# Zolltarifnummer 7317.00.60.00: Stifte, andere

> Die Zolltarifnummer 7317.00.60.00 steht für Stifte, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7317006000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7317.00.60.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  - 7317 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer
    - 7317.00 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer
      - 7317.00.60 andere
        - 7317.00.60.00 Stifte, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **CZBTI47/426859/2026-300000-ZI/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o svorku (ve tvaru písmene W) vyrobenou z drátu z galvanické oceli lisováním za studena. Svorka se nasazuje na horní víčko elektromotoru vodního čerpadla a na krytku ozubení rotoru, za účelem fixace během přepravy. Rozměr: průměr drátu 2 mm; délka cca 30 cm.
- **DEBTI20049/26-1** (DE): Es handelt sich um nahezu U-förmige und an beiden Enden zugespitzte Stahldrahtabschnitte mit rundem Querschnitt (Querschnittsabmessung: weniger als 16 mm). Die Waren werden in den Boden eingebracht und dienen zur Befestigung von z. B. Kunstrasen. Sie sind zu je zwanzig Stück in einer bedruckten Pappschachtel verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Krampen oder Klammern aus Stahldraht" zur Codenummer 7317 0060 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI7392/26-1** (DE): Es handelt sich um 20 cm lange Erzeugnisse aus Stahldraht (Querschnittsabmessung: 3 , 5 mm), die an einem Ende hakenförmig umgebogen und an dem anderen Ende stumpf ausgearbeitet sind. Die Waren werden in den Boden eingebracht und dienen der Befestigung von Zeltplanen, Folien, Pavillons und dergleichen. Die Erzeugnisse sind zu 50 Stück in einer gemeinsamen Umschließung verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Nägeln ähnliche Waren aus Stahl, aus Draht hergestellt" zum TARIC-Code 7317 0060 00.
- **DEBTI3881/26-1** (DE): Es handelt sich um 50 annähernd U-förmig gebogene und an beiden Enden zugespitzte Stahldrahtabschnitte mit rundem Querschnitt (maximale Querschnittsabmessung: 2 , 7 mm). Die verzinkten Waren werden in den Boden eingebracht und dienen zur Befestigung von z. B. Gartenschläuchen, Zelten oder Pavillons. Länge x Breite: 150 x 25 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Krampen oder Klammern, aus Stahldraht hergestellt" zum TARIC-Code 7317 0060 00.
- **ATBTI2026000027-DEC** (AT): Es handelt sich um einen ca. 18 mm langen Metallstift aus nicht rostendem Stahl mit einem Durchmesser von ca. 3 mm und abgerundeten Enden. (Abbildung siehe Anlage)
- **DEBTI37770/25-1** (DE): Es handelt sich um Drahtstifte (Pinnwandstifte) mit einem zugespitzten Schaft aus Stahldraht und einem zylinderförmigen Kopf aus Kunststoff. Länge: etwa 2 , 3 cm Die Erzeugnisse sind zu jeweils 40 Stück in einer bedruckten Blechdose mit Schiebedeckel und einer bedruckten Pappschachtel verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Reißnägeln ähnliche Waren, aus Stahldraht hergestellt, mit Kopf aus anderen Stoffen" zur Unterposition 7317 0060 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI37391/25-1** (DE): Es handelt sich um Pinnnadeln, bestehend aus einem Stift aus Stahldraht (maximale Querschnittsabmessung ca. 0,6 mm), dessen glatter Schaft an einem Ende zugespitzt und am anderen Ende mit einem kugelförmigen Kopf aus Holz ausgestattet ist. Die Pinnnadeln sind zu 25 Stück in einer Pappschachtel verpackt und dienen als sog. Markierungs-Nadeln zum Befestigen und Kennzeichnen an Pinnwänden und Kartenmaterial. Gesamtlänge: ca. 22 mm; Durchmesser des Kopfes: etwa 12 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Reißnägeln ähnliche Waren, aus Stahldraht, mit Kopf aus anderen Stoffen" zum TARIC-Code 7317 00 60 00.
- **DEBTI25732/25-1** (DE): Es handelt sich um Nägel aus Stahldraht (Querschnittsabmessung: 6 mm) mit zugespitztem Schaft und mit flachem Kopf, die am Kopfende mit einem fest angebrachten Kunststoffelement ausgestattet sind. Das Kunststoffelement ist mittig zu einer Hülse ausgeformt und am oberen Ende an allen Seiten verbreitert. Der verbreiterte Bereich weist einen annähernd rechteckigen Umriss, nach oben abgeschrägte Ränder und vier in den Eckbereichen angeordnete Durchgangslochungen auf. Die Erzeugnisse sind zur Verwendung als Heringe zur Fixierung beispielsweise von Bodenplanen und -platten bestimmt. Länge: 10 cm. - Antragstellerangaben - Stahl bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Nägel aus Stahldraht" zum TARIC-Code 7317 0060 00.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7317

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Position umfasst: A) Stifte, Nägel und ähnliche Waren aller Art, die hauptsächlich durch folgende Verfahren hergestellt werden: 1) Kaltpressen aus Draht der gewünschten Stärke. Die durch dieses Verfahren hergestellten Erzeugnisse (sog. Drahtstifte) haben einen flachen oder gewölbten Kopf; jedoch stellt man auch Stifte ohne Kopf her, die an einem oder beiden Enden zugespitzt sind. Man kann auch durch schräges Abschneiden des Schaftes Nägel mit zugespitztem Schaft herstellen. 2) Schmieden von Hand oder mit der Maschine. Bei diesem Verfahren wird ein Eisenschaft von vorbestimmter Stärke erhitzt, durch Hämmern zugespitzt, dann wird der Kopf durch Gesenkschmieden in einem Nageleisen geformt. 3) Schneiden aus Blech. …

### Pos. 7317

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 762/2011 der Kommission vom 29. Juli 2011 (ABl. EU Nr. L 200/4) (RV L 762/11), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Hohle, zylinderförmige, verzinkte Ware aus anderem als rostfreiem Stahl, ohne Gewinde und mit einer Öffnung über die gesamte Länge (so genannter Expressnagel). Ein Ende ist leicht nach außen gebogen. Das andere bildet eine scharfe Schnittkante. Die Ware wird als Halterung verwendet. Sie wird in ein gebohrtes Loch eingeschlagen, um beispielsweise eine Leiste schnell an einer Betonwand zu befestigen. Durch das scharfe Ende wird das Einschlagen erleichtert. …

### Kapitel 73

1. Als „Gusseisen" im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht (RV E7301000). 2. Als „Draht" im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt (RV E7302000).

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7317.00.60.00.0 aus Draht, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7317.00.60.00?

Die Zolltarifnummer 7317.00.60.00 umfasst Stifte, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7317.00.60.00?

Der Drittlandszollsatz für 7317.00.60.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7317.00.60.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731700. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7317.00.60.00?

7317.00.60.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7317.00.60.00 im Zolltarif eingeordnet?

7317.00.60.00 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7317 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer > 731700 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer > 73170060 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7317.00.60.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7317.00.60.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI47/426859/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7317.00.60.00?

TARIC-Code 7317.00.60.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7317006000 verlinken.
