 mm oder mehr, nachfüllbar, mit annähernd zylinderförmigem Körper, von der für andere Materialien als Rohöl und Erdölprodukte verwendeten Art, mit einem Fassungsvermögen von mindestens 4,5 Litern, unabhängig von der Art der Endbearbeitung, dem Volumen oder der Stahlsorte, auch mit Zusatzteilen, auch mit Anstrich oder überzogen mit anderen Materialien" zum TARIC-Code 7310 29 90 10. Nicht Position 8422, da die Ware keinerlei mechanische Funktion ausführt.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7310

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Während zu der vorhergehenden Position Behälter gehören, die ein Fassungsvermögen von mehr als 300 l haben und im Allgemeinen Teil ortsfester Einrichtungen (für Lager oder dergleichen) von Industrieunternehmen usw. sind, gehören zu dieser Position ausschließlich Behälter mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, die üblicherweise im Handelsverkehr zum Transport und zur Verpackung von Waren verwendet werden und die leicht transportierbar sind, sowie gewisse Behälter, die fest installiert werden. Größere Behälter dieser Art werden zum Transport und zur Verpackung von Erzeugnissen wie Teer, Pflanzen- und Mineralöle, Milch, Alkohol, Latex, Aetznatron, Calciumcarbid und andere chemische Erzeugnisse, Farbstoffe usw. …

### Pos. 7310

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 757/2014 der Kommission vom 10. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 207/1) (RV L 757/14) Ein Kasten aus Stahl mit Abmessungen von etwa 22,5 × 16,5 × 5,5 cm, einer Wanddicke von mehr als 0,5 mm und einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l. Der Kasten verfügt über einen Deckel, der mit Hilfe von Scharnieren an ihm befestigt ist, und einen Verschluss an der gegenüberliegenden Seite der Scharniere. Auf der Seite des Verschlusses ist an der Ware ein Griff angebracht. Deckel und Unterseite des Kastens sind mit reliefartigen Bildern von Keksen und Comic-Zeichnungen von Tieren versehen. Im Inneren des Kastens sind keine Vorrichtungen angebracht. …

### Kapitel 73

1. Als „Gusseisen" im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht (RV E7301000). 2. Als „Draht" im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt (RV E7302000).

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7310.29.90.10.0 Fässer, Kegs, Behälter, Trommeln, Sammelbehälter, Tonnen und ähnliche Gefäße, ausgenommen Kannen und Dosen, nachfüllbar, aus nicht rostendem Stahl, mit annähernd zylinderförmigem Körper, von der für andere Materialien als Rohöl und Erdölprodukte verwendeten Art, mit einem Fassungsvermögen von mindestens 4,5 Litern, unabhängig von der Art der Endbearbeitung, dem Volumen oder der Stahlsorte, auch mit Zusatzteilen, auch mit Anstrich oder überzogen mit anderen Materialien

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7310.29.90.10?

Die Zolltarifnummer 7310.29.90.10 umfasst Fässer, Kegs, Behälter, Trommeln, Sammelbehälter, Tonnen und ähnliche Gefäße, ausgenommen Kannen und Dosen, nachfüllbar, aus nicht rostendem Stahl, mit annähernd zylinderförmigem Körper, von der für andere Materialien als Rohöl und Erdölprodukte verwendeten Art, mit einem Fassungsvermögen von mindestens 4,5 Litern, unabhängig von der Art der Endbearbeitung, dem Volumen oder der Stahlsorte, auch mit Zusatzteilen, auch mit Anstrich oder überzogen mit anderen Materialien. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7310.29.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 7310.29.90.10 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7310.29.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731029. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7310.29.90.10?

7310.29.90.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7310.29.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

7310.29.90.10 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7310 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung > 731029 mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, andere > 73102990 mit einer Wanddicke von 0,5 mm oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7310.29.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7310.29.90.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI40578/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 7310.29.90.10 unter CBAM?

Ja. 7310.29.90.10 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Gilt für 7310.29.90.10 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 7310.29.90.10 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, China. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

### Ist 7310.29.90.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7310.29.90.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 0B006, 1A006b, 1B234, 8B001, 0B006, 1B234. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7310.29.90.10?

TARIC-Code 7310.29.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7310299010 verlinken.
